SkyFiefV.I.P.
#2566Da ich es gerade in der Tagesschau gelesen habe,
Neue Frage:
Wahlrecht für Menschen mit Behinderung ja oder nein?
Neue Frage:
Wahlrecht für Menschen mit Behinderung ja oder nein?
Quelle "Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat", steht im Grundgesetz. Doch für 80.000 Deutsche gilt das nicht, weil sie eine Behinderung haben. Warum eigentlich? Und warum wird das nicht geändert, obwohl alle Parteien das fordern?
In einer Studie im Auftrag des Bundessozialministeriums argumentieren die Rechtsexperten, dass der Wahlrechtsausschluss sehr wohl rechtlich möglich ist. Denn letztlich beruhe er auf dem Urteil eines Betreuungsrichters, der die "Betreuung in allen Angelegenheiten" angeordnet hat. Dieses Urteil beruht immer auf einer Einzelfallprüfung, bei der die konkreten Umstände und die psychologische und soziale Situation des Betroffenen berücksichtigt werden.
"Man darf sich bei einer Wahl auch von irrationalen Gedanken leiten lassen" [..]
Das Argument, dass die Wahlentscheidung von einem Menschen mit Behinderung manipuliert werden könnte, lässt Richter Fölsch nicht gelten. "Das ist kein Grund das Wahlrecht wegzunehmen. Auch gesunde Menschen können manipuliert werden."
Das Argument, dass die Wahlentscheidung von einem Menschen mit Behinderung manipuliert werden könnte, lässt Richter Fölsch nicht gelten. "Das ist kein Grund das Wahlrecht wegzunehmen. Auch gesunde Menschen können manipuliert werden."
Kommentare (1)
Mit bewusst meinte ich, deswegen auch das, wie man das definiert, dass man sich seiner Entscheidung im Klaren ist, das reflektieren kann und die Konsequenzen bedacht hat.
Im Kern ja alles, was eigentlich zu einer Entscheidung führt.