Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und das Recht auf Selbstbestimmung werden damit beschnitten (
der musste sein).
Die Eltern haben kein Recht, ohne rechtlich standfeste Einwilligung des Kindes einen solchen irreversiblen Prozedur durchführen zu lassen aus rein religiösen oder kulturellen Gründen.
Eltern können schon dafür bestraft werden, wenn sie ihre Kinder schlagen, aber bei ihren Jungen ohne triftigen Grund am Penis rumschnippeln lassen, ist erlaubt.
Die Vor- und Nachteile sind dabei unerheblich und halten sich auch in etwa in Waage. Gäbe es deutliche Vorteile, würden es ja alle Ärzte empfehlen und das wäre medinischer Grund und damit in Ordnung.
Aber egal, es soll jedem selbst überlassen sein.
Außerdem ist es diskriminierend gegenüber Jungen, denn bei der weiblichen Beschneidung wird selber die "milde" Form (Entfernung der Klitoris
vorhaut und Teil der inneren Schammlippen), die stark vergleichbar ist mit der Beschneidung bei Jungen und manche erwachsene westliche Frauen diese bei sich aus kosmetischen Gründen vornehmen lassen, generell als gefährliche Körperverletzung eingestuft und droht mindestens halbes Jahr Freiheitsstrafe.
Schon schwachsinnig, für die weibliche Beschneidung (inkl. der milden vergleichbaren Form) wird extra ein Paragraph im StGB (§226a) eingefügt, um diese zu verbieten (obwohl dies gar nicht notwendig wäre, da es bereits nach §224 und §226 verboten ist), während man bei der männlichen Beschneidung extra ein Gesetz erschafft, damit dieses erlaubt ist.
Beitrag wurde zuletzt am 11.11.2015 21:02 geändert.
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