Anime Kino-Events in der Schweiz

Allgemeine Themen rund um Anime.

Anime Kino-Events in der Schweiz

Avatar: HyperionCHThemenstarter#46
Sorry, wegen der Arbeit hatte ich in den letzten Tagen keine Zeit hier.

Nyan-Kun
Da wäre es auch nicht schlecht, wenn dann die Fans selbst sich formieren und organisieren. So hat es auch in Deutschland vor mehreren Jahrzehnten angefangen. Man hat sich zusammengetan, hatte alsbald einen Verein gegründet, der immer weiter gewachsen ist, Fantreffen und Conventions veranstaltet, die im laufe der Jahre immer weiter angewachsen sind und irgendwann auch Sponsoren aus der Branche angefragt und für sich gewonnen. Ist natürlich hart und sehr langwierig, aber Rom wurde bekanntlich auch nicht an einem Tag aufgebaut.

In Rom (oder in Deutschland) wird aber auch nicht so schnell gebaut wie in der Schweiz.

Ich gebe dir jedoch recht: grundsätzlich würde es helfen, wenn man sich in der Schweiz besser organisiert.
Bezüglich Conventions ist man auf eine eher geringe Grösse begrenzt. Für eine grössere Convention müsste man auch Besucher aus Deutschland und Österreich bekommen, aber dies ist für jene Fans oft zu teuer (Unterkunft, Gastronomie, etc.).
Der Effekt ist deshalb sicherlich positiv, jedoch auch begrenzt, wenn sich die Fans besser organisieren.

Bezüglich den Kino-Events kann ich nicht sagen, ob dies wirklich eine starke Unterstützung ist (oder überhaupt). Der Hauptpunkt ist doch eigentlich:

- Wir wissen gar nicht, was genau das Problem ist, dass es keine Events in der Schweiz gibt.

KSM hat zwar 2 Gründe genannt, aber diese sind nicht plausibel:

- Rechtlicher Grund: FiG 19.2
Damit erklärt sich jedoch nicht, warum z.B. "The Boy and the Beast" nur in der französisch-sprachigen Schweiz in die Kinos kam oder am Filmfestival Fantoche meist 1-2 Anime-Movies gezeigt werden; meist jene Filme, die auch in den Events in Deutschland und Österreich gezeigt wurden.

- Finanzieller Grund: Kosten durch den Filmverleiher in der Schweiz
Ich habe die Berechnungen ja aufgezeigt. Diese Kosten wären dann enorm (über 20'000 Euro für einen einzen Event), was doch eher als unrealistisch beurteilt werden kann.
Ich habe über Twitter die Kinokette Kitag gefragt, warum offenbar "Mirai no Mirai" nicht in die Kinos kommt. Die Antwort war, dass (bis jetzt) kein Filmverleiher in der Schweiz die Kinorechte besitzt. Sie vermuten, dass dies daran liegt, dass Anime für die Filmverleiher nicht rentabel sei. Dies klingt jetzt nicht so, dass Filmverleiehr nun wirklich über 20'000 Euro für einen kleinen Kino-Event kriegt; das Gegenteil ist wohl der Fall.

Ich habe nochmals ein paar Kinoverleiher angeschrieben. Ich hoffe, ich bekomme nächste Woche die eine oder andere Antwort.

So lange man als Fan jedoch nicht weiss, welche Probleme genau bestehen, ist es sehr schwer, die verantwortlichen Personen bzw. Unternehmen zu überzeugen. Denn ich weiss z.B. gar nicht, wen genau ich überzeugen muss (die Publisher, die Kinos oder die Filmverleiher zum Beispiel).
Gut organisierte Fans können allenfalls die Kinos überzeugen; die Filmverleiher (die grundsätzlich keinen direkten Kontakt mit den Kinobesuchern haben) werden damit wohl eher weniger überzeugt werden.
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Avatar: HyperionCHThemenstarter#47
Ich habe dies vor einiger Zeit ja noch angesprochen.
Im Frühjahr 2018 habe ich mehrere deutsche Anime-Publisher angefragt, warum es keine Events gibt; danach auch 2 Kinoketten in der Schweiz.

Dies hier ist die e-mail, welche die angesprochenen Anime-Publisher erhalten haben; als Zusammenfassung:

Guten Tag zusammen

Vor einigen Wochen habt ihr von mir Anfragen bezüglich der fehlenden Auswertung eurer Anime-Kino-Events in der Schweiz erhalten. Ich bedanke mich herzlich, dass alle kontaktierten Publisher rasch und sehr ausführlich antworteten und auch für Nachfragen zur Verfügung standen.

Leider konnte ich aus beruflichen Gründen erst jetzt die Zeit finden, die Antworten genauer auszuwerten. Diese Auswertung sende ich jedoch gerne an euch weiter.
Ich habe die Antworten der einzelnen Publisher anonymisiert; sehr wahrscheinlich werdet ihr jedoch eure eigenen Antworten erkennen. Die Antworten sind jedoch mehrheitlich widersprüchlich:

Publisher A:
Erste Antwort: aus rechtlichen Gründen nicht möglich, u.a. ist Schweiz kein EU-Land.
Keine Antwort auf die Nachfrage, welcher Gesetzesartikel dies verhindert und dass auch in EU-Ländern Kinorechte Sache der einzelnen Länder ist.

Publisher B:
Erste Antwort: Publisher sei nicht für den Kinoverleih in der Schweiz zuständig sei. Auf Nachfrage, warum hingegen Kino Events in Österreich möglich sind, als zweite Antwort: In AT besteht ein etablierter Content-Slot für Anime. In der Schweiz sei zudem keine flächendeckende Auswertung aufgrund der 4 Landessprachen möglich.
Keine Antwort auf meine Antwort, dass keine flächendeckende Auswertung erwartet wird und die Deutschschweiz mit über 5 Mio. Einwohnern gross genug sein müsste. Die Content Slots für Anime in DE und AT mussten sich die Publisher in der Vergangenheit erarbeiten. Dieser Initialaufwand wäre in der Schweiz noch durchzuführen.

Publisher C:
Erste Antwort: Ein Kinofilm müsste in der Schweiz in Deutsch, Französisch und Italienisch vorhanden sein und man habe nur die Recht für deutschen Sub + Dub.
Zudem ist die Schweiz kein EU-Land.
Auf Nachfrage, welcher Gesetzesartikel dies vorschreibt, und mit Gegenbeispielen widerlegt als zweite Antwort: wird von der Rechtsabteilung geprüft; das Kinohandling wird jedoch nicht geändert.
Keine Informationen auf die Nachfrage, zu welchem Schluss die Rechtsabteilung kam.

Publisher D:
Erste Antwort: Keine Ausweitung in der Schweiz, da die schweizer Kinoketten die Nachfrage als zu gering einschätzen.

Da bei den rechtlichen Gründen ich keine Details (betroffene Gesetzesartikel, etc.) erhalten habe und mit Gegenbeispielen diese Aussagen auch widerlegen konnte, ist es stark zu bezweifeln, dass diese Gründe stimmen.
Die Antwort seitens Publisher D hingegen wirken plausibel.

Aus diesem Grund habe ich auch 2 grosse schweizer Kinoketten angefragt, ob sie Interesse an solchen Kino-Events besitzen. Da gerade diese Antworten für euch Publisher sicherlich sehr interessant sein könnten, schreibe ich hier das Original-Zitat (bzw. nur geringfügig verändert, damit auch diese ebenfalls anonymisiert sind):

Kinokette 1:
«Bis jetzt hatten wir noch keinerlei Anfrage für einen Anime-Film-Event. Daher kann ich dazu auch keine Stellung nehmen. Um eine solche Event Anfrage überprüfen zu können, müssten sich die Publisher bei uns direkt melden.»

Kinokette 2:
«Wir arbeiten zentral in der Programmierung. Eine Person kauft alle Filme von den CH-Verleih ein und strahlt diese nach bestem Wissen und dem kommerziellem Gedanke aus.
Einzelne Regionale Städtelösungen sind möglich…so gab es Movie Nights, welche einen Abend ein anderes Publikum bediente.
Sollten wir einen Saal voll kriegen, können wir sicher so eine Spezialvorstellung bzw. Spezialanlass planen…
Aber sonst wird es schwierig da dies „Special Interest“ ist welches von den „Alternativen“ Indie Kinos in den jeweiligen Städten besser bedient werden kann als von einem Grossunternehmen wie wir es sind.»

Die erste Kinokette hat offenbar noch nie - oder letzten Mals vor langer Zeit - eine Anfrage von einem deutschen Anime-Publisher erhalten. Zumindest bei dieser Kette kann man nicht sagen, dass sie die Nachfrage als zu gering betrachten. Sie haben diese offenbar nie eingeschätzt, da nie eine Anfrage seitens eines Publishers kam.

Die zweite Kinokette ist tatsächlich skeptisch, dass die nötige Nachfrage nicht vorhanden ist. Jedoch haben sie nicht bestätigt, dass sie eine Nachfrage seitens eines Publishers erhalten haben und scheinen in der letzten Zeit keine Markteinschätzung gemacht zu haben (z.B. werden in DE und AT diese Kino-Events in Kinoketten durchgeführt, die nicht wirklich für "Special Interest" bekannt sind). Die Aussage, dass sie solche Events planen, wenn sie einen Saal voll bekommen, ist natürlich ein Teufelskreis. Denn ein Saal kann ja nur gefüllt werden, wenn ein Event stattfindet. Aber wenn ein Event erst stattfindet, wenn ein Saal gefüllt wird...

Die Frage ist natürlich auch, wie die Nachfrage ohne Erfahrungswerte gemessen wird.
Die DVD/BD Verkäufe in der Schweiz sind zum Beispiel nicht geeignet. Denn sehr viele Anime-Fans kaufen sich diese Produkte über deutsche Onlinehändler (sofern man eine Kreditkarte hat oder jemand mit Kreditkarte dabei unterstützt). Denn so sind die DVD/BD im Schnitt ca. 30% billiger als wenn man sie in der Schweiz kauft. Ich selber habe mehrere hundert Anime-DVDs und -BDs (nach ca. 300 habe ich aufgehört zu zählen, sorry!) und weniger als 10 davon wurden in der Schweiz gekauft.

Die Kinos in der Schweiz leiden zudem seit Jahren an Zuschauerschwund. 2017 wurden zwar geringfügig mehr Kinotickets verkauft als 2016, was jedoch daran lag, dass in Jahren mit Fussball-EM/-WM die Sommermonate noch schlechter sind. Der langjährige Trend ist weiterhin abwärts. Es ist deshalb anzunehmen, dass schweizer Kinoketten sehr an erfolgreiche Kino-Formate interessiert sind.

Aus meiner Sicht ist für die Einführung solcher Kino-Events in der Schweiz ein Initialaufwand nötig, damit die Kinoketten besser über das Potential informiert sind. Der Erfolg in Deutschland und in Österreich ist ja enorm (oft über 100 Vorstellungen in beiden Ländern). Diese Informationen sind bei den Kinoketten offensichtlich nicht bekannt und ich denke, ein Publisher kann hier erheblich mehr Überzeugungsarbeit leisten als ein einzelner Bürger.
Dieser Initialaufwand war vor Jahren auch in Deutschland und Österreich schliesslich auch nötig. Ich bin überzeugt, dass dies auch in der Schweiz möglich ist.

Die derzeitige Situation wirkt leider so, dass die Publisher diesen Initialaufwand nicht eingehen möchten. Dass auf Anfrage rechtliche Gründe genannt werden, die offenbar inhaltlich nicht stimmen, fördert jedoch leider nicht gerade die Glaubwürdigkeit. Aus diesem Grund schlage ich vor, dass die deutschen Publisher Kontakt mit den grösseren schweizer Kinoketten aufnehmen. Denn von einer erfolgreichen Einführung dieser Kino-Events in der Schweiz würden alle profitieren: die Publisher, die Kinoketten und die Anime-Fans.

Für Detailinformationen oder zur Unterstützung (z.B. bei Fragen zum schweizer Filmgesetz) stehe ich natürlich gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse


Anmerkungen:

- Kein einziger deutsche Publisher nannte auch auf Nachfrage einen Gesetzesartikel, der die Events verhindern.
- Ich habe sogar bei der Nachfrage über FiG 19.2 und Beispiele genannt, warum dies nicht dieser Artikel sein könnte. Kein Publisher schrieb ein Dementi (ich war also der erste, der "FiG 19.2" als Thema in die Diskussion einbrachte).
- Einer der Publisher schrieb, dass sie für die Kinoverwertung in Österreich nicht zuständig sei (habe ich in der Zusammenfassung damals nicht geschrieben). Entsprechend tut dies wohl ein Filmverleiher in Österreich. Trotzdem scheint dies rentabel zu ein.
- Keiner der Publisher schrieb, dass es Zusatzkosten gibt, die in einer Höhe sind, dass Kino-Events in der Schweiz nicht rentabel sind.


Letzten November/Dezember habe ich bei einem oder anderen Publisher erneut nachgefragt und von einem Publisher diese Antwort erhalten:

danke für Deine sehr informative Mail, die du uns geschickt hast!
Die Wahrheit ist relativ einfach – es ist keine Rechtefrage, denn die haben wir.
Fakt ist: Die Schweizer Kinos wollen uns nicht oder verstehen das Phänomen Anime nicht.

Ich habe es mehrfach in der Schweiz probiert – die Reaktion war immer sehr zurückhaltend, teilweise arrogant.

Wenn du das Thema in der Schweiz anschieben willst, dann kannst du mir gerne die Namen der dafür in Frage kommenden Schweizer Ketten oder Einzelhäuser schicken.
Gerne auch mit Begründung, warum du Anime gerade dort siehst. Mir hat z.B. der Verweis auf die eSport sehr gefallen.

Es ist nie zu spät für eine gute Mission. 😉

Viele Grüße


Anmerkungen:
- Dass Kinos sich vereinzelnd sehr zurückhaltend (und ja! Für schweizer Verhältnisse auch arrogant wirkend) verhalten, kann ich bestätigen.
- Filmverleiher verhalten sich jedoch noch zurückhaltender (möglicherweise war aber bei der Antwort auch der Filmverleih gemeint und nur zum einfacheren Verständnis wurde nur "Kinos" geschrieben).
- Die Kinos in der Schweiz haben jedoch nie erwähnt, dass sie Anfragen von den Publishern erhielten.
- Ich habe danach Kontaktdaten geliefern. Gem. Aussagen des Publishers habe man das Konzept geschickt und von einer Kinokette auch eine Antwort erhalten, dass man diese prüfe und man eine Antwort erhalten wird.
- Seit Jahreswechsel gibt es keine Antwort mehr vom deutschen Publisher, als ich nachfragte, ob die Kinokette eine Antwort darauf lieferte.
- Mit dem Kontakt der Kinokette bekam ich zwar eine Antwort über allgemeine Kinoverwertung, auf die Nachfrage bezüglich Kino-Events gibt es jedoch auch keine Antwort mehr.


Für mich ist es sehr seltsam, dass seit Januar plötzlich keine Antworten auf meine e-mails ankommen. Vorher war die Kommunikation eigentlich sehr gut (mit dem Publisher und mit der Kinokette).
Da die Kommuniaktion aus meiner Sicht ziemlich offen war, hätte ich eher erwartet, dass beide Parteien (Publisher und Kino) geantwortet hätten, wenn das Kino sich gegen die Einführung der Events augesprochen hätte. Deshalb kann ich nur schwer einschätzen, warum so plötzlich (und beide gleichzeitig) nicht mehr geantwortet wird, nachdem man immer sehr rasch antwortete.
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Avatar: Nyan-Kun#48
HyperionCHIch gebe dir jedoch recht: grundsätzlich würde es helfen, wenn man sich in der Schweiz besser organisiert.
Bezüglich Conventions ist man auf eine eher geringe Grösse begrenzt. Für eine grössere Convention müsste man auch Besucher aus Deutschland und Österreich bekommen, aber dies ist für jene Fans oft zu teuer (Unterkunft, Gastronomie, etc.).
Der Effekt ist deshalb sicherlich positiv, jedoch auch begrenzt, wenn sich die Fans besser organisieren.
Da hast du recht. Für Besucher aus dem Ausland ist die Schweiz einfach zu teuer. Da reißt man dann doch lieber zu den Cons in Deutschland, Österreich, Holland oder Frankreich, die auch um ein vielfaches größer sein dürften. Die Cons dürften dann in der Schweiz kleiner ausfallen, aber solch eher kleine Cons gibt es auch in Deutschland in kleineren Städten und auch die größeren Cons haben mal klein angefangen.

Ansonsten finde ich es sehr beeindruckend wie sehr du dich da reinhängst und dich für Animes in den Schweizer Kinos einsetzt. So wie ich das sehe kann man die Antworten und Reaktionen der Verleiher und Kinos recht einfach herunterbrechen auf "Kein Interesse" und "wenig Motivation". Natürlich könnten da die Publisher usw. da ehrlicher antworten, aber das traut man sich dann doch nicht und weicht auf die rechtliche Komponente aus. Das dann der Kontakt recht plötzlich abgerissen ist würde ich dann so deuten, dass man schlicht kein Bock mehr hat sich noch weiter mit diesem Thema zu beschäftigen. Womöglich hatte man schon davor keinen Bock drauf gehabt und gehofft man könnte dich mit entsprechenden Mails abwimmeln in der Hoffnung, dass du das Thema dann ruhen lässt.

Ist zwar eine recht pessimistische Sicht der Dinge, jedoch sehe ich auf der anderen Seite auch keinerlei Maßnahmen seitens der Publisher oder der Kinobetriebe da wirklich ernsthaft was zu ändern. Im Gegenteil. Deuten die Antworten auf deine Fragen doch eher darauf hin, dass man dich ständig versuchte abzuwimmeln und abzuspeisen oder die Schuld auf die jeweils andere Seite zu schieben und auch KSM hatte sich wohl nur die Mühe gemacht das lange öffentliche Statement zu verfassen, damit mal die schweizer Fans endlich ruhe geben und das Thema ein für alle mal erledigt ist.

Den Kopf in den Sand stecken würde ich aber dennoch nicht, sondern mir dann doch überlegen mich mit anderen Gleichgesinnten da zusammenzutun. Engagiert genug scheinst du wohl zu sein und in einer Gruppe dürfte man womöglich mehr erreichen.
Beitrag wurde zuletzt am 23.02.2019 14:42 geändert.
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Avatar: HyperionCHThemenstarter#49

Nyan-Kun
So wie ich das sehe kann man die Antworten und Reaktionen der Verleiher und Kinos recht einfach herunterbrechen auf "Kein Interesse" und "wenig Motivation". Natürlich könnten da die Publisher usw. da ehrlicher antworten, aber das traut man sich dann doch nicht und weicht auf die rechtliche Komponente aus.

Ehrlich gesagt habe ich eher das Gefühl, dass es die Publisher sind, die kein Interesse bzw. wenig Motivation hat.
Beim Thema eSports meinte Riot Games wie bereits früher erwähnt auch, dass die Kinos in der Schweiz kein Interesse hätten; die Kinos aber davon sprachen, dass sie nie angefragt wurde. Als dann wirklich nachgefragt wurde, hat es die Kinokette umgesetzt.
Deshalb habe ich mehr Vertrauen in die Aussagen der Kinoketten, da sie offensichtlich damals die Wahrheit gesprochen haben. Entsprechend ist es sehr wahrscheinlich, dass die Kinos in der Schweiz für Anime-Events nie angesprochen wurden.

Nyan-Kun
Das dann der Kontakt recht plötzlich abgerissen ist würde ich dann so deuten, dass man schlicht kein Bock mehr hat sich noch weiter mit diesem Thema zu beschäftigen. Womöglich hatte man schon davor keinen Bock drauf gehabt und gehofft man könnte dich mit entsprechenden Mails abwimmeln in der Hoffnung, dass du das Thema dann ruhen lässt.

Dieses Gefühl hab eich eher bei den Publishern.
Wie gesagt: die Mehrheit sprach von rechtlichen Gründen, konnten aber keinen Gesetzesartikel nennen (im Frühling 2018).
Nun lieferte diesen Januar KSM einen Gesetzesartikel (den ich wie gesagt bereits am Frühling nannte und Beispiele nannte, warum dies nicht der Grund sein kann). KSM konnte bzw. möchte aber keine Erklärung abgeben, warum dann trotzdem Filme nur in einer Sprachregion gezeigt werden (z.B. "Boy and the Beast") oder warum DVD/BD/VOD trotzdem erlaubt sind, obwohl diese Angebote auch unter FiG 19.2 fallen.

Nyan-Kun
Ist zwar eine recht pessimistische Sicht der Dinge, jedoch sehe ich auf der anderen Seite auch keinerlei Maßnahmen seitens der Publisher oder der Kinobetriebe da wirklich ernsthaft was zu ändern. Im Gegenteil. Deuten die Antworten auf deine Fragen doch eher darauf hin, dass man dich ständig versuchte abzuwimmeln und abzuspeisen oder die Schuld auf die jeweils andere Seite zu schieben und auch KSM hatte sich wohl nur die Mühe gemacht das lange öffentliche Statement zu verfassen, damit mal die schweizer Fans endlich ruhe geben und das Thema ein für alle mal erledigt ist.

Allzu viel Mühe hat sich KSM ja auch nicht gegeben. Schliesslich schrieb KSM, dass das Filmgesetz bzw. die Einverleiherklausel seit 2016 in Kraft sei. Aber diese ist seit August 2002 in Kraft getreten. Anfang 2016 kam "nur" zusätzlich alle anderen Vertriebsformen neben Kinoauswertung (mit Ausnahme von TV) hinzu.

Ich glaube auch, dass man einfach jemand anderem die Schuld in die Schuhe schieben möchte. Und rechtliche Gründe sind dabei am einfachtsten; damit ärgert man grundsätzlich keine anderen Unternehmen.

Dass aber auch die anderen Publisher keine Interesse an einer Ausweitung auf die Schweiz haben, zeigt sich ja auch, dass kein einziger reagiert. Immerhin schrieb ja KSM (wenn auch nicht absichtlich, sondern mangels Recherche), dass sämtliche Anime-Angebote in der Schweiz nicht gesetzes-konform ist. Ich kann mir nicht vorstelllen, dass diese Aussage im Sinne aller Anime-Publisher ist. Trotzdem: keine Reaktion!

Ich vermute, dass damals die Publisher grundsätzlich auch nicht in Österreich diese Events einführen wollte.
Jedoch verlangte dies sehr wahrscheinlich UCI, da sie in beiden Ländern tätig sind und die österreichischen Kinobesucher (welche Anime-Fans sind) sauer gewesen wären, wenn UCI in Deutschland etwas anbietet, was sie gerne auch in Österreich hätten.
Dass also die Schweiz nicht dabei ist, liegt wohl primär daran, dass UCI nicht in der Schweiz tätig ist.

Nyan-Kun
Den Kopf in den Sand stecken würde ich aber dennoch nicht, sondern mir dann doch überlegen mich mit anderen Gleichgesinnten da zusammenzutun. Engagiert genug scheinst du wohl zu sein und in einer Gruppe dürfte man womöglich mehr erreichen.

Werde ich versuchen; jedoch ist wie gesagt offenbar die Motivation seitens der Publisher wohl auch nicht wirklich gegeben. Man sieht ja, dass man entweder die Schweizer Anime-Fans entweder abwimmeln möchte (z.B. KSM) oder die Anfragen schlicht und einfach ignoriert (was jetzt auch KSM tut).
So lange die Publisher die Kritik ignoriert, wird sich wohl sehr wenig ändern. Eine sachliche Diskussion ist offensichtlich nicht gewünscht; wahrscheinlich deswegen, weil für die Publisher die sachlichen Argumente fehlen, warum es keine Events in der Schweiz nicht gibt. Das Statement von KSM unterstrich dies ja sogar.

Das Problem beim Statement von KSM ist jedoch:
Dieses Statement ist in diversen News-Kanälen veröffentlicht worden und ist deshalb recht bekannt geworden. Wenn nun ein Schweizer Anime-Fan nun in den Social Media nachfragen wird, warum es keine Events in der Schweiz gibt, werden deutsche und österreichische Fans antworten, dass es wegen rechtlichen Gründen ist (FiG 19.2), obwohl dies offenbar nicht der Fall ist. Die Fans werden somit falsche Informationen liefern und die Publisher sind fein raus.

Entsprechend wird es nicht reichen, dass ich in der Schweiz Gleichgesinnte finde.
Es ist auch nötig, dass in Deutschland und in Österreich die Anime-Fans wissen, dass es keine rechtlichen Hindernisse gibt und das Statement von KSM keineswegs korrekt war.

Wirklich ändern wird sich wie gesagt erst, wenn die Publisher endlich ein Interesse zeigen, die Events auch auf die Schweiz auszuweiten. Dies wird wohl leider sehr lange nicht passieren (schon gar nicht von KSM nach ihrem Statement). Einzelne Publisher werden mich wohl sogar (nicht nur) auf Twitter auf ignore gesetzt haben, was ja zeigt, dass eine offene Diskussion nicht gewünscht ist. Clever ist dies nicht, da ich auf Twitter sicherlich nicht mit meiner Kritik aufhören werde. Denn dies vergessen die Publisher: ich kann nichts verlieren.
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Avatar: Nyan-Kun#50
HyperionCHEhrlich gesagt habe ich eher das Gefühl, dass es die Publisher sind, die kein Interesse bzw. wenig Motivation hat.
[...]
Dieses Gefühl hab eich eher bei den Publishern.
Hatte bei meiner Antwort vergessen noch die Publisher mit hinzuzuschreiben. Somit wären wir an sich nahezu derselben Meinung, nur mit dem kleinen Unterschied, dass ich bisher angenommen hatte, dass dieses Desinteresse auf beiden Seiten beruht.

Für die Publisher ist die Schweiz in Sachen Anime ein neuer Markt. Und in neue Märkte steigt man nur ein, wenn man da ein gewisses Erfolgs- und Gewinnpotenzial vorhanden ist, der den entsprechenden Aufwand übersteigt. Das scheinen die Publisher nicht zu sehen und geben sich dementsprechend mit dem deutschen und österreichischen Markt zufrieden.

HyperionCHEs ist auch nötig, dass in Deutschland und in Österreich die Anime-Fans wissen, dass es keine rechtlichen Hindernisse gibt und das Statement von KSM keineswegs korrekt war.
So sehe ich das auch. Für jemanden, der sich nicht mit der Schweizer Rechtslage auskennt klingt das Statement von KSM sehr plausibel, obwohl du hier schon bereits gezeigt hast, dass die Argumente da nicht ganz so wasserfest sind wie sie auf dem ersten Blick erscheinen.
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Kommentare (1)

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Avatar: Aminobenzol#51
Schweizer Bundesamt für Kultur

Anpassung der Einverleiherklausel (Art. 19 Abs. 2 Filmgesetz)

Ab 1. Januar 2016 müssen die Rechte eines Films auch für die Verwertung ausserhalb der Kinos für das ganze Territorium der Schweiz erworben werden. Dieses Territorialitätsprinzip gilt auch in den meisten anderen Staaten. Der Gesetzgeber bezweckt mit dieser Änderung eine bessere Verwertung von Filmen in allen Sprachregionen der Schweiz. Dies soll einen besseren und nationalen Zugang zu Filmen in allen Sprachregionen ermöglichen. Die Änderung betrifft die Rechte für die Verwertung von Tonbildträgern (Video, DVD, usw.) sowie die Verwertung über non-lineare digitale Kanäle (Video auf Abruf, Catch up, usw.).

Betroffen von dieser Regelung sind in- und ausländische Rechteeinkäufer von Filmen, die für das Kino konzipiert und zur Auswertung in der Schweiz bestimmt sind. Diese Regelung gilt für die Verträge, die ab dem 1. Januar 2016 abgeschlossen werden.

Von dieser Einverleiherklausel ausgenommen ist nach Artikel 19 Absatz 3 des Filmgesetzes die Verwertung durch Fernsehveranstalter in Programmen nach dem Bundesgesetz vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen (Artikel 2 lit. a RTVG).

Video On Demand Plattformen:
Was den Vertrieb von Filmen über Video on Demand Plattformen betrifft, die sich an die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten richten, werden die Vertriebsrechte mit dem Rechteinhaber vereinbart, der gemäss Art. 19 Filmgesetz über die entsprechenden Exklusivrechte für die Schweiz verfügt. Die Verbreitung bzw. Verwertung kann ─ analog wie bei der Verwertung im Kino ─ auf nichtexklusiver Basis erfolgen. Im Allgemeinen fällt VOD hingegen klar unter die Bestimmungen von Artikel 19.

Rechterwerb:
Was den Rechterwerb im Allgemeinen betrifft, sind die verschiedenen Rechte in folgende Bereiche aufgeteilt:

  1. Kinorechte (theatrical)
  2. Tonbildträgerrechte (DVD, Video)
  3. TV und gegebenenfalls 7 Day Catch-up
  4. Digitale ─ non-lineare ─ Auswertungsrechte (VOD in den verschiedenen Auswertungsformen)

Der Rechteverkauf und Rechteerwerb für jeden dieser Bereiche richtet sich nach dem Filmgesetz. Diese Rechte können somit nicht unter verschiedene Rechteinhaber aufgeteilt werden und gelten für das Schweizer Territorium exklusiv.

Der Anwendungsbereich von Artikel 19 Absatz 2 und 3 betrifft auch Verträge über „Outputdeals", die unmittelbar vor dem Inkrafttreten des Filmgesetzes, also vor dem 1. Januar 2016, abgeschlossen worden sind. Dies trifft in erster Linie dann zu, wenn diese Verträge die in den nächsten Jahren zu erwerbenden Filme nicht namentlich bestimmen und wenn der einzige Zweck dieser Verträge darin erscheint, die Einverleiherklausel über Jahre zu umgehen.

Outputdeal-Verträge werden gewöhnlich für zwei bis drei Jahre abgeschlossen. Das BAK geht deshalb davon aus, dass drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen „Einverleiherklausel“ keine altrechtlichen Outputdeals mehr bestehen. Die Vorschrift von Art. 19 Abs. 2 FiG findet ab 1.1.2019 auf alle Filme Anwendung.

Die Umsetzung dieser Klausel wird laufend zu bewerten sein, da sich die Verwertung von Filmen auf digitalen Kanälen zurzeit sehr schnell entwickelt.


Die offizielle Aussage des Schweizer Bundesamts für Kultur zur Auslegung des diskutierten Gesetzes ist für mich recht eindeutig. Es mag sich jeder seine eigene Meinung bilden, inwieweit die Aussagen von @HyperionCH nachvollziehbar sind.
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Avatar: HyperionCHThemenstarter#52

Aminobenzol
Die offizielle Aussage des Schweizer Bundesamts für Kultur zur Auslegung des diskutierten Gesetzes ist für mich recht eindeutig. Es mag sich jeder seine eigene Meinung bilden, inwieweit die Aussagen von @HyperionCH nachvollziehbar sind.

Ergänzend ist jedoch zu beachten:

- Die Einverleiherklausel (19.2) gilt für die Kinoverwertung bereits seit August 2002.
- Die Anpassung in 2016 betrifft alle anderen Verwertungsformen wie z.B. DVD/BD/VOD/etc.; Ausnahme ist TV (19.3).
- Es werden seit 2002 immer wieder Filme in einzelnen Sprachregionen gezeigt; auch bei Anime (z.B. Boy and the Beast: ProCinema: statistics - filmdb - 1010733)
- Seit 2016 werden weiterhin in der Schweiz Anime Filme als DVD/BD sowie als VOD angeboten.

Natürlich kann jeder seine eigene Meinung bilden. Aber eine Erklärung, warum dieser Gesetzesartikel die Anime-Events verhindern, gibt es für mich nicht; es sei denn, deutsche Anime-Publisher wären die einzigen, die sich daran halten (und dies nur beim Kino; bei DVD/BD/VOD würden sie sich ja auch nicht daran halten).
Beitrag wurde zuletzt am 24.02.2019 17:52 geändert.
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Avatar: RocketsSnorlax
Freischalter
#53
Was bedeutet die Einverleiherklausel in der Praxis?

DVD/BD? Hier erlaubt die Schweizer Rechtssprechung ausdrücklich den Import und Verkauf deutscher Ware. Bedenkt man, dass es nicht selten nur um dreistellige Stückzahlen geht und das angesichts der überwiegend jungen und internetaffinen Kundschaft ein nicht unwesentlicher Anteil davon direkt über deutsche Versandhändler importiert wird ist es ohnehin fraglich, ob ein spezieller Schweiz-Vertrieb hier lohnenswert wäre.
Hier haben primär die Anbieter aus Frankreich und Italien das Problem, dass die Jugendschutzvorschriften den Import stärker reglementieren.

VOD? Da spielt dieses Gesetz in der Praxis kaum eine Rolle.

Kino? Hier braucht der Anbieter die Rechte für die komplette Schweiz und müsste diese daher entweder von den französischen und italienischen Publishern erwerben oder aber aufwändig in Japan nachverhandeln. Beides kostet Geld - selbst wenn du unterstellst, dass die französischen / italienischen Partner zumindest die Kinorechte eh nicht nutzen würden.

Nebenbei gesagt:
Da der Verkauf importierter deutscher DVD/BD-Ware meist erheblich unkomplizierter ist, als bei französischer Ware, läge es nahe dem französischen Publisher formal die Schweiz-Rechte zuzuschlagen.
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Avatar: HyperionCHThemenstarter#54


RocketsSnorlax
Was bedeutet die Einverleiherklausel in der Praxis?

DVD/BD? Hier erlaubt die Schweizer Rechtssprechung ausdrücklich den Import und Verkauf deutscher Ware. Bedenkt man, dass es nicht selten nur um dreistellige Stückzahlen geht und das angesichts der überwiegend jungen und internetaffinen Kundschaft ein nicht unwesentlicher Anteil davon direkt über deutsche Versandhändler importiert wird ist es ohnehin fraglich, ob ein spezieller Schweiz-Vertrieb hier lohnenswert wäre.
Hier haben primär die Anbieter aus Frankreich und Italien das Problem, dass die Jugendschutzvorschriften den Import stärker reglementieren.

VOD? Da spielt dieses Gesetz in der Praxis kaum eine Rolle.

Du bist somit der Meinung, dass die gesamte Gesetzesänderung per 2016 - die grundsätzlich für DVD/BD/VOD gemacht wurde - gar keinen Einfluss hat und der Gesetzgeber die ganze Sache auch hätte sein lassen können. Habe ich dies richtig verstanden?

Insbesondere wegen VOD hat man die Gesetzesänderung gemacht. Dies zeigt ja auch der letzte Satz vom Bundesamt selbst ("Die Umsetzung dieser Klausel wird laufend zu bewerten sein, da sich die Verwertung von Filmen auf digitalen Kanälen zurzeit sehr schnell entwickelt.").

Das mit den Jugendschutzvorschriften verstehe ich jetzt nicht ganz.
In Schweizer Onlinehändlern kann man auch ohne Probleme die französische oder italienische Version kaufen (die französische DVD/BD von Mirai no Mirai erscheint Ende April).

RocketsSnorlax
Kino? Hier braucht der Anbieter die Rechte für die komplette Schweiz und müsste diese daher entweder von den französischen und italienischen Publishern erwerben oder aber aufwändig in Japan nachverhandeln. Beides kostet Geld - selbst wenn du unterstellst, dass die französischen / italienischen Partner zumindest die Kinorechte eh nicht nutzen würden.

Wie genau erklärst du dann, dass z.B. "The Boy and the Beast" oder "Ame und Yuki" nur in der Westschweiz im Kino lief?
ProCinema: statistics - filmdb - 1009220
ProCinema: statistics - filmdb - 1010733

Nach deiner Aussage müsste der jeweilige Filmverleiher auch die Rechte für die deutsche und italienische Sprachfassung besitzen. Warum hat man dann aber nicht die Filmverwertung in den anderen Regionen durchgeführt?
Wenn der Filmverleiher bereits für die Rechte bezahlt, würde es zumindest einen offiziellen Kinostart geben. Ob dann die Kinos den Film in ihr Programm aufnehmen, ist eine andere Sache.
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Avatar: RocketsSnorlax
Freischalter
#55
HyperionCH
RocketsSnorlax
Was bedeutet die Einverleiherklausel in der Praxis?

DVD/BD? Hier erlaubt die Schweizer Rechtssprechung ausdrücklich den Import und Verkauf deutscher Ware. Bedenkt man, dass es nicht selten nur um dreistellige Stückzahlen geht und das angesichts der überwiegend jungen und internetaffinen Kundschaft ein nicht unwesentlicher Anteil davon direkt über deutsche Versandhändler importiert wird ist es ohnehin fraglich, ob ein spezieller Schweiz-Vertrieb hier lohnenswert wäre.
Hier haben primär die Anbieter aus Frankreich und Italien das Problem, dass die Jugendschutzvorschriften den Import stärker reglementieren.

VOD? Da spielt dieses Gesetz in der Praxis kaum eine Rolle.
Du bist somit der Meinung, dass die gesamte Gesetzesänderung per 2016 - die grundsätzlich für DVD/BD/VOD gemacht wurde - gar keinen Einfluss hat und der Gesetzgeber die ganze Sache auch hätte sein lassen können. Habe ich dies richtig verstanden?
Nein. Ohne offiziellen DVD/Blu-ray-Vertrieb in der Schweiz gibt es keinen Punkt, an dem die Einverleiherklausel berührt würde. Angesichts der im Anime-Bereich zu erwartenden Stückzahlen und der Import-Möglichkeit ist es fraglich, ob ein offizieller Vertrieb wirtschaftlich wäre.
Spezialisierte Händler nutzen die Import-Optionen - während der Massenmarkt (z.b. Supermärkte) an Anime eh kein Interesse hätte.

VOD? Die Einverleiherklausel verbietet nicht den Vertrieb des selben Werkes gleichzeitig über mehrere Plattformen. Zudem muss eine Plattform nicht die Rechte an allen Sprachversionen erwerben.

Quelle Das mit den Jugendschutzvorschriften verstehe ich jetzt nicht ganz.
In Schweizer Onlinehändlern kann man auch ohne Probleme die französische oder italienische Version kaufen (die französische DVD/BD von Mirai no Mirai erscheint Ende April).
Wie schon erwähnt:
Ich besitze mehrere französische und italienische Titel, die auch für den Vertrieb in der Schweiz gekennzeichnet waren - allerdings aus der Zeit vor 2016.
Es spricht wenig dagegen, dem französischen Publisher formal die Rechte für die ganze Schweiz zu erteilen, da dieser in der Praxis eh keine Möglichkeit hätte den Import und Verkauf deutscher Ware zu unterbinden. Die Rechte an der deutschen und italienischen Fassung würde der französische Publisher nur benötigen, wenn tatsächlich ein offizieller Vertrieb dieser Sprachfassungen in der Schweiz vorgesehen wäre (der sich, wie erwähnt, durch Importe umgehen lässt).
Umgekehrt sieht es, primär wegen der Jugendschutzvorschriften, schwieriger aus.

Quelle Wenn der Filmverleiher bereits für die Rechte bezahlt, würde es zumindest einen offiziellen Kinostart geben. Ob dann die Kinos den Film in ihr Programm aufnehmen, ist eine andere Sache.
Nein. Über den Preis der Kinorechte wird zwischen Publisher und Lizenzgeber nicht explizit verhandelt - oft genug sind sie einfach "dabei".
Es kommt durchaus vor, dass die deutschen Publisher selbst bei TV-Serien über die Kinorechte verfügen. Warum auch nicht? Einzeln verkaufen könnte der Lizenzgeber diese in der Praxis eh nicht mehr und da er sich im Regelfall neben der "Garantiesumme" eine großzügige Umsatzbeteiligung zusichern lässt, würde er ja trotzdem daran verdienen wenn es erfolgreich läuft.

Ein Kinostart ist aber eben auch mit Kosten verbunden - deshalb werden selbst in Deutschland nicht alle Filme ins Kino gebracht, auch wenn die entsprechenden Rechte vorliegen. Floppt ein Film, kann das auch für den Publisher ein finanzieller Verlust werden - oder zumindest die Verhandlungsposition bei zukünftigen Kinostarts schwächen.
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Avatar: HyperionCHThemenstarter#56

RocketsSnorlax
Nein. Ohne offiziellen DVD/Blu-ray-Vertrieb in der Schweiz gibt es keinen Punkt, an dem die Einverleiherklausel berührt würde. Angesichts der im Anime-Bereich zu erwartenden Stückzahlen und der Import-Möglichkeit ist es fraglich, ob ein offizieller Vertrieb wirtschaftlich wäre.
Spezialisierte Händler nutzen die Import-Optionen - während der Massenmarkt (z.b. Supermärkte) an Anime eh kein Interesse hätte.

Also "Mediamarkt" sehe ich jetzt eher als "Massenmarkt" und weniger als "spezialisierter Händler".

Ich bin wie gesagt kein Jurist und bin auch nicht in der Branche tätig. Entsprechend kann ich nicht sagen, wie der Vertrieb von Filmen auf DVD/BD abgewickelt wird. Dass ausdrücklich der Home Video-Markt mitaufgenommen haben und die Filmverleiher damit gestärkt werden sollen, wird jedoch sicherlich etwas bedeuten.

RocketsSnorlax
VOD? Die Einverleiherklausel verbietet nicht den Vertrieb des selben Werkes gleichzeitig über mehrere Plattformen. Zudem muss eine Plattform nicht die Rechte an allen Sprachversionen erwerben.

Siehe auch den letzten Beitrag von Aminobenzol bzw. seinem Zitat vom Bundesamt für Kultur:

Video On Demand Plattformen:
Was den Vertrieb von Filmen über Video on Demand Plattformen betrifft, die sich an die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten richten, werden die Vertriebsrechte mit dem Rechteinhaber vereinbart, der gemäss Art. 19 Filmgesetz über die entsprechenden Exklusivrechte für die Schweiz verfügt. Die Verbreitung bzw. Verwertung kann ─ analog wie bei der Verwertung im Kino ─ auf nichtexklusiver Basis erfolgen. Im Allgemeinen fällt VOD hingegen klar unter die Bestimmungen von Artikel 19.

Rechterwerb:
Was den Rechterwerb im Allgemeinen betrifft, sind die verschiedenen Rechte in folgende Bereiche aufgeteilt:

Kinorechte (theatrical)
Tonbildträgerrechte (DVD, Video)
TV und gegebenenfalls 7 Day Catch-up
Digitale ─ non-lineare ─ Auswertungsrechte (VOD in den verschiedenen Auswertungsformen)

Der Rechteverkauf und Rechteerwerb für jeden dieser Bereiche richtet sich nach dem Filmgesetz. Diese Rechte können somit nicht unter verschiedene Rechteinhaber aufgeteilt werden und gelten für das Schweizer Territorium exklusiv.


Ich habe jeweils vorgehoben, damit es sichtbarer ist.
Die Gesetzesänderungen in 2016 wurde insbesondere wegen VOD vorgenommen.

Was jedoch wichtig ist: Ja, es ist natürlich möglich, dass ein Film auf mehreren VOD-Plattformen angeboten wird.
Aber dies liegt daran, dass der Betreiber der VOD-Plattform auch nicht der Rechteinhaber sein muss. Kazé dürfte z.B. den Film "Mirai no Mirai" auf den VOD-Plattformen "AOD" (ist ja ihre eigene), "CR", "Netflix", "Amazon", etc. anbieten. Sie haben die Rechte, also dürfen sie auch entscheiden, wo der Film (in jenem Land, wo sie die VOD-Rechte besitzen) als VOD angeboten wird.

Rechteinhaber ist jedoch trotzdem exklusiv; nicht nur in der Schweiz btw. sondern auch in Deutschland. Der dänische Publisher (keine Ahnung, wer dies ist) darf auch nicht einen dänischen VOD für Südschwieg anbieten.

RocketsSnorlax
Ich besitze mehrere französische und italienische Titel, die auch für den Vertrieb in der Schweiz gekennzeichnet waren - allerdings aus der Zeit vor 2016.
Es spricht wenig dagegen, dem französischen Publisher formal die Rechte für die ganze Schweiz zu erteilen, da dieser in der Praxis eh keine Möglichkeit hätte den Import und Verkauf deutscher Ware zu unterbinden. Die Rechte an der deutschen und italienischen Fassung würde der französische Publisher nur benötigen, wenn tatsächlich ein offizieller Vertrieb dieser Sprachfassungen in der Schweiz vorgesehen wäre (der sich, wie erwähnt, durch Importe umgehen lässt).
Umgekehrt sieht es, primär wegen der Jugendschutzvorschriften, schwieriger aus.

Ich vermute, es besteht ein grosser Unterschied, ob man als Privatperson DVDs/BDs importiert oder als Händler, der sie dann verkaufen möchte und somit gewerblich tätig ist. Bei letzterem wird wahrscheinlich die Einverleiherklausel greifen. Aber wie gesagt: ich bin weder Jurist, noch bin ich in der Branche tätig. Ich vermute, dies gilt auch für dich, weshalb wir nur Vermutungen nennen können, warum die Gesetzesänderung auch hierfür gilt bzw. ob und wie diese in der Wirtschaft greift.

Bezüglich Jugendschutzvorschriften habe ich leider immer noch nicht verstanden, was du damit sagen möchtest.
Du hast ja gesagt, dass es einen Unterschied gibt, ob ein Händler in der Schweiz einen "deutschen Import" anbietet oder einen "Import aus Frankreich/Italien". Das verstehe ich jetzt nicht.

RocketsSnorlax
Nein. Über den Preis der Kinorechte wird zwischen Publisher und Lizenzgeber nicht explizit verhandelt - oft genug sind sie einfach "dabei".
Es kommt durchaus vor, dass die deutschen Publisher selbst bei TV-Serien über die Kinorechte verfügen. Warum auch nicht? Einzeln verkaufen könnte der Lizenzgeber diese in der Praxis eh nicht mehr und da er sich im Regelfall neben der "Garantiesumme" eine großzügige Umsatzbeteiligung zusichern lässt, würde er ja trotzdem daran verdienen wenn es erfolgreich läuft.

Man darf nicht vergessen, dass der Publisher die Urheberrechte der Untertitel bzw. des Dubs besitzt. Bei einer Kinoausstrahlung wird dieser genauso vergütet.
Abgesehen davon sprach ich auch nicht von "Publisher" sondern von "Filmverleiher".

RocketsSnorlax
Ein Kinostart ist aber eben auch mit Kosten verbunden - deshalb werden selbst in Deutschland nicht alle Filme ins Kino gebracht, auch wenn die entsprechenden Rechte vorliegen. Floppt ein Film, kann das auch für den Publisher ein finanzieller Verlust werden - oder zumindest die Verhandlungsposition bei zukünftigen Kinostarts schwächen.

Natürlich ist nicht jeder Kinostart rentabel.
Da in der Schweiz aber kein einziger Anime-Film gezeigt wird, müssten alle Filme unrentabel sein (bzw. gehen die Verantwortlichen davon aus); und dies alles ohne Erfahrungswerte mit solchen Kino-Events.

Ich habe immer gesagt: ich kann selbst nicht beweisen, ob z.B. "Broly" rentabel gewesen wäre. Aber genauso kann kein Publisher/Filmverleiher/etc. beweisen, dass "Broly" unrentabel gewesen wäre. Eines ist aber sicher: bei den Anime-Kino-Events in der Schweiz gab es noch keinen einzigen Flopp. Das kann ich beweisen!

Ich habe übrigens eine Vermutung, warum es keine Events in der Schweiz gibt. Die Filmverleiher antworten jedoch nicht. Deshalb habe ich beim Bundesamt nachgefragt, die mir hoffentlich die nötigen Informationen zum Filmgesetz geben.
Sobald ich mehr weiss, melde ich mich. Denn ich kann hier sicherlich auch falsch liegen, da z.B. a) einzelne Events in der Schweiz dann trotzdem möglich wären (z.B. "Broly") und b) unklar ist, warum eine Kinoverwertung in Festivals trotzdem funktioniert. Aber vielleicht kann dies ja das Bundesamt beantworten.
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Avatar: RocketsSnorlax
Freischalter
#57
Quelle Du hast ja gesagt, dass es einen Unterschied gibt, ob ein Händler in der Schweiz einen "deutschen Import" anbietet oder einen "Import aus Frankreich/Italien". Das verstehe ich jetzt nicht.
Die Schweizer Jugendschutzvorschriften verlangen, dass DVDs und Blu-rays eine Altersfreigabe einer anerkannten Stelle besitzen - dies kann eine Freigabe der SVV sein oder eine der FSK. Möglicherweise wird auch die BBFC in diesem Sinne akzeptiert.
Sowohl Frankreich als auch Italien haben hingegen kein vergleichbares System zur Altersfreigabe von Filmen - entsprechend fehlt diesen eine entsprechende Kennzeichnung.
(Außer, der entsprechende Rechteinhaber legt die Ware bei der SVV vor, was zumindest früher gelegentlich gemacht wurde)

Quelle Man darf nicht vergessen, dass der Publisher die Urheberrechte der Untertitel bzw. des Dubs besitzt. Bei einer Kinoausstrahlung wird dieser genauso vergütet.
Das Eigentum an der deutschen Sprachfassung (Untertitel, Synchro) wird im Lizenzvertrag geregelt. Es ist durchaus üblich, dass die Rechte daran an den Lizenzgeber in Japan fallen - z.b. weil ansonsten der deutsche Erst-Publisher nach Lizenzablauf eine erneute Lizenzierung durch andere Firmen erschweren oder unmöglich machen könnte.

Und VOD?
Mirai ist da ein schlechtes Beispiel, weil bei diesem Film zumindest vorerst wohl keine digitale Auswertung geplant ist und deshalb die Möglichkeit zur Überprüfung wegfällt.
Wie wäre es stattdessen mit Attack on Titan? Wakanim.tv/fr/v2 (nicht etwa ADN) vs Anime on Demand
Wenn du den Lizenzgeber aus Japan als Filmverleih benennst, wäre dem Gesetz genüge getan. Einblick ins Vertragswerk dürfte sich kaum durchsetzen lassen.
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Avatar: HyperionCHThemenstarter#58


RocketsSnorlax
Sowohl Frankreich als auch Italien haben hingegen kein vergleichbares System zur Altersfreigabe von Filmen - entsprechend fehlt diesen eine entsprechende Kennzeichnung.
(Außer, der entsprechende Rechteinhaber legt die Ware bei der SVV vor, was zumindest früher gelegentlich gemacht wurde)

Wenn es bereits ein FSK-Entscheid gibt, kann der Publisher aus Frankreich oder Italien als Antrag nehmen. Man muss nicht den eigenen nehmen.
Wenn es kein FSK-Urteil gibt, dann kann man der Kommission in der Schweiz eine Alterfreigabe beantragen. Kostet wie gesagt im Normalfall rund 200 Euro; im schlimmsten Fall (wenn mindestens 3 Kommissionmitglieder dies verlangen) 500 bis maximal 700 Euro (letzteres nur, wenn der Publisher nach dem ersten Urteil nicht zufrieden ist und eine 2. Prüfung verlangt).

RocketsSnorlax
Und VOD?
Mirai ist da ein schlechtes Beispiel, weil bei diesem Film zumindest vorerst wohl keine digitale Auswertung geplant ist und deshalb die Möglichkeit zur Überprüfung wegfällt.
Wie wäre es stattdessen mit Attack on Titan? Wakanim.tv/fr/v2 (nicht etwa ADN) vs Anime on Demand
Wenn du den Lizenzgeber aus Japan als Filmverleih benennst, wäre dem Gesetz genüge getan. Einblick ins Vertragswerk dürfte sich kaum durchsetzen lassen.

Damit die goldene Frage:
Wenn dies bei VOD klappt; warum nicht bei der Kinoverwertung?
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Avatar: HyperionCHThemenstarter#59
Leider habe ich vom BAK noch keine Antwort erhalten.
Aber ich bleibe weiterhin dran.

Damit vielleicht noch klarer wird, warum die Antwort von KSM bezüglich Einverleiherklausel nicht plausibel wirkt, hier ein wichtiger Punkt:

Seitdem die Einverleiherklausel für die Kinoverwertung gültig ist (01.08.2018) wurden 25 japanische Animationsfilme verwertet (Quelle: ProCinema.ch / Auswahl: Japan + Animation; nur offizielle Release-Termine):

- 4 Filme allen 3 Sprachversionen
- 6 Filme in der Deutschschweiz + Romandie
- 1 Film in der Deutschschweiz + im Tessin
- 2 Filme nur in der Deutschschweiz
- 11 Filme nur in der Romandie
- 1 Film nur im Tessin

von 25 Anime-Filmen wurden also nur gerade 4 landesweit im Kino verwertet (exkl. vielleicht Event-Screenings wie in Festivals).
Entsprechend ist die Aussage, dass man alle Rechte haben muss, doch sehr seltsam, wenn so selten landesweit die Anime-Filme gezeigt werden. Klar, vielleicht fand man keine Kinos. Aber wenn man alle Rechte hat, dann wäre landesweit eher die Regel und nicht die Ausnahme.
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Avatar: RocketsSnorlax
Freischalter
#60
@HyperionCH:
Ich gehe davon aus, dass ein entsprechender Antrag zur Altersfreigabe voraussetzt, dass der Publisher auch die entsprechenden Rechte hat. Und da ist wieder das Problem der Einverleiherklausel.
Der deutsche Publisher braucht keinen Antrag, weil FSK-geprüfte Ware problemlos importiert und verkauft werden kann.
Eine Übernahme der FSK-Kennzeichnung auf sinngemäße Übersetzungen ist im übrigen zumindest nach deutscher Rechtslage nicht zulässig.

Zur Einverleiherklausel:
Es gibt keine Verpflichtung, dass ein Filmverleih tatsächlich eine Auswertung in allen Sprachfassungen durchführen muss.
Zudem müssen nur für alle in der Schweiz tatsächlich ausgewerteten Sprachfassungen die Rechte vorliegen - d.h. ist keine offizielle Auswertung der deutschen (wegen leichter Importe) und italienischen (wegen zu geringer Stückzahl) Fassung geplant, braucht der Filmverleih der französischen Fassung nicht die Rechte für die anderen Sprachfassungen erwerben.

Würde der deutsche Filmverleih die Rechte erwerben, würde er durch die Einverleiherklausel auch den DVD-Vertrieb der französischen Version in der Romandie verhindern.
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