Unerwarteterweise geht heute doch schon wieder das Internet. (gestern hörte es sich noch nach einem größeren Problem an)
Unaufgefordert gab es heute auch noch einen 10€ Amazon Gutschein als Entschädigung. Na immerhin. Da spare ich es mir, eine Entschädigungszahlung einzufordern (immerhin gut 1/4 des Monats keine Leistung bekommen) .
Ich bekommen kein 13. Monatsgehalt oder Weihnachtsgeld. Bei mir ist das ein "Winterbonus". Heute gab es den Wisch dafür. Ist zwar ein alle Jahre wieder Ding, aber ich freue mich trotzdem. Die Nana hat ein bisschen extra Taschengeld. ^w^
Beitrag wurde zuletzt am 29.11.2017 13:45 geändert.
Solange geregelt ist, dass es das jedes Jahr gibt, ist es egal wie es heißt. Im TVöD schimpft es sich Jahressonderzahlung.
Ich hab keins bekommen, war aber trotzdem überrascht, als gestern auf dem Gehaltszettel deutlich mehr netto stand. War quasi Steuerrückzahlung, da ich die ersten neun Monate dieses Jahr noch deutlich weniger verdient hab, das aber im Steuerabzug von Okt. und Nov. nicht berücksichtigt wurde. Die Steuer berechnet sich ja nach dem Jahresgehalt und nicht Monat.
Eigentlich gibt es das jedes Jahr. Die Höhe orientiert sich aber danach wie gut das Geschäftsjahr war. Und wir müssen auch jedes mal unterschreiben, dass das eine freiwillige Leistung ist und nicht auf das Gewohnheitsrecht geklagt werden kann, wenn es nichts mehr gibt.
Da das für heute erwartete Kissen noch im Versand ist, verschiebe ich das Photo mal auf dessen Ankunftstag. Ich denke, daß deine Neugierde klein genug ist, daß du das ertragen kannst.
(Btw. habe ich gestern erfahren, daß von einer meiner Lieblingszeichnerinnen - 雪広うたこ - dieses Jahr auch ein sehr ansprechendes Daki herausgebracht wurde. Zum Glück ist das noch leicht verfügbar, aber finde erst mal ein Kissen im Format 200x50.)
Kommentare (2)
Ich hab keins bekommen, war aber trotzdem überrascht, als gestern auf dem Gehaltszettel deutlich mehr netto stand. War quasi Steuerrückzahlung, da ich die ersten neun Monate dieses Jahr noch deutlich weniger verdient hab, das aber im Steuerabzug von Okt. und Nov. nicht berücksichtigt wurde. Die Steuer berechnet sich ja nach dem Jahresgehalt und nicht Monat.