Anime Kino-Events in der Schweiz

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Anime Kino-Events in der Schweiz

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RocketsSnorlax
Egal wie häufig du diese Aussage wiederholst - am Wahrheitsgehalt ändert sich dadurch nichts.
Die Lizenzierung nach Sprachregionen ist üblich (wenn auch nicht bei allen Lizenzgebern),...

Du wiederholst dich auch gerne, aber hast du eigentlich eine Quelle für deine Aussage?

Meine Quelle ist hier: FDS (bzw. FiG)

FiG Art. 19.2 Ein Unternehmen darf einen Filmtitel nur dann für die öffentliche Erstaufführung im Kino oder für die weitere Werknutzung verwerten, wenn es für das ganze Gebiet der Schweiz die Rechte für alle in der Schweiz zur Verwertung gelangenden Sprachversionen besitzt.

Deine Aussage widerspricht somit dem Filmgesetz in der Schweiz.

Abgesehen davon müsstest du dann auch erklären, wie nach deiner Ansicht der Vertragstext in etwa aussehen müsste.
Denn "Lizenzgeber A erteilt die Rechte für eine Home-Video und VOD Auswertung im gesamten deutsch-sprachigen Raum an den deutschen Publisher B für Anime C." reicht ja nicht Denn dies wäre ja viel zu ungenau.

Denn was genau gehört denn zum "gesamten deutsch-sprachigen Raum"?
Gehören Städte die Biel, Sion, Sierre, Bolzano auch dazu? (oder auch in anderen Sprachregionen: Zu welcher Sprachregion zählst du Brüssel?)

Gehört Südschleswig nun zur deutschen Sprachregion oder zur dänischen? Ja, in Flensburg wird mehrheitlich Deutsch gesprochen. Im Umlang jedoch mehrheitlich Dänisch. In einzelnen der dänsich-sprechenden Region steigt jedoch der Deutsch-Anteil und vielleicht wird dann irgendwann die Mehrheit Deutsch sprechen. Wechselt dann auch die Definition in diesen Lizenzverträgen?

Südtirol zum Beispiel gilt als "doppel-sprachig". Die deutsche Sprache gilt dort mit Italienisch als gleichwertig. Aus diesem Grund müssen Angestellte des öffentlichen Dienstes sowohl Deutsch wie auch Italienisch beherrschen.
Man kann also auch nicht wirklich sagen, dass Südtirol zum "deutsch-sprachigen Gebiet" zählt, auch wenn knapp über 60% deutsche Muttersprachler sind.

Man kann nun einmal nicht alles in eine klar definierte Schublade stecken. Gerade deswegen sind Lizenzverträge auf Sprachregionen aufgrund fehlender Definitionsmöglichkeiten nahezu unmöglich (abgesehen davon, dass es wie gesagt in der Schweiz gesetzeswidrig ist).
Denn eines ist klar definierbar: die Länder. Und sicherlich auch deshalb wird nach Ländern lizenziert.

Aber wie gesagt: du kannst gerne Quellen posten, so wie ich dies getan habe.

...wobei insbesondere auf Streaming-Plattformen die technische Umsetzung in der Praxis nicht immer mit der lizenztechnischen Definition übereinstimmt.

Uiuiui!
Wäre dies der Fall würde es Klagen hageln. Denn so einfach ist das auch wieder nicht, wie du dir dies vorstellst.
Was denkst du, was passiert, wenn ein Publisher aufgrund "der technischten Umsetzung" in einem Gebiet Streams anbietet, für die er keine Rechte hat? Da würde sich der Lizenznehmer jener Region sofort juristisch wehren.

Nehmen wir einmal die ersten 2 Staffeln von Food Wars:
Crunchyroll hatte nur die Rechte für Deutschland und Österreich, aber nicht für die Schweiz. Aus diesem Grund sind beide Staffeln auf CR nicht in der Schweiz verfügbar (klares Beispeil, dass nach Ländern lizenziert wurde).

Was wäre wohl passiert, wenn CR nun doch in der Schweiz (bzw. "nur" in der Deutsch-Schweiz) die beiden Staffeln angeboten hätte? Da wäre der Lizenznehmer für die Schweiz - der wie gesagt gem. FiG 19.2 auch für die gesamte Schweiz lizenzieren muss - sofort eine Unterlassungsklage einreichen.

Natürlich sind Sub-Lizenzierungen möglich. Dann wären beide Staffeln auch auf CR verfügbar. Jedoch muss hier der Lizenznehmer zustimmen. Dies tat er nicht.
Der Grund ist einfach: in der Westschweiz hat man grundsätzlich auch Deutsch und Englisch in der Schule. CR wäre deshalb eine harte Konkurrenz. Natürlich sind die französischen Subs für die Anime-Fans in der Westschweiz verständlicher. Aber wenn man dafür bei einem anderen Streaming-Portal ein Abo zahlen muss und man vielleicht bereits ein Premium-Abo bei CR besitzt, dann wird man sich vielleicht doch mit den engl. oder dt. Subs zufrieden stellen und spart damit Geld.

Erfolgt eine Lizenzierung nach Ländern, wird die Schweiz nicht selten er französischen Lizenz zugeschlagen, da der Vertrieb deutscher DVDs und Blu-rays in der Schweiz auch ohne Lizenz durch Importe relativ unkompliziert und legal sichergestellt werden kann. Bei französischsprachigen DVDs / Blu-rays wäre dies wegen der Jugendschutzvorschriften nicht möglich.

Hast du auch hier die Quellen?
Es ist möglich, dass teilweise der französische Publisher die Lizenz für die Schweiz erwirbt. Bei Food Wars ist dies z.B. möglich (wobei CR auch nicht die Lizenz für Italien besitzt und somit auch die italienische Lizenznehmer die Rechte haben könnte).

Ninotaku hat vor ein paar Monaten ein Fakten-Video veröffentlicht über Lizenzen: So viel zahlen Publisher für einen Anime: 10 unglaubliche Fakten zu Anime-Lizenzen

Ich habe gelich auf Sekunde 45 verlinkt.
Dort siehst du, dass die Schweiz mit 94 Lizenzierungen zwar mehr als Deutschland hat (82), aber wesentlich weniger als Frankreich (199).

Wäre die Schweiz grundsätzlich beim Lizenznehmer in Frankreich, müsste die Zahl für die Schweiz viel näher bei Frankreich sein. Es sind aber nicht einmal die Hälfte der Lizenzierungen von Frankreich. Hingegen hat die Schweiz gerade einmal 12 mehr als Deutschland. Italien hat 118 Lizenzen gem. Video.

Dies sieht entsprechend eher danach aus, dass die Lizenz für die Schweiz grundsätzlich beim deutschen Publisher landet und nur in Einzelfällen sind sie bei jenen anderer Länder.
Wir wissen jetzt leider auch nicht, wie genau diese Lizenzen erfasst wurden und was sie beinhalten. Es ist natürlich möglich, dass z.B. für VOD-Auswertung ein anderer Vertrag gilt als für Kino oder Home Video. Dann hat man hier 3 Verträge (die hier möglicherweise als 3 Lizenzen gezählt wurden), während eine "all Rights inclusive" Lizenz dann vielleicht als nur eine Lizenz gilt.

Im gleichen Video sagt übrigens Nino (bei Punkt 7) auch etwas über die Schweiz.
Wenn man richtig hinhört, merkt man, dass er jeweils von "Land" spricht und nicht von Sprachregionen. Dies ist also auch eine Quelle, dass nach Ländern und nicht nach Sprachregionen.

Was das Beispiel Dragon Ball Super Broly angeht:
Toei ist ein etwas untypischer Lizenzgeber - u.a. hat Toei schon mehrfach selbst Synchros produzieren lassen und vergibt Streaming-Rechte oft nicht zusammen mit den Disc-Rechten. Auch die TV-Rechte vergibt Toei oft selbst - vielleicht sieht es bei Kino ähnlich aus?
Verallgemeinern lässt sich da nicht viel.
Zudem ist zu bedenken, dass Dragon Ball Super Broly außerhalb Asiens die Erfolge von Your Name bereits deutlich in den Schatten gestellt hat.

Zu Broly:
Der "Broly-Event" gab es nicht nur in Deutschland und Österreich, sondern in vielen anderen Ländern wie auch Frankreich, Niederlande, etc.
Also stellt sich hier die Frage, warum es nicht mit der Schweiz geklappt hat. Denn wir können uns ja streiten, ob nun der französische oder der deutsche Publisher die Lizenz für die Schweiz hat; einer von ihnen hat sie wahrscheinlich und hätte auch den Kino-Event in der Schweiz durchführen können.
Sub-Lizenzierung wäre wahrscheinlich kein Problem gewesen, da alles gleichzeitig in den Kinos stattfand. Im Gegensatz zu VODs (siehe Food Wars weiter oben) besteht keine direkte Konkurrenz. Kein Genfer würde nach Zürich ins Kino gehen, wo er aber keine französischen Subs kriegt; umgekehrt auch kein Zürcher nach Genf.

Zumindest die französische Synchro gibt es bereits für Broly.
Denn wie bereits beschrieben kam Broly in der Westschweiz und im Tessin ins Kino (im regulären Kinoprogramm und nicht als Event). Nur in der Deutsch-Schweiz fehlt ein Kino-Release, wobei der Filmverleih den Titel mit "tbd"-Termin immer noch angekündigt hat (wahrscheinlich warten sie auf den deutschen Dub).

Broly wurde in der Westschweiz glaube ich in über 15 Kinos in der Westschweiz gezeigt und in 2 Kinos im Tessin (wobei im Tessin glaube ich nicht täglich).
Ja, vielleicht war Broly im Ausland erfolgreicher. Jedoch sprechen wir davon, dass ein solcher Titel in der Westschweiz sogar ins reguläre Kinoprogramm kommt (und einige weitere Anime-Titel auch), aber in der Deutsch-Schweiz reichte es nicht einmal für ein einzelnen Kino-Event.
Die Kosten für einen Start im regulären Kinoprogramm ist wesentlich höher als für einen Event. Der Unterschied zwischen Broly und Your Name war auch nicht in Deutschland nicht so gross (wenn man nur die Events zählt), dass es als Rechtfertigung gilt, dass Broly in der Schweiz ins reguläre Programm kommt (sofern es mit der Deutsch-Schweiz wirklich klappen wird) und Your Name nicht einmal als Event gezeigt werden konnte.

Frenetic Films ist ein Schweizer Publisher - aber der beschränkt sich auf ein sehr kleines Sortiment.

Es wurde ausdrücklich nach "Schweizer Anime Publisher" gefragt und nicht allgemein nach Publisher.
Deshalb ist die Aussage von Fragmaster korrekt.


Beitrag wurde zuletzt am 18.05.2019 16:01 geändert.
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Avatar: RocketsSnorlax
Freischalter
#77
HyperionCH

RocketsSnorlax
Egal wie häufig du diese Aussage wiederholst - am Wahrheitsgehalt ändert sich dadurch nichts.
Die Lizenzierung nach Sprachregionen ist üblich (wenn auch nicht bei allen Lizenzgebern),...

Du wiederholst dich auch gerne, aber hast du eigentlich eine Quelle für deine Aussage?
Quelle ist der Anime-Industry-Report, den du selbst zitiert hast (Ninotaku-Video) - speziell die fehlenden Daten zu Österreich. Im Falle einer Lizenzierung nach Ländern dürfte sich die Zahl für Österreich kaum von der für Deutschland unterscheiden. Dem ist aber dem Report zur Folge nicht so.

Liest man den Originaltext erfährt man, dass der Industry-Report nur Lizenzen nach Ländern auflistet. Lizenzen nach Sprachregionen hingegen nicht. Daher weichen die Zahlen für alle deutschsprachigen Länder erheblich von der Realität ab ;) Das Anime-Angebot in Deutschland entspricht in Wirklichkeit nicht 41% von Frankreich oder 69% von Italien, sondern liegt mit Frankreich mindestens gleich auf und übertrifft Italien deutlich.
Nebenbei gesagt: Die Abweichung zwischen Zahl der Lizenzen und Umsätzen ist noch größer.

FiG Art. 19.2 Ein Unternehmen darf einen Filmtitel nur dann für die öffentliche Erstaufführung im Kino oder für die weitere Werknutzung verwerten, wenn es für das ganze Gebiet der Schweiz die Rechte für alle in der Schweiz zur Verwertung gelangenden Sprachversionen besitzt.

Deine Aussage widerspricht somit dem Filmgesetz in der Schweiz.
Bedingt: Wird nur eine Sprachfassung offiziell in der Schweiz verwertet, gibt es keinen Widerspruch. Der Import von DVD/BD aus dem Ausland ist keine offizielle Verwertung.

Quelle Abgesehen davon müsstest du dann auch erklären, wie nach deiner Ansicht der Vertragstext in etwa aussehen müsste.
Denn "Lizenzgeber A erteilt die Rechte für eine Home-Video und VOD Auswertung im gesamten deutsch-sprachigen Raum an den deutschen Publisher B für Anime C." reicht ja nicht Denn dies wäre ja viel zu ungenau.
Natürlich gibt es Lizenzverträge, die deutschsprachiges Europa zusätzlich näher definieren. Es gibt sogar Fälle, in denen Polen dazu gezählt wird (Aldnoah.Zero), mir sind auch Fälle bekannt, in denen Alto-Adige namentlich erwähnt wird. Ob das jedoch die Regel ist, kann ich nicht beurteilen.

Ein großer Teil des Umsatzes im europäischen Animemarkt wird mit dem Vertrieb der physischen Medien erwirtschaftet - und da wird spätestens durch Versandhändler und Importeure jede Lizenzgrenze aufgeweicht. Jedoch werden Unterhaltungsmedien in der Praxis nahezu ausschließlich von Kunden mit entsprechenden Sprachkenntnissen erworben, sodass bei nicht-englischen Veröffentlichungen die Zahl der Verkäufe außerhalb des entsprechenden Sprach- und Lizenzgebietes in der Praxis irrelevant sein dürften.

Publisher, die keine Rechte für englischsprachige "Kernmärkte" besitzen, dürfen in der Regel auch keine englischen Untertitel anbieten. Aus diesem Grund war etwa Broken Blade auf Crunchyroll zwar in fast überall in Europa verfügbar - da jedoch nur deutsche, französische, italienische und spanische Untertitel angeboten gab es für nicht wenige potenzielle Nutzer erhebliche Probleme...
Quelle Frankreich, Belgien, Schweiz, Andorra, Niederlande, Luxemburg, Algerien, Tunesien, Marokko, Kanada, Italien, Spanien, Portugal, Deutschland, Österreich, Liechtenstein, Polen, Dänemark, Ungarn, Tschechische Republik, Rumänien, Bahrain, Zypern, Iran, Irak, Israel, Jornadia, Kuwait, Libanon, Oman, Palästina, Katar, Saudi-Arabien, Syrien, Arabische Emirate, Jemen, Ägypten, Komoren, Dschibuti, Eritrea, Libyen, Mauretanien, Somalia und Sudan.

Um zu deinen Beispielen zu kommen:
Belgien wird üblicherweise komplett von Lizenzen für den französischen Sprachraum abgedeckt. Auch bei den Niederlanden ist oder war das durchaus üblich, weshalb recht viele französische DVDs und einzelne BD auch niederländische Untertitel besaßen. Seit etwa 2012 jedoch immer seltener - möglicherweise aus wirtschaftlichen Gründen (Übersetzungskosten vs Verkaufszahlen vs Konkurrenz aus UK)
Ausnahmen betreffen m.w. überwiegend Titel, die primär im TV ausgewertet würden.

Quelle Wäre dies der Fall würde es Klagen hageln. Denn so einfach ist das auch wieder nicht, wie du dir dies vorstellst.
Was denkst du, was passiert, wenn ein Publisher aufgrund "der technischten Umsetzung" in einem Gebiet Streams anbietet, für die er keine Rechte hat? Da würde sich der Lizenznehmer jener Region sofort juristisch wehren.
Das Problem bei der technischen Umsetzung ist, dass sich IP-Adressen zwar bestimmten Staaten und oft auch Providern zuordnen lassen - eine zuverlässige Zuordnung zu Provinzen oder Kantonen aber kaum möglich ist.
Dem dürften sich auch alle am Markt vertretenen Firmen bewusst sein ;)
Zumal die rechnerisch erzielten Umsätze etwa in Alto-Adige, selbst wenn man die Sprachbarriere ausklammert, lächerlich klein sind.

Quelle Denn wir können uns ja streiten, ob nun der französische oder der deutsche Publisher die Lizenz für die Schweiz hat; einer von ihnen hat sie wahrscheinlich und hätte auch den Kino-Event in der Schweiz durchführen können.
Möglicherweise: Weder noch. Ich tippe hier auf 20th Century Fox.
Die Situation ist möglicherweise ähnlich den Ghibli-Filmen, bei denen der Schweizer Publisher Frenetic Films die kompletten Schweizer Rechte m.w. von Wild Bunch erworben hat ;)

Quelle Der Unterschied zwischen Broly und Your Name war auch nicht in Deutschland nicht so gross (wenn man nur die Events zählt), dass es als Rechtfertigung gilt, dass Broly in der Schweiz ins reguläre Programm kommt (sofern es mit der Deutsch-Schweiz wirklich klappen wird) und Your Name nicht einmal als Event gezeigt werden konnte.
Abgesehen von Deutschland hat Dragon Ball Super: Broly Your Name in allen europäischen Ländern, für die mir Vergleichszahlen vorliegen, um den Faktor 2 bis 4 geschlagen.
Die vergleichsweise schlechten Zahlen von Broly beziehen sich allein auf die OmU-Vorführung am Dienstag Abend - für Your Name hingegen das komplette Wochenende inkl Dub. Es ist durchaus zu erwarten, dass ein zweiter Kinostart mit deutscher Synchro das Einspielergebnis deutlich erhöht.
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Avatar: HyperionCHThemenstarter#78

RocketsSnorlax
Quelle ist der Anime-Industry-Report, den du selbst zitiert hast (Ninotaku-Video) - speziell die fehlenden Daten zu Österreich. Im Falle einer Lizenzierung nach Ländern dürfte sich die Zahl für Österreich kaum von der für Deutschland unterscheiden. Dem ist aber dem Report zur Folge nicht so.

Ich habe nur den englischen Summary: https://aja.gr.jp/english/japan-anime-data
(btw. wenn ich nach der Quelle frage: bitte Links dazu posten)

Dort finde ich leider keinen entsprechenden Text dazu.
Aber wenn du den japanischen Originaltext hast, dann bitte her damit.

Auf der betreffenden Seite 6 sieht man die Grafik aus dem Ninotaku-Video.
Unten links siehst du, dass Österreich auch 30-99 "Contracts" hat (Europa-Karte). Eine Auswertung nach Sprachen findest du unten links.

Bei der Überschrift der Länder-Contracts siehst du auch "excerpt", also "Auszug".
Die Liste ist also nicht vollständig. Warum jetzt die AJA Österreich nicht aufgelistet haben, jedoch Länder wie Malta und Luxemburg müsstest du die AJA selbst fragen.
Du siehst aber: Malta und Luxemburg sind keine eigene "Sprachregion". Hingegen wurden englische Länder wie USA, UK, Irland separat aufgeführt. Offenbar gibt es auch keine Lizenzierung für das "englische Sprachgebiet".

Bedingt: Wird nur eine Sprachfassung offiziell in der Schweiz verwertet, gibt es keinen Widerspruch. Der Import von DVD/BD aus dem Ausland ist keine offizielle Verwertung.

Hast du eine Quelle dafür?
Denn das FiG sagt in der Schweiz etwas anderes. Du behauptest wieder etwas, ohne dies mit Quellen aufzuzeigen.

Das gleiche gilt ja zudem auch bei VOD: die Rechte zählen für die ganze Schweiz.
Ich kann auch Anime auf der französischen Seite von Wakanim schauen. Btw.: in "Kaguya-sama Love is war" Folge 4 werden dort die französischen Dialoge nicht untertitelt. ;)
Der Grund: die Rechte können nur für die gesamte Schweiz vergeben werden. Ich kann also auch das französische Angebot nutzen, welche in der Schweiz verwertet wird; genauso kann ich Wakanim DE-Streams schauen, wenn ich z.B. im Zug durch das französisch-sprechende Gebiet fahre.

Publisher, die keine Rechte für englischsprachige "Kernmärkte" besitzen, dürfen in der Regel auch keine englischen Untertitel anbieten. Aus diesem Grund war etwa Broken Blade auf Crunchyroll zwar in fast überall in Europa verfügbar - da jedoch nur deutsche, französische, italienische und spanische Untertitel angeboten gab es für nicht wenige potenzielle Nutzer erhebliche Probleme...

Nein, der Grund ist ein anderer:
Sie haben die Rechte nicht.
Du hast vergessen: es werden die Lizenzen pro Land vergeben, aber auch pro Sprache.

btw. "Brocken Blade": Meinst du diesen Titel?



Tja, dieser Titel ist in der Schweiz nicht verfügbar.
Dann erkläre mir bitte folgendes: wenn CR gem. deiner Aussage den Titel in Europa mit deutschen, französischen und italienischen Titeln zeigt: warum nicht in der Schweiz? Sie haben ja sämtliche relevanten Sprachen offenbar gesichert. Hier wäre es ja egal, in welche "Sprachregion" der japanische Lizenzgeber die Schweiz einordnet; in jedem Fall müsste die Schweiz dabei sein, wenn nach Sprachregionen lizenziert wird und nicht nach Ländern.

Um zu deinen Beispielen zu kommen:
Belgien wird üblicherweise komplett von Lizenzen für den französischen Sprachraum abgedeckt. Auch bei den Niederlanden ist oder war das durchaus üblich, weshalb recht viele französische DVDs und einzelne BD auch niederländische Untertitel besaßen. Seit etwa 2012 jedoch immer seltener - möglicherweise aus wirtschaftlichen Gründen (Übersetzungskosten vs Verkaufszahlen vs Konkurrenz aus UK)

Was daran liegt, dass sehr oft die französischen Publisher sowohl für Frankreich, wie auch für Belgien und Niederlande die Rechte erwirbt.
Es ist ja nicht verboten, dass ein Publisher für mehrere Länder und mehrere Sprachen veröffentlicht. Gab es früher auch in Deutschland (ADV Films, die auch in UK tätig waren). Bei ADV Films waren deswegen auch oft der englische Dub zusätzlich drauf. Ist in der Produktion natürlich teilweise billiger, wenn es nur eine einzige Version an DVDs gibt und man nur für das Blatt in der Hülle 2 Versionen produzieren muss.

Das Problem bei der technischen Umsetzung ist, dass sich IP-Adressen zwar bestimmten Staaten und oft auch Providern zuordnen lassen - eine zuverlässige Zuordnung zu Provinzen oder Kantonen aber kaum möglich ist.
Dem dürften sich auch alle am Markt vertretenen Firmen bewusst sein ;)

Ach, du wirst dich wundern, was bei Geoblocking alles möglich ist. :D
Wird ja wohl kein Zufall sein, dass ich auch französisch-sprachige Werbung erhalte, wenn ich in der Westschweiz bin.

Natürlich wird Geoblocking auch nicht genau funktionieren. Trotzdem würde man dies wohl einsetzen, wenn die Rechte nicht nach dem Territorialprinzip vergeben werden (den Ausdruck finde ich immer wieder bezüglich Filmrechte; aber ich lese nie etwas über "Lizenzvergabe nach Sprachregionen").


Möglicherweise: Weder noch. Ich tippe hier auf 20th Century Fox.
Die Situation ist möglicherweise ähnlich den Ghibli-Filmen, bei denen der Schweizer Publisher Frenetic Films die kompletten Schweizer Rechte m.w. von Wild Bunch erworben hat ;)

20th Century Fox wird in der Schweiz von WB vertreten, die in der Schweiz einen Filmverleih betreibt (wahrscheinlich wird dies noch bald ändern, da 20th Century Fox nun zu Disney gehört, die ebenfalls den Filmverleih selber in der Schweiz übernimmt).
Es wäre doch sehr seltsam, wenn man nicht den eigenen Filmverleih-Partner genommen hat, sondern mit "Pathé Films" einen unabhängigen Filmverleih beauftragt.

Abgesehen von Deutschland hat Dragon Ball Super: Broly Your Name in allen europäischen Ländern, für die mir Vergleichszahlen vorliegen, um den Faktor 2 bis 4 geschlagen.
Die vergleichsweise schlechten Zahlen von Broly beziehen sich allein auf die OmU-Vorführung am Dienstag Abend - für Your Name hingegen das komplette Wochenende inkl Dub. Es ist durchaus zu erwarten, dass ein zweiter Kinostart mit deutscher Synchro das Einspielergebnis deutlich erhöht.

Da müsste man auch wieder schauen, wie die Kinoverwertung von Your Name in den einzelnen Ländern war.
Denn allenfalls gab es in einigen Ländern bei Your Name auch nur Event-Vorstellungen, während dort Broly bereits regulär ausgestrahlt wurde. Da ist es klar, dass Broly mehr Tickets einbrachte.

In der Schweiz gibt es offiziell knapp über 4000 verkaufte Tickets für Broly.
Hingegen gibt es keine offizielle Zahl für Your Name, da es nur einzelne Vorstellungen gab (3 an der Fantoche, 1 im Alternativkino und evtl. noch einzelne in der Westschweiz). Das werden somit selbst bei ausverkauften Sälen nur ein paar hundert Tickets gewesen sein. Faktor 2 bis 4 ist in der Schweiz alleine deshalb mit Sicherheit der Fall, weil Your Name fast nicht verwertet wurde (und die 3 Vorstellungen an der Fantoche war gleichzeitig zur Connichi...)

Offenbar bist du der Meinung, dass selbst ein Titel wie Your Name zu klein ist für eine Kino-Eventverwertung in der Schweiz; und eigentlich auch Broly (denn diese hatten wir in der Schweiz ja auch nicht). Somit kann man sagen: aus deiner Sicht ist die Schweiz immer zu klein. Ist das korrekt?
Aber warum bitte war Österreich nie zu klein? Vor einigen Jahren war es üblich, dass eine die Anime-Events nur in einem Kino in Wien und allenfalls noch Graz stattfindet. Warum war dies damals nicht zu klein?

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Avatar: Aminobenzol#79
@HyperionCH
Es schon leicht absurd, dass Du Fragen stellt in der Art: „Warum passt etwas in der Schweiz nicht, was nach Deiner Meinung hätte passieren sollen?". Man gibt Dir Antworten nach besten Wissen und Du sagst, dass Du dies nicht glaubst oder verlangst Nachweise, die zum Teil nicht legal zu erbringen sind.
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Avatar: HyperionCHThemenstarter#80

Aminobenzol
@HyperionCH
Es schon leicht absurd, dass Du Fragen stellt in der Art: „Warum passt etwas in der Schweiz nicht, was nach Deiner Meinung hätte passieren sollen?". Man gibt Dir Antworten nach besten Wissen und Du sagst, dass Du dies nicht glaubst oder verlangst Nachweise, die zum Teil nicht legal zu erbringen sind.

Wait! Ein User hat klar behauptet, dass meine Aussage unwahr ist ("Egal wie häufig du diese Aussage wiederholst - am Wahrheitsgehalt ändert sich dadurch nichts.").
Ich habe dabei Beweise geliefert, die meine Aussage beweisen (FiG Art. 19.2). Trotzem behauptet jener User weiterhin, dass dies nicht stimmt, liefert jedoch keine Quelle, der dies klar aufzeigt. Ich denke, du stimmst mir zu, dass der AJA-Report (zumindest in der englischen Version) nicht ausreicht, da dort nur ein "Auszug" von Ländern gezeigt wird.

Ich persönlich finde es absurd, dass meine mit Gesetzesartikel dokumentierten Argumente als "unwahr" dargestellt wird, aber andere Aussagen stimmen sollen, wo man rein gar keine Quellen aufzeigen kann, die diese Unwahrheiten unterstützen.

OK, da kam mit "Broken Blade" ein Beispiel. Jedoch musste ich nur 5 Minuten recherchieren, um aufzeigen zu können, dass dieser Titel doch nach Ländern lizenziert wurde (da die Schweiz von CR lizenziert wurde, die Nachbarländer jedoch offenbar schon).

Ich diskutiere gerne über die Gründe, warum es keine Anime Kino-Events in der Schweiz gibt. Ich habe in diesem Thread auch einiges an sehr interessanten Informationen erhalten. Aber die jeweiligen User haben auch sachlich agrumentiert und die Informationen auch sehr gut dokumentiert.
Dies ist im Fall von RocketSnorlax nicht der Fall, wenn er behauptet, dass die Lizenzen grundsätzlich nach Sprachregionen vergeben werden.
Ich denke, ich habe sehr gut dokumentiert, dass bei der Lizenzvergabe nach Ländern lizenziert wird. Ich habe den betroffenen Gesetzesartikel genannt, ich habe mehrere Beispiele aufzeigt (z.B. Food Wars und nun auch Broken Blade) und auch die Erklärungs-Video von Ninotaku geliefert (bzw. den AJA-Report auf Englisch), die dies unterstützen.

Aber wie gesagt: man darf mir gerne gut dokumentierte Erklärungen schreiben, warum z.B. "Broken Blade" nicht in der Schweiz bei CR verfügbar ist, wenn angeblich üblicherweise nach "Sprachregion" lizenziert wird (man darf auch weitere Beispiele von Titeln nennen, die nach Sprachregioin lizenziert seien).

RocketSnorlax ist wie gesagt sehr überzeugt, dass üblicherweise nach Sprachregion lizenziert wurde.
Die Frage von mir ist nur: warum ist er so überzeugt? Irgendwo muss er dies doch gelesen/gehört haben, um so überzeugt davon zu sein. Und genau diese Quelle hätte ich gerne.

Mein Ziel ist es, dass Anime Kino-Events auch in der Schweiz durchgeführt werden.
Deshalb sind mir alle Infos wichtig, die dies behindern. Denn Hindernisse sind dafür da, dass man sie überwindet.
Wenn wirklich Lizenzen nach Sprachregionen vergeben werden (als Annahme; es spricht bis jetzt alles dagegen), dann müsste ich genau wissen, von wo man dies weiss. Sonst kann ich auch nichts dagegen ändern.
Beitrag wurde zuletzt am 18.05.2019 22:07 geändert.
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Avatar: RocketsSnorlax
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#81
Quelle Ich habe nur den englischen Summary: https://aja.gr.jp/english/japan-anime-data
(btw. wenn ich nach der Quelle frage: bitte Links dazu posten)
Korrekt.
Deine Suggestion, dass Österreich willkürlich und nicht auf Basis der ermittelten Zahlen ausgeklammert wurde, ist hingegen für mich nicht nachvollziehbar.

Quelle Hingegen wurden englische Länder wie USA, UK, Irland separat aufgeführt. Offenbar gibt es auch keine Lizenzierung für das "englische Sprachgebiet".
Üblich sind German-speaking Europe und, zumindest teilweise, French-speaking Europe.
Da die Definition für "englischsprachige Gebiete" nicht ansatzweise einheitlich ist, erfolgt praktisch immer eine Einzelauflistung im Vertrag.

Die Zahlen sind für den deutschsprachigen Raum dennoch nicht ansatzweise plausibel - was du auch gerne selbst nachprüfen kannst.

Quelle Bedingt: Wird nur eine Sprachfassung offiziell in der Schweiz verwertet, gibt es keinen Widerspruch. Der Import von DVD/BD aus dem Ausland ist keine offizielle Verwertung.

Hast du eine Quelle dafür?
Denn das FiG sagt in der Schweiz etwas anderes. Du behauptest wieder etwas, ohne dies mit Quellen aufzuzeigen.
Dass die Jugendschutzvorschriften einen Import und Verkauf von FSK-geprüften Filmdatenträgern erlauben haben wir doch schon diskutiert?
Wird nach Ländern lizenziert, ist die Schweiz deshalb für den französischen Publisher wichtiger.

Quelle Publisher, die keine Rechte für englischsprachige "Kernmärkte" besitzen, dürfen in der Regel auch keine englischen Untertitel anbieten. Aus diesem Grund war etwa Broken Blade auf Crunchyroll zwar in fast überall in Europa verfügbar - da jedoch nur deutsche, französische, italienische und spanische Untertitel angeboten gab es für nicht wenige potenzielle Nutzer erhebliche Probleme...

Nein, der Grund ist ein anderer:
Sie haben die Rechte nicht.
Sie können die Rechte nicht erwerben, weil die Lizenzgeber die Rechte für die englische Sprachversion in der Regel nur zusammen mit denen für die englischsprachigen Kernmärkte vergeben - u.a. um diese (vergleichsweise lukrativen Märkte) vor Importen und ähnlichem zu schützen.

Wie ich geschrieben habe, war Broken Blade TV Edition - Schau auf Crunchyroll verfügbar - die Lizenz ist inzwischen gänzlich abgelaufen.
Die Filme sind hingegen von Sentai lizenziert (die vermutlich in einzelnen Ländern auf CR streamen)

Gegenbeispiel zu Food Wars: Naruto / Boruto

Quelle Was daran liegt, dass sehr oft die französischen Publisher sowohl für Frankreich, wie auch für Belgien und Niederlande die Rechte erwirbt.
Es ist ja nicht verboten, dass ein Publisher für mehrere Länder und mehrere Sprachen veröffentlicht.
Natürlich kann man über Ursache und Wirkung diskutieren. Fakt ist jedoch inzwischen, dass die Rechte für die Niederlande nicht selten von Publishern erworben werden, die diese Rechte entweder nur noch in französischer Sprache oder aber gar nicht (Funimation) auswerten - aus wirtschaftlichen Gründen.
Ein Verzicht auf diese Rechte wurde vom Lizenzgeber nicht angeboten.

Quelle Es wäre doch sehr seltsam, wenn man nicht den eigenen Filmverleih-Partner genommen hat, sondern mit "Pathé Films" einen unabhängigen Filmverleih beauftragt.
Vielleicht liege ich auch falsch. Pathé Films scheint jedoch nicht die Rechte für Frankreich zu haben.

Quelle Offenbar bist du der Meinung, dass selbst ein Titel wie Your Name zu klein ist für eine Kino-Eventverwertung in der Schweiz; und eigentlich auch Broly (denn diese hatten wir in der Schweiz ja auch nicht). Somit kann man sagen: aus deiner Sicht ist die Schweiz immer zu klein. Ist das korrekt?
Nein. Ich gehe davon aus, dass eine Broly-Kinoauswertung in der Deutschschweiz nach Fertigstellung der deutschen Synchronfassung wirtschaftlich gerechtfertigt wäre.

OmU? Ich habe auch einen leichten Zweifel daran, dass Kazé selbst mit den Besucherzahlen bei Broly gerechnet hätte - wenn doch, hätten sie vermutlich nicht nur Dienstag-Abend-Vorstellungen geplant.

Sub-Lizenzierung? Setzt voraus, dass der Film ein ausreichendes wirtschaftliches Potenzial hat und dieses gut eingeschätzt werden kann (sonst: hohes Risiko).
Auch muss das benötigte Material mit ausreichendem Vorlauf verfügbar sein.
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Avatar: RocketsSnorlax
Freischalter
#82
HyperionCHDies ist im Fall von RocketSnorlax nicht der Fall, wenn er behauptet, dass die Lizenzen grundsätzlich nach Sprachregionen vergeben werden.
Habe ich das behauptet?
Ich habe behauptet, dass dies üblich ist - nicht jedoch, dass dies zwingend der Fall ist.
Zusätzlich habe ich behauptet, dass der Umfang von den Lizenzen fast immer von den Lizenzgebern vorgegeben wird und seitens der Lizenznehmer nur eine sehr geringe Einflussmöglichkeit besteht - weshalb einige deiner Vorschläge einfach nicht funktionieren.
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Avatar: HyperionCHThemenstarter#83

Deine Suggestion, dass Österreich willkürlich und nicht auf Basis der ermittelten Zahlen ausgeklammert wurde, ist hingegen für mich nicht nachvollziehbar.

Für mich ist es auch nicht nachvollziehbar, dass Österreich nicht auf der Liste ist, aber Länder wie Malta oder Luxemburg hingegen schon.
Malta und Luxemburg sind sicherlich keine eigenen Sprachregionen und sicherlich gibt es keine Publisher, die ausschliesslich für eines dieser Länder veröffentlichen.

Wir wissen nicht, warum Österreich nicht auf der Liste ist.
Dass Österreich jedoch nicht auf der Liste ist, ist kein Anhaltspunkt, dass in Sprachregionen lizenziert wird. Denn dann würde wie gesagt Irland auch nicht auf der Liste sein (da wohl in den meisten Fällen auch der UK-Publisher dies übernimmt). Auch die Schweiz müsste dann nicht auf der Liste sein, da die Schweiz dann in der Statistik Teil von Deutschland, Frankreich oder Italien wäre.

Üblich sind German-speaking Europe und, zumindest teilweise, French-speaking Europe.
Da die Definition für "englischsprachige Gebiete" nicht ansatzweise einheitlich ist, erfolgt praktisch immer eine Einzelauflistung im Vertrag.

Meine Frage ist ja, warum du der Meinung bist, dass dies so in den Lizenzverträgen stehen soll.
Eine Einzelauflistung ist natürlich nötig, jedoch ist dann doch fraglich, wie mehrsprachige Städte wie z.B. Brüssel bewertet werden.
Das wäre ja seltsam, wenn man in Brüssel einen Anime-Titel nur auf Französisch erhält, einen anderen hingegen nur auf Niederländisch.

Für die Schweiz ist klar: durch das FiG kann man nur das ganze Land lizenzieren. In der "Einzelauflistung" wird es deshalb kein "deutsch-sprachige Schweiz" geben, da dies dem FiG widerspricht.

Die Zahlen sind für den deutschsprachigen Raum dennoch nicht ansatzweise plausibel - was du auch gerne selbst nachprüfen kannst.

Mir fehlen die nötigen Detailinformationen. Denn es steht nicht genau, was hier gezählt wurde.

Dass die Jugendschutzvorschriften einen Import und Verkauf von FSK-geprüften Filmdatenträgern erlauben haben wir doch schon diskutiert?
Wird nach Ländern lizenziert, ist die Schweiz deshalb für den französischen Publisher wichtiger.

Das hat rein gar nichts mit der Lizenzierung zu tun und ist auch kein Hindernis.
Wenn es keine anerkannte Jugendschutzbeurteilung gibt (z.B. FSK), dann unternimmt die SVV diese Aufgabe.
Theoretisch wäre es möglich, das z.B. in Deutschland die FSK-Freigabe sich noch verzögert. In diesem Fall ist der Verkauf in Deutschland verboten. In der Schweiz könnte man die DVD jedoch verkaufen, wenn die SVV eine Jugendfreigabe erteilt.
(im Normalfall wird der deutsche Publisher jedoch auch den Verkaufstart in der Schweiz verschieben; deshalb nur Theorie).

Sie können die Rechte nicht erwerben, weil die Lizenzgeber die Rechte für die englische Sprachversion in der Regel nur zusammen mit denen für die englischsprachigen Kernmärkte vergeben - u.a. um diese (vergleichsweise lukrativen Märkte) vor Importen und ähnlichem zu schützen.

Ich kann nur gem. FiG der Schweiz beurteilen.
Dort steht, dass man die Rechte für die einzelnen Sprachen einzeln erwerben muss.

Was man nicht vergessen darf: auch die Subtitles haben ein Urheberrecht (ein separates). Wenn der französische Publisher in Frankreich nun auch englische Subtitles anbieten möchte, dann hat dieser 2 Möglichkeiten: entweder erwirbt er die Rechte an bereits bestehenden englischen Subtitles (z.B. vom UK-/USA-Publisher) oder erstellt selber welche.
Wenn man die bestehenden englsichen Subtitles nicht bekommt (weil der Urheber diese nicht gibt), ist es meist zu teuer, selber welche zu erstellen (da in Frankreich wohl nur wenige den englischen Untertitel nutzen, wenn es französische gibt).

Wie ich geschrieben habe, war Broken Blade TV Edition - Schau auf Crunchyroll verfügbar - die Lizenz ist inzwischen gänzlich abgelaufen.
Die Filme sind hingegen von Sentai lizenziert (die vermutlich in einzelnen Ländern auf CR streamen)

Gegenbeispiel zu Food Wars: Naruto / Boruto

OK, ich wusste nicht, ob du die Serie meinst oder die Filme. Genau deshalb frage ich auch nach Links und genau dokumentierten Informationen. ;)
Ob die Serie damals in der Schweiz verfügbar war, kann ich nicht sagen. Mir sagt dies jetzt nichts als ich vor langer Zeit die ersten Serien auf CR schaute. Das Angebot war damals sehr übersichtlich, weshalb es doch seltsam ist, dass mir der Titel nichts sagt.

Hast du genauere Angaben zu Naruto / Boruto?

Natürlich kann man über Ursache und Wirkung diskutieren. Fakt ist jedoch inzwischen, dass die Rechte für die Niederlande nicht selten von Publishern erworben werden, die diese Rechte entweder nur noch in französischer Sprache oder aber gar nicht (Funimation) auswerten - aus wirtschaftlichen Gründen.
Ein Verzicht auf diese Rechte wurde vom Lizenzgeber nicht angeboten.

Eine Veröffentlichung auf Französisch in den Niederlanden macht auch wenig Sinn. Grundsätzlich wird dort Niederländisch gesprochen; in einzelnen Regionen noch niederfrankische Dialekte. Französisch spricht dort fast niemand.
Meinst du vielleicht Belgien?

Nein. Ich gehe davon aus, dass eine Broly-Kinoauswertung in der Deutschschweiz nach Fertigstellung der deutschen Synchronfassung wirtschaftlich gerechtfertigt wäre.

OmU? Ich habe auch einen leichten Zweifel daran, dass Kazé selbst mit den Besucherzahlen bei Broly gerechnet hätte - wenn doch, hätten sie vermutlich nicht nur Dienstag-Abend-Vorstellungen geplant.

Es ist natürlich möglich, dass Kazé von den Zahlen bei Broly überrascht wurde und sie nicht damit gerechnet haben.
Hingegen hat Kazé bei Mirai no Mirai von Anfang an neben dem Kino-Event auch einen regulären Kinostart (ab dem 30.5.) in Deutschland geplant (alles auf Deutsch).
Aber selbst hier hat Kazé in der Schweiz nicht einmal einen Kino-Event geplant.

Ich bin offen: ich weiss nicht, wie viele Besucher in der Schweiz an Anime Kino-Events kommen würden. Waurm? Weil mir Referenzwerte fehlen.
Es gab bis jetzt noch keinen einzigen Titel, bei dem ein Anime Kino-Event auch in der Schweiz durchgeführt wurde. Selbst die deutschen Publisher können nicht wissen, wie gut ein Anime Kino-Event in der Schweiz ankommen wird.

Meine Kritik ist deshalb, dass die deutschen Publisher es bis jetzt gar nicht versucht haben (und somit selber nicht genau sagen können, wie es finanziell aussieht).
Gerade Titel wie Your Name, Broly oder Mirai no Mirai wären Titel gewesen, bei denen man sagen kann, dass das finanzielle Risiko gering ist, wenn man als "Versuchsballon" den Titel auch als Kino-Event in der Schweiz zeigt.

Die deutschen Publisher haben ja zu Beginn auch in Österreich nur in Wien gestartet und allenfalls noch in Graz; und nicht selten mit wesentlich "kleineren Titeln".
Es ist nicht nachvollziehbar, dass in Österreich so etwas offenbar auch aus finanzieller Sicht kein Problem war, in der Schweiz jedoch nicht.
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Avatar: Aminobenzol#84
Ich erlaube mir mal etwas Widerspruch.
QuelleWenn es keine anerkannte Jugendschutzbeurteilung gibt (z.B. FSK), dann unternimmt die SVV diese Aufgabe.
Theoretisch wäre es möglich, das z.B. in Deutschland die FSK-Freigabe sich noch verzögert. In diesem Fall ist der Verkauf in Deutschland verboten. In der Schweiz könnte man die DVD jedoch verkaufen, wenn die SVV eine Jugendfreigabe erteilt.
Man kann in Deutschland sehr wohl Filme ohne FSK Freigabe verkaufen oder aufführen. Es müssen dafür nur die besonders strengen Bestimmungen des Jugendschutzes eingehalten werden. Ich kann in Deutschland problemlos innerhalb weniger Minuten die ungeschnittene Version (auch in deutscher Sprache) von „Bible Black“ kaufen (Lokaler Shop oder Online). Leider kann ich nicht sagen, ob ein Vertrieb in der Schweiz legal wäre.

Für einen Massenvertrieb von DVDs und BluRays ist die FSK Freigabe allerdings wirtschaftlich zwingend.
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Avatar: RocketsSnorlax
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#85
Vielleicht wäre, hier noch einmal eine Zusammenfassung sinnvoll:
(Zur Vereinfachung verzichte ich hier auf die wirtschaftlich weitgehend irrelevanten Märkte von nicht-FSK-geprüften deutschen Titeln und der italienischsprachigen Schweiz)

1. Der Lizenzumfang wird im Wesentlichen vom Lizenzgeber vorgegeben. Wenn dieser bestimmte Länder oder Gebiete nur im Paket vergeben will, ist daran fast nichts zu ändern. Auch die Auswertungsformen werden bei fast allen Lizenzgebern (Toei ausgenommen) gebündelt.
Belegen lässt sich das durch die Tatsache, dass Funimation zahlreiche Lizenzen für Gebiete (z.b. Skandinavien, Lateinamerika) hat, in denen keine Verwertung erfolgt. Oder auch Himaru-chan R von Sentai, bei der in großen Teilen Europas keine brauchbare Verwertung erfolgt, weil die Lizenz die Verwendung englischer Untertitel auf bestimmte Länder beschränkt und der Publisher eine z.b. deutsche Übersetzung scheut.
(nur Originalton ohne Subs verfügbar)

2. Im Falle der Schweiz sind grundsätzlich 3 Varianten möglich: Entweder der Lizenzgeber gibt dem deutschen Publisher a) keine Rechte für die Schweiz, b) nur die Rechte für die Deutschschweiz oder aber c) die Rechte für die komplette Schweiz.

In allen 3 Varianten können die physischen Produkte des deutschen Publishers völlig FiG-konform vertrieben werden, da das Jugendschutzgesetz den Verkauf von Importware mit FSK-Prüfzeichen gestattet. Ausländische Versandhändler sind in keinem Fall betroffen.
Das Variante b) nicht FiG-konform ist, braucht den Lizenzgeber dabei nicht zu interessieren - er ist für das FiG praktisch nicht greifbar.

3. Möchte der Publisher mehr Rechte erwerben, als vom Lizenzgeber "vorgeschlagen", kann das zähe Verhandlungen zur Folge haben. Der Erwerb der Rechte für die Gesamtschweiz würde schließlich mit den wirtschaftlichen Interessen des (potenziellen) französischen Publishers kollidieren. Selbst wenn der deutsche Publisher dem französischen Publisher bei den Lizenzverhandlungen zuvor kommt, ist es fraglich ob die dann geforderten Mehrkosten in einem realistischen Verhältnis zum Mehrerlös stünden - denn wie unter 3. erwähnt ist der physische Vertrieb (durch dritte) auch ohne Lizenz möglich.
Die Bedingungen und Geldforderungen der Lizenzgeber sind nicht immer realistisch - jeder Publisher, der in den letzten 10 Jahren an die Evangelion-Lizenzen kommen wollte kann vermutlich ein Lied davon singen :D (Und das ist nicht der einzige Problemtitel)

4. Der Fall 2a) kann dadurch begünstigt werden, dass der französische Publisher für den Vertrieb seiner physischen Produkte eine Jugendschutzprüfung der SVV benötigt, da in Frankreich kein anerkanntes System für Anime verwendet wird. Hierbei unterstelle ich, dass die Anbringung des SVV-Prüfzeichens auf den Verpackungen ohne Lizenzerwerb für die Schweiz rechtlich problematisch ist.
Im Falle einer Lizenzvergabe nach Ländern ist das Interesse des französischen Publishers daher in vielen Fällen höher einzustufen.
Die Situation, dass der französische Publisher die Rechte für die Gesamtschweiz, aber lediglich für die französische Sprachfassung erwirbt, ist dennoch FiG-konform, da dieses den Erwerb mehrerer Sprachfassungen nur dann vorschreibt wenn mehrere Sprachfassungen verwertet werden (in diesem Fall erfolgt keine offizielle Verwertung der deutschen und italienischen Sprachfassung)

5. Weil die Lizenzgrenzen beim physischen Vertrieb durch Importeure und Versandhändler erheblich aufgeweicht werden, wird von den Lizenzgebern zusätzlich vorgeschrieben welche Sprachfassungen angeboten werden dürfen und welche weiteren Parameter physische Medien einzuhalten haben (z.b. Regionalcodes, Ländercodes, nicht-ausschaltbare Untertitel, PAL-Zwang bei R2-DVDs).
Denn nicht-englische Veröffentlichungen werden durch die Sprachbarriere kaum von fremdsprachigen Nutzern erworben.


Die Situation von Österreich und der Schweiz ist deshalb nicht vergleichbar, weil die österreichischen Rechte in der Praxis (fast) immer zusammen mit den deutschen Rechten seitens des Lizenzgebers angeboten werden. Der einzige mir bekannte Anime, für den die Rechte in Deutschland und Österreich bei verschiedenen Publishern liegen oder lagen, ist Gun Smith Cats (Österreich: AnimEigo). Da ist aber ein Lizenzkonstrukt aus VHS-Zeiten die Ursache.

Zusätzlich zum Problem des Rechteerwebs kommt der Aufwand in der Buchhaltung - denn die Schweiz ist nicht EU und hat eine andere Währung.
Eine Sublizenzierung der Kinorechte an einen Schweizer Filmverleih wäre zwar denkbar, um diese Probleme zu reduzieren. Je nach Lizenzgestaltung müsste jedoch entweder der Schweizer Filmverleih den größten Teil des finanziellen Risikos übernehmen - oder aber der deutsche Sublizenzgeber müsste auf dessen Angaben vertrauen.

Zu den Sprachfassungen:
Der Lizenzgeber kann vorgeben, dass eine Veröffentlichung nur in bestimmten Sprachen erfolgen darf. Im Fall z.b. von Broken Blade TV, durfte Crunchyroll keine englischen Untertitel produzieren.
Natürlich gibt es auch die Situation, in der zwar eine Veröffentlichung in mehreren Sprachen erfolgen darf, der Lizenzgeber die entsprechenden Sprachfassungen nicht (in geeignetem Format) zur Verfügung stellt und der Publisher diese selbst erstellen muss. Abgesehen von Titeln wie Gundam Wing auf Crunchyroll sind mir derartige Fälle aber nur für Material aus VHS-Zeiten bekannt.
(Technische Inkompatibilitäten und Qualitätsansprüche können auch dazu führen, dass Untertitel neu erstellt werden. Bei sehr altem Material kann es zudem vorkommen, dass das Material schlichtweg nicht mehr auffindbar ist)


Ein kurzes Wort zum italienischen Markt:
Die von den beiden großen Publishern Dynit und Yamato Video verwendeten Streaming-Plattformen haben öffentlich einsehbare Zugriffszähler bei den Videos.
Die Multiplikation der Zugriffszahlen mit marktüblichen Werbeerlösen ergibt Umsatzzahlen, bei denen die Publisher abseits einiger sehr großer Titel m.e. nur noch heulen können. Der physische Markt beschränkt sich auch nur noch auf recht wenige große Titel. Da die italienische Schweiz nur rund 1% der italienischsprachigen Bevölkerung entspricht, wären im Anime-Bereich rechnerisch allenfalls (niedrige) zweistellige Verkaufszahlen zu erwarten - von denen dann auch noch ein Teil auf Amazon.it entfallen dürfte.
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Avatar: HyperionCHThemenstarter#86
Das sind in der Zusammenfassung jedoch einige Korrekturen nötig:

1. Der Lizenzumfang wird im Wesentlichen vom Lizenzgeber vorgegeben. Wenn dieser bestimmte Länder oder Gebiete nur im Paket vergeben will, ist daran fast nichts zu ändern. Auch die Auswertungsformen werden bei fast allen Lizenzgebern (Toei ausgenommen) gebündelt.
Belegen lässt sich das durch die Tatsache, dass Funimation zahlreiche Lizenzen für Gebiete (z.b. Skandinavien, Lateinamerika) hat, in denen keine Verwertung erfolgt. Oder auch Himaru-chan R von Sentai, bei der in großen Teilen Europas keine brauchbare Verwertung erfolgt, weil die Lizenz die Verwendung englischer Untertitel auf bestimmte Länder beschränkt und der Publisher eine z.b. deutsche Übersetzung scheut.
(nur Originalton ohne Subs verfügbar)

Ist hier grundsätzlich korrekt.
In Skandinavien ist Anime auch weniger beliebt (siehe z.B. AJA-Report -> weniger als 30 Contracts).

2. Im Falle der Schweiz sind grundsätzlich 3 Varianten möglich: Entweder der Lizenzgeber gibt dem deutschen Publisher a) keine Rechte für die Schweiz, b) nur die Rechte für die Deutschschweiz oder aber c) die Rechte für die komplette Schweiz.

In allen 3 Varianten können die physischen Produkte des deutschen Publishers völlig FiG-konform vertrieben werden, da das Jugendschutzgesetz den Verkauf von Importware mit FSK-Prüfzeichen gestattet. Ausländische Versandhändler sind in keinem Fall betroffen.
Das Variante b) nicht FiG-konform ist, braucht den Lizenzgeber dabei nicht zu interessieren - er ist für das FiG praktisch nicht greifbar.

Falsch!
Es gibt nur 2 Varianten: entweder a) keine Rechte oder c) die Rechte für die komplette Schweiz.
Alles andere ist gesetzes-widrig und nicht FiG-konform.

Auch für den Verkauf von physicher Ware in der Schweiz benötigt der Publisher die Lizenzrechte (wenn du anderer Meinung bist: bitte Quelle angeben).

3. Möchte der Publisher mehr Rechte erwerben, als vom Lizenzgeber "vorgeschlagen", kann das zähe Verhandlungen zur Folge haben. Der Erwerb der Rechte für die Gesamtschweiz würde schließlich mit den wirtschaftlichen Interessen des (potenziellen) französischen Publishers kollidieren. Selbst wenn der deutsche Publisher dem französischen Publisher bei den Lizenzverhandlungen zuvor kommt, ist es fraglich ob die dann geforderten Mehrkosten in einem realistischen Verhältnis zum Mehrerlös stünden - denn wie unter 3. erwähnt ist der physische Vertrieb (durch dritte) auch ohne Lizenz möglich.
Die Bedingungen und Geldforderungen der Lizenzgeber sind nicht immer realistisch - jeder Publisher, der in den letzten 10 Jahren an die Evangelion-Lizenzen kommen wollte kann vermutlich ein Lied davon singen :D (Und das ist nicht der einzige Problemtitel)

Ja, mehr Rechte zu bekommen, ist schwierig.
Jedoch stellst du dir leider weiterhin nicht die wichtige Frage: Was genau ist mit der Kino-Lizenz?

Die Filme werden als DVD/BD vertrieben sowie als VOD.
Dort hat der deutsche Publisher die Rechte. Selbst wenn du Recht hast und man keine DVD/BD-Rechte für die Schweiz braucht: warum hat der deutsche Publisher die Lizenzrechte für VOD, aber nicht fürs Kino?

Glaubst du, dass der japanische Lizenzgeber für VOD dem deutschen Publisher die Rechte gibt, aber für den selben Titel keine für DVD/BD und Kino?
Es ist eher nachvollziehbar, dass wenn der japanische Lizenzgeber für Deutschland/Österreich die Rechte für Kino/Home Video/VOD gibt, dass er dies auch für die Schweiz gibt und nicht extra für die Schweiz nur die VOD-Rechte (im gleichen Vertrag!) gibt.

4. Der Fall 2a) kann dadurch begünstigt werden, dass der französische Publisher für den Vertrieb seiner physischen Produkte eine Jugendschutzprüfung der SVV benötigt, da in Frankreich kein anerkanntes System für Anime verwendet wird. Hierbei unterstelle ich, dass die Anbringung des SVV-Prüfzeichens auf den Verpackungen ohne Lizenzerwerb für die Schweiz rechtlich problematisch ist.
Im Falle einer Lizenzvergabe nach Ländern ist das Interesse des französischen Publishers daher in vielen Fällen höher einzustufen.
Die Situation, dass der französische Publisher die Rechte für die Gesamtschweiz, aber lediglich für die französische Sprachfassung erwirbt, ist dennoch FiG-konform, da dieses den Erwerb mehrerer Sprachfassungen nur dann vorschreibt wenn mehrere Sprachfassungen verwertet werden (in diesem Fall erfolgt keine offizielle Verwertung der deutschen und italienischen Sprachfassung)

Nein, das ist falsch.
Zuerst einmal hat Frankreich grundsätzlich kein anerkanntest System und nicht nur "für Anime".
Begünstigt wird der französische Publisher damit nicht, da extra für die Schweiz eine zusätzliche Jugendschutzprüfung benötigt wird (was auch kostet).
Wie gesagt: man benötigt in jedem Fall eine Lizenz, um in der Schweiz zu veröffentlichen. Die japanische Publisher ist doch nicht blöde und verzichtet auf Geld.

Der letzte Satz ist auch falsch.
Die Verwertung muss nur durch das gleiche Unternehmen erfolgt werden. Der deutsche Publisher muss also für die Verwertung dann den Vertrieb des französischen beauftragen; bei Kinoverwertung der gleiche Filmverleih, bei Broly heisst dies, dass Kazé jetzt nicht Frenetic beauftragen darf für eine Kinoverwertung in der Schweiz, sondern zwingend Pathé Films.

5. Weil die Lizenzgrenzen beim physischen Vertrieb durch Importeure und Versandhändler erheblich aufgeweicht werden, wird von den Lizenzgebern zusätzlich vorgeschrieben welche Sprachfassungen angeboten werden dürfen und welche weiteren Parameter physische Medien einzuhalten haben (z.b. Regionalcodes, Ländercodes, nicht-ausschaltbare Untertitel, PAL-Zwang bei R2-DVDs).
Denn nicht-englische Veröffentlichungen werden durch die Sprachbarriere kaum von fremdsprachigen Nutzern erworben.

Bei wirklichen Importen stimmt dies (meist Import von fremdsprachigen Versionen), wobei der O-Ton immer zu einem Risiko des Heimmarkts des Films führt, wenn der Regionalcode der selbe ist (war immer ein Problem bei R2-DVDs zwischen Europa und Japan).

Jedoch zählt der Verkauf von deutschen Anime.DVDs in der Schweiz (oder in Österreich) nicht als Import.
Den eigentlichen Topic bezüglich Anime in Kinos in der Schweiz betrifft dies zudem ja nicht.

Die Situation von Österreich und der Schweiz ist deshalb nicht vergleichbar, weil die österreichischen Rechte in der Praxis (fast) immer zusammen mit den deutschen Rechten seitens des Lizenzgebers angeboten werden. Der einzige mir bekannte Anime, für den die Rechte in Deutschland und Österreich bei verschiedenen Publishern liegen oder lagen, ist Gun Smith Cats (Österreich: AnimEigo). Da ist aber ein Lizenzkonstrukt aus VHS-Zeiten die Ursache.

Ja, sie wird üblicherweise zusammen angeboten. Aber nicht gratis.
Grundsätzlich geht es ja immer noch um die Kinoverwertung. KSM sagte aus, dass es eine Kostenfrage ist, warum in der Schweiz keine Kinoverwertung gibt.
Die Lizenzkosten sind kein Grund (hat KSM auch nicht genannt), dass es in der Schweiz so viel teurer wäre. Denn diese Kosten gibt es auch für eine Kinoverwertung in Österreich.

Zusätzlich zum Problem des Rechteerwebs kommt der Aufwand in der Buchhaltung - denn die Schweiz ist nicht EU und hat eine andere Währung.
Eine Sublizenzierung der Kinorechte an einen Schweizer Filmverleih wäre zwar denkbar, um diese Probleme zu reduzieren. Je nach Lizenzgestaltung müsste jedoch entweder der Schweizer Filmverleih den größten Teil des finanziellen Risikos übernehmen - oder aber der deutsche Sublizenzgeber müsste auf dessen Angaben vertrauen.

Naja, in der Westschweiz wurde immer wieder Anime-Filme (regulär!) im Kino gezeigt. Frankreich hat ebenfalls den Euro.

Was du hier unbedingt ergänzen musst: für Einzel-Vorstellungen ist es nicht nötig, einen Schweizer Filmverleih zu beauftragen. Dies wurde immer toleriert.
Wie viele Kinovorstellungen dabei erlaubt sind, wurde bis jetzt nicht definiert. Dies wird das BAK nun tun.

KSM spricht hier von sehr hohen Kosten, die durch den Schweizer Filmverleih entstehen.
Seltsam ist nur, dass es den Filmverleihern eher schlecht geht. Hier im Thread wurde beschrieben, dass der Filmverleih Rialto Konkurs ging, weil sie zu viele nicht-erfolgreiche Titel verwertet haben. Das ist doch seltsam: wenn die Verleiher jeweils einen gem. KSM hohen Fixbetrag zahlen muss, müsste das finanzielle Risiko nicht mehr beim Verleih liegen, sondern beim Publisher.

Zu den Sprachfassungen:
Der Lizenzgeber kann vorgeben, dass eine Veröffentlichung nur in bestimmten Sprachen erfolgen darf. Im Fall z.b. von Broken Blade TV, durfte Crunchyroll keine englischen Untertitel produzieren.

Ich vermute, CR hatte auch keine Rechte für UK, USA, etc.
Wahrscheinlich ist es auch nicht rentabel, dass man englische Untertitel produziert, wenn man nur in Ländern streamt, die nicht Englisch sprechen (z.B. Deutschland, Frankreich, Italien, etc.).
Beitrag wurde zuletzt am 19.05.2019 13:14 geändert.
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Avatar: RocketsSnorlax
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#87
Quelle In Skandinavien ist Anime auch weniger beliebt (siehe z.B. AJA-Report -> weniger als 30 Contracts).
Ein direkter Zusammenhang zwischen den den Verträgen laut AJA-Report und den im Land erzielten Umsätzen (ggf im Verhältnis zur Bevölkerungszahl) besteht nicht.
Da in den skandinavischen Ländern traditionell nur wenige ausländische TV-Inhalte synchronisiert werden, sind sie vergleichsweise stark in Sachen Importe.
u.a. aus diesem Grund hat Amazon UK bis Anfang 2014 auch kostenfreien Versand nach Skandinavien angeboten (Beweis)

Quelle Es gibt nur 2 Varianten: entweder a) keine Rechte oder c) die Rechte für die komplette Schweiz.
Alles andere ist gesetzes-widrig und nicht FiG-konform.
Ein Verstoß gegen §19.2 des FiG liegt seitens des Lizenzgebers nicht vor, da der Absatz lediglich für den Lizenznehmer Relevanz hat.
Der Worst-case für den Lizenzgeber wäre im Fall b), dass der Lizenznehmer auf eine offizielle Verwertung in der Schweiz gänzlich verzichtet und sich damit dessen Umsatz (von dem der Lizenzgeber üblicherweise einen Anteil bekommt) geringfügig schmälern würde.

Quelle Auch für den Verkauf von physicher Ware in der Schweiz benötigt der Publisher die Lizenzrechte (wenn du anderer Meinung bist: bitte Quelle angeben).
Der Publisher benötigt Lizenzrechte, um physische Ware direkt an (Groß-)Händler in der Schweiz zu verkaufen. Ebenso, wenn er direkt Endkunden in der Schweiz beliefern würde.
Hat der Publisher die physische Ware jedoch an einen deutschen (Groß-)Händler verkauft, ist dieser nicht mehr an diese Beschränkungen gebunden.

Ich habe z.b. mehrere DVD/BD mit Inventaraufklebern italienischer Großhändler, die laut Aufdruck nicht für Italien lizenziert sind.
(Davon sogar 2 mit komplett italienischsprachiger Verpackung)

Quelle Glaubst du, dass der japanische Lizenzgeber für VOD dem deutschen Publisher die Rechte gibt, aber für den selben Titel keine für DVD/BD und Kino?
Es ist eher nachvollziehbar, dass wenn der japanische Lizenzgeber für Deutschland/Österreich die Rechte für Kino/Home Video/VOD gibt, dass er dies auch für die Schweiz gibt und nicht extra für die Schweiz nur die VOD-Rechte (im gleichen Vertrag!) gibt.
Du bestreitest die Existenz von Fall b)
Im Fall a) könnte weder Kino noch VOD erfolgen (es gibt Anime, die in CH als VOD gesperrt sind), in Fall c) könnte kein ausländischer Publisher eine solche Verwertung durchführen.

Ich stelle die provokante Frage: Wie soll ein Verstoß gegen Fall b) für digitale Vertriebsformen nachgewiesen werden? (vorausgesetzt der Anbieter blockt nicht den Zugriff in einzelnen Kantonen)
Ich bezweifel, dass die Schweizer Behörden ein - noch dazu ausländisches - Unternehmen zwingen können, seine Lizenzverträge offen zu legen.
Vorstellbar wäre allenfalls, dass sich mehrere Unternehmen gegenseitig verklagen und der Kläger entsprechend die Verträge offen legt - nur: Was hätte der davon? Durch die Sprachbarrieren ist die Konkurrenz zwischen beiden vernachlässigbar - und ob ein solches Vorgehen die Lizenzgeber in Japan begeistern würde?
Bei Lizenzverhandlungen mit Japan geht es nicht allein ums Geld ;)

Quelle Ja, sie wird üblicherweise zusammen angeboten. Aber nicht gratis.
Wenn verschiedene Rechte nur im Paket verkauft werden, ist es völlig egal wie viel auf die Einzelteile entfällt.

Quelle Naja, in der Westschweiz wurde immer wieder Anime-Filme (regulär!) im Kino gezeigt. Frankreich hat ebenfalls den Euro.
Bei einer komplett FiG-konformen Lizenzierung nach Ländern würde der französische Publisher die Schweiz-Lizenz für DVD/Blu-ray eh benötigen. Der Buchhaltungs-Mehraufwand tritt also nicht in Kombination mit dem Lizenz-Mehraufwand auf.


Quelle Ich vermute, CR hatte auch keine Rechte für UK, USA, etc.
Wahrscheinlich ist es auch nicht rentabel, dass man englische Untertitel produziert, wenn man nur in Ländern streamt, die nicht Englisch sprechen (z.B. Deutschland, Frankreich, Italien, etc.).
Die Liste der Länder hatte ich weiter oben bereits gepostet: Diese umfasste zahlreiche Länder, die Crunchyroll üblicherweise auf englisch nutzen weil CR keine Übersetzungen in deren Muttersprachen anbietet - und Kanada.
Die Argumentation, dass Crunchyroll aus wirtschaftlichen Gründen auf Engsubs verzichtet hat, ist daher nicht nachvollziehbar. Es handelte sich offensichtlich um ein Verbot durch den Lizenzgeber.

Quelle Der Film "Stand by me Doraemon", der nur im Tessin im Kino verwertet wurde, hatte mehr Zuschauer als Broly, der in der Westschweiz und im Tessin gezeigt wurde. Im Anime-Markt sollte man das Tessin deshalb nicht unterschätzen.
Im italienischen Markt bzw. im Tessin sind jedoch teils andere Title gehypt. Was in Deutschland z.B. "Digimon" ist, ist dort "Doraemon".
Ich habe die Zahlen von über 100 Titeln ausgewertet - ich denke schon, dass ich den italienischen Anime-Markt halbwegs einschätzen kann ;)
Doraemon zähle ich jedoch nicht dazu: Die Serie läuft im italienischen TV seit Jahrzehnten (1982) und ist in der Gesellschaft ähnlich präsent wie viele Disney-Titel. Sie wird auch nicht als "Anime" vermarktet.
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Avatar: HyperionCHThemenstarter#88

Ein Verstoß gegen §19.2 des FiG liegt seitens des Lizenzgebers nicht vor, da der Absatz lediglich für den Lizenznehmer Relevanz hat.
Der Worst-case für den Lizenzgeber wäre im Fall b), dass der Lizenznehmer auf eine offizielle Verwertung in der Schweiz gänzlich verzichtet und sich damit dessen Umsatz (von dem der Lizenzgeber üblicherweise einen Anteil bekommt) geringfügig schmälern würde.

Was aber nicht gemacht wird.
Gerade wegen einem anderen Thema hat mir AOD in dieser Woche auch bestätigt, dass sämtliche Inhalte in der Schweiz verfügbar sind.
Wo wir wieder bei der Frage sind: warum klappt es bei VOD-Rechten ohne Probleme, aber nicht beim Kino?

Ich stelle die provokante Frage: Wie soll ein Verstoß gegen Fall b) für digitale Vertriebsformen nachgewiesen werden? (vorausgesetzt der Anbieter blockt nicht den Zugriff in einzelnen Kantonen)
Ich bezweifel, dass die Schweizer Behörden ein - noch dazu ausländisches - Unternehmen zwingen können, seine Lizenzverträge offen zu legen.

Vergiss nicht die Meldepflicht.
Die verkauften DVD und BD müssen gemeldet werden. Dies dient dann auch als Kontrolle für den Lizenzgeber (damit Lizenznehmer auch keine falschen Werte liefern).
Da würde es auffallen, wenn die Meldung von 2 Verwertern geliefert werden.

Bei einer komplett FiG-konformen Lizenzierung nach Ländern würde der französische Publisher die Schweiz-Lizenz für DVD/Blu-ray eh benötigen. Der Buchhaltungs-Mehraufwand tritt also nicht in Kombination mit dem Lizenz-Mehraufwand auf.

Falsch. Kino-Rechte und Home Video-Rechte können separat vergeben werden.
Die Einverleiherklausel verpflichtet nur, dass die Rechte sämtlicher zu verwertende Sprachversionen bei einem Verwerter sein müssen; aber nur pro Art des Rechts. Die Rechte sind aufgeteilt in "Kino", "Home Video" (DVD/BD), "nicht lineare Vewertung" (VOD) und "Merchandising" (und "TV", aber diese Rechte sind nicht Teil der Einverleiherklausel).
Es ist möglich, dass ein Publisher mehrere dieser Rechte erwirbt (z.B. Kino, Home Video und VOD), aber es ist auch möglich, dass sie vereinzelnd.

Es ist also möglich, dass ein Verwerter nur die Kino-Recht hat. Dies ist sogar öfters der Fall, da hier zusätzlich die Vorschrift besteht, dass die Kinorechte bei einem Schweizer Filmverleih sein muss (dessen Geschäftsleitung auch in der Schweiz wohnt).

Bei Broly bedeutet dies: die Kinorechte für Französisch, Italienisch und Japanisch liegt bei Pathé Films. Die Kinorechte für Deutsch müssen auch bei Pathé Films landen (genauso wie Spanisch, Chinesisch, Schwedisch, etc.; sofern eine solche Verwertung in der Schweiz erfolgt).
Aber die DVD/BD-Verwertung bzw. die VOD-Verwertung kann ein anderer Verwerter durchführen.

Doraemon zähle ich jedoch nicht dazu: Die Serie läuft im italienischen TV seit Jahrzehnten (1982) und ist in der Gesellschaft ähnlich präsent wie viele Disney-Titel. Sie wird auch nicht als "Anime" vermarktet.

Als Halb-Italiener muss ich sagen: in Italien wird viel weniger zwischen "Anime" und "westlicher Animation" unterschieden.
Insbesondere für jüngere Zielgruppe gilt einfach alles als "Animation". Den Status von Doraemon würde ich jetzt nicht als "Disney" vergleichen. Man muss es eher wie "Heidi" oder "Biene Maya" betrachten. Die Kinder wissen meist, dass es kein Disney ist, aber würden jetzt auch nicht auf Japan tippen.
(Ich dachte als Kind damals auch, dass Biene Maya aus Tschechien kommt; gab ja viele Kinderserien aus Tschechien und die ED-Song eben... :D)

Ich habe deine provokante Frage beantwortet. Könntest du meine provokante Frage auch beantworten?

- Warum werden Anime auf VOD in der Schweiz ohne Probleme gezeigt, aber im Kino (nur in der Deutsch-Schweiz) nicht?
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Avatar: RocketsSnorlax
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#89
HyperionCHVergiss nicht die Meldepflicht.
Die verkauften DVD und BD müssen gemeldet werden. Dies dient dann auch als Kontrolle für den Lizenzgeber (damit Lizenznehmer auch keine falschen Werte liefern).
Da würde es auffallen, wenn die Meldung von 2 Verwertern geliefert werden.
Mir ist nicht bekannt, auf welche Meldepflicht du dich beziehst.
Aber selbst wenn: Was soll diese mit den digitalen Vertriebswegen (Streaming) zu tun haben? Beschränkungen im physischen Vertrieb können problemlos durch Importe umgangen werden.

Quelle Falsch. Kino-Rechte und Home Video-Rechte können separat vergeben werden.
Auch wenn diese Möglichkeit besteht, ist die Aufspaltung der Rechte nach Verwertungsformen im Anime-Bereich unüblich. Die Lizenzgeber (evtl Toei und Ghibli ausgenommen) bevorzugen es, die Lizenzen gebündelt zu vergeben.

Quelle - Warum werden Anime auf VOD in der Schweiz ohne Probleme gezeigt, aber im Kino (nur in der Deutsch-Schweiz) nicht?
Ich habe in meinen vorangegangenen Antworten bereits mehrere Gründe benannt, die zudem in Kombination auftreten können.
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Avatar: HyperionCHThemenstarter#90

Auch wenn diese Möglichkeit besteht, ist die Aufspaltung der Rechte nach Verwertungsformen im Anime-Bereich unüblich. Die Lizenzgeber (evtl Toei und Ghibli ausgenommen) bevorzugen es, die Lizenzen gebündelt zu vergeben.

Sicherlich wird dies oft gemacht.
Du hast aber geschrieben, dass der französische Publisher beide Rechte benötigen. Dies ist nicht zwingend der Fall bzw. bei Kinoverwertungen in der Schweiz müssen sogar die Verwertungsrechte bei einem Schweizer Filmverleih liegen.

Ich habe in meinen vorangegangenen Antworten bereits mehrere Gründe benannt, die zudem in Kombination auftreten können.

Und die wären wie folgt gewesen?
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