Anime Kino-Events in der Schweiz

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Anime Kino-Events in der Schweiz

Avatar: HyperionCHThemenstarter#91

Vom BAK habe ich leider noch keine Neuigkeiten erhalten zur Definition von "Kinoauswertung".
Dafür habe ich vor einiger Zeit die Antwort erhalten, warum der Filmverleiher von "Broly" den Film immer noch auf Starttermin "tba" hat für die Deutsch-Schweiz, während der Film bereits vor Monaten in der Westschweiz und im Tessin bereits gezeigt wurde.

Schweizer Filmverleiher Der Start von DRAGON BALL SUPER: BROLY war von Anfang an gewünscht in D-CH aber ist leider immer noch verhindert, wegen Gründen die ich Ihnen leider nicht mitteilen darf.
Manchmal sowie bei den Titeln die Sie erwähnt haben, liegen gewisse Verhinderungen nicht nur beim Schweizer Verleiher.
Falls der Start doch endlich wahr werden kann, werden Sie es erfahren.

Die von mir genannten anderen Titel waren "Your Name" und "Mirai no Mirai".
Die Aussage ist aus meiner Sicht sehr klar: die Filmverleiher haben eigentlich das Interesse. Die Gründe liegen jedoch nicht bei ihnen, dass es nicht klappt.

Bei Broly hat es jedoch in 2 Sprachregionen geklappt; nur in der grössten Sprachregion funktionierte es bis jetzt nicht (und ich glaube nicht, dass der Film noch ins Kino kommt). Der einzige grosse Unterschied ist dabei, dass es unterschiedliche Anime-Publisher gibt.
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Avatar: Aminobenzol#92
@HyperionCH
Du hast wieder interessante Informationen zusammengetragen. Wie hier von Dir vermutet wurde, reichen scheinbar schon wenige hundert Besucher aus, um einen Verleih in der Schweiz für den dortigen Verleiher rentabel und vielleicht 2000 Besucher, um daraus ein gutes Geschäft zu machen.
Der schweizer Verleiher scheint recht hoch motiviert zu sein, einen Kinostart zu ermöglichen. Wenn man raten müsste, hat er mit dem hier schon benannten Durcheinander der Lizenzen und den behördlichen Restriktionen zu kämpfen und sieht scheinbar noch Möglichkeiten, durch geschickte Verhandlungen einen Erfolg zu erzielen.
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Avatar: HyperionCHThemenstarter#93
@Aminobenzol
Behördliche Restriktionen schliesse ich eher aus. Denn der schweizer Verleiher hatte ja offensichtlich keine Probleme, die französischen und italienischen Sprachversionen für Broly zu bekommen.
Zudem verwertet der Verleiher auch laufend Filme in den verschiedenen Sprachregionen. Dort funktioniert es offensichtlich ohne grosse Probleme.
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Avatar: HyperionCHThemenstarter#94
Zu "Broly" gibt es in der Schweiz Neuigkeiten:

Der Filmverleih hat auf seiner Webseite nun als Kinostart von "Broly" in Deutschschweiz den "25.7.2019" angegeben.
Noch unklar ist, ob es sich um eine "reguläre Kinoverwertung" (wie in der Westschweiz und im Tessin) handelt und der Film am 25.7. startet oder ob das Datum ein "technisches Datum" ist (Start der "Kinowoche" ist jeweils der Donnerstag) und der Film im Rahmen von "Anime Nights" analog wie Deutschland und Österreich am DI, den 30.7. abends gezeigt wird.
Und natürlich ist auch noch unklar, in welchen Kinos der Film gezeigt wird.
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Avatar: HyperionCHThemenstarter#96

RocketsSnorlax
Wenn auch in anderen Zusammenhang erwähnt die Schweizer Nachrichtenseite 20min aktuell, dass es nicht möglich sei ausländische (Streaming-)Anbieter wie Netflix zur Einhaltung Schweizer Gesetze zu zwingen:
Bund will Netflix und Co. zu Alterskontrolle zwingen

Das Problem ist hier jedoch ein anderes.
Derzeit gibt es keinen einheitlichen Jugendschutz in der Schweiz; dies ist grundsätzlich kantonal geregelt (auf "Länderebene" also).
Zwar arbeiten die Kantone immer mehr bei diesem Thema zusammen, jedoch gibt es immer noch Unterschiede. Früher war es jedoch viel extremer und so konnte z.B. der eine oder andere Harry Potter-Film in Bern bereits mit 7 Jahren (in Begleitung eines Erwachsenen) ins Kino und in Zürich erst ab 10 Jahren (teils sogar erst ab 12). Da war schon damals oft ein Thema, dass man so "Kino-Tourismus" fördert.

Deshalb ist nun ein nationales Gesetz geplant. Aber wie gesagt: es ist erst in Planung und das Vernehmlassungsverfahren ist erst durch. Bei diesem Verfahren haben grossere Interessensgruppen (z.B. Kinovereinigung, Jugenschutzorganisationen, Streaming-Anbieter, etc.) ihre Meinung zum Gesetzesvorschlag eingereicht. Wie man sieht: kaum jemand ist mit dem Gesetzesvorschlag zufrieden.

Das neue nationale Jugendschutzgesetz soll auch Inhalte vorweisen, die in der EU geplant sind. Dies wird ja auch kurz im Artikel erwähnt. Auch dort möchte man einen besseren Jugendschutz im Internet und bei Streaming-Anbietern. Das Problem wird in der EU jedoch das gleiche sein wie in der Schweiz: sobald der Sitz des Streaming-Anbieters nicht im EU-Gebiet ist, lässt sich das Ganze kaum durchsetzen.
Ob es jetzt sinnvoll ist, dass die Schweiz eine in der EU ebenfalls geplannte Jugendschutz-Massnahme ins Gesetz zu nehmen, obwohl es offensichtlich nicht durchsetzbar sein wird...

Wie gesagt sind viele Lobby-Gruppen gegen den derzeitigen Gesetzesentwurf. Sogar die Jugendschutzorganisation "Pro Juventute" (ist in der Schweiz eine sehr bekannte Organisation) kritisiert dieses, weil sie auch der Meinung sind, dass es nicht umsetzbar ist.
Es ist deshalb sehr wahrscheinlich, dass dieses Gesetz noch geändert wird. Wenn so viele Interessensgruppen dagegen sind, wird das Gesetz in dieser Form kaum alle Hürden überqueren können. Spätestens bei einem Referendum (was derzeit höchstwahrscheinlich ergriffen wird) hat es das Gesetz sehr schwer, dass man dieses verabschieden kann. Denn spätestens dann muss die Regierung erklären, warum ein Gesetz verabschiedet werden soll, welches man teilweise gar nicht umsetzen kann.
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Avatar: HyperionCHThemenstarter#97

So, ich hatte letztens Zeit, beim BAK zur noch offenen Definition für Kinoauswertung nachzufragen. Hier kam auch bereits die Antwort:

BAK Ja, wir haben eine Praxis ausgearbeitet: Bis zu 20 Vorstellungen können noch als «Einzelvorführungen» gelten, ab 21 Vorführungen gilt aber die Auswertung als Kinoauswertung und muss dementsprechend von einer bei uns registrierten Verleihfirma verantwortet werden. Mit dieser Definition stützen wir uns auf die Zulassungsbedingungen für die Oscars, wo Filme mindestens 21 Vorführungen in Kinos vorweisen müssen, um als Kinofilme zu gelten.

Diese Informationen sind noch nicht auf unserer Webseite; wir sind dabei, auch die Informationen zur Einverleiherklausel anzupassen und werden dann die Neuerungen zusammen publizieren.

Ich denke, 20 Vorsetellungen sind mehr als genug.
Für das "Akiba Pass Festival" reicht dies so oder so (in DE + AT kommt man hier insgesamt nicht auf 20 Städte).
Auch die "Kazé Anime Nights" sind kein Problem, da diese nur an einem Tag stattfinden (ich glaube, in Österreich kommt man auf etwa 20 Kinos bei grösserer Bevölkerungszahl und grösserer Landfläche).

Bei jenen Publishern, die ihre Events an 2 Tagen durchführen (1x werktags abends und 1x am Wochenende nachmittags), wird es sicherlich etwas enger.
Zu Beginn wird dies kein Problem sein, da man kaum mit über 10 Kinos starten wird (in Österreich startete damals mit nur 2-3 Kinos). Entweder wird man da die Events auf 10 Kinos begrenzen müssen (was aus meiner Sicht reicht, da die abzudeckende Landfläche wesentlich kleiner ist). Alternativ kann man auch den Event nur an einem Tag durchführen. Mit dieser Einschränkung können Anime-Fans in der Schweiz sicherlich gut leben (wesentlich besser als wie bisher nichts in der Schweiz zu zeigen).

Wobei man auch sagen muss: wenn 20 Vorstellungen nicht mehr ausreichen und man von mindestens 200 Sitzplätzen pro Kino ausgeht (also nicht einmal die grössten Kinosäle), dann sprechen wir davon, dass man 4000 Tickets verkauft. Bei dieser Anzahl ist mit Sicherheit ein Event auch rentabel, wenn man einen Filmverleih beauftragt (bzw. man den Film regulär im Kinoprogramm zeigt).

Was wir also nun wissen:

- die Rechte für die deutsche Sprachversion reicht (bzw. OmU)
- man hat keine wesentlichen Zusatzkosten bei maximal 20 Vorstellungen (was sicherlich ausreicht)

Damit liegt der Ball nun ganz klar an den deutschen Publishern, die Kino-Events nun auch in der Schweiz durchzuführen.
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Avatar: RocketsSnorlax
Freischalter
#98
HyperionCH
Wobei man auch sagen muss: wenn 20 Vorstellungen nicht mehr ausreichen und man von mindestens 200 Sitzplätzen pro Kino ausgeht (also nicht einmal die grössten Kinosäle), dann sprechen wir davon, dass man 4000 Tickets verkauft. Bei dieser Anzahl ist mit Sicherheit ein Event auch rentabel, wenn man einen Filmverleih beauftragt (bzw. man den Film regulär im Kinoprogramm zeigt).

Was wir also nun wissen:

- die Rechte für die deutsche Sprachversion reicht (bzw. OmU)
- man hat keine wesentlichen Zusatzkosten bei maximal 20 Vorstellungen (was sicherlich ausreicht)

Damit liegt der Ball nun ganz klar an den deutschen Publishern, die Kino-Events nun auch in der Schweiz durchzuführen.
Im Moment liegt der (Dragon) Ball erst einmal bei den Fans, die in zwei Wochen bei Broly beweisen müssen, dass sie auch bereit sind ins Kino zu gehen.

Die Aussage des BAK ist eine Kenngröße, mit der die Publisher durchaus arbeiten können - wenn zumindest eine befristete Rechtsverbindlichkeit zugesichert wird und sich die Zahl pro Sprachfassung versteht, also 20 deutschsprachige Vorstellungen einer weiteren französischsprachigen Vorstellung eines anderen Lizenzinhabers nicht im Wege steht.

Problematisch ist:
Zumindest die Rechte für die Deutschschweiz müssten im Lizenzvertrag zugesichert werden (was aus den erwähnten Gründen beim DVD/BD-Vertrieb nicht zwingend erforderlich wäre). Bei 20 Vorstellungen und realistisch anzunehmenden 50 Besuchern pro Vorstellung ist der finanzielle Spielraum für entsprechende Verhandlungen winzig. Der administrative Aufwand (Steuer etc) bleibt jedoch.
Bei den meisten Titeln dürfte eine Realisierbarkeit vom Angebot des Lizenzgebers abhängig sein.
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Avatar: HyperionCHThemenstarter#99
Ich wünschte, Kazé würde etwas mehr Werbung für Broly in der Schweiz machen.
Darüber haben sie noch gar nichts in ihrer Webseite, über Twitter, etc. geschrieben. Ich finde dies doch recht schade.

So wie ich es verstehe, ist es die Gesamtzahl der Vorstellungen.
Da aber in den anderen Sprachregionen keine solche Anime Kino-Events stattfinden, ist dies kein Problem. Ich vermute, mehr als 12-15 Kinos werden mittelfristig in der Deutschschweiz nicht teilnehmen. Denn dann ist das Gebiet bereits sehr gut abgedeckt (d.h. bis auf wenige Ausnahmen sind die Kinos innerhalb einer halben Stunde erreichbar -> so gut ist man nicht einmal in Deutschland abgedeckt). Selbst dann kann man den Film noch in 1-2 Filmfestivals (z.B. Fantoche, NIFF, etc.) zeigen.
"Problematisch" wird es erst, wenn es um die ganz grossen Anime-Titel wie "Broly" etc. gibt, der dann auch in der Westschweiz den Weg ins Kinoprogramm findet. Aber hier sprechen wir von Ticketvolumen von mehreren Tausend (Broly erreichte alleine in der Westschweiz über 4000 verkaufte Tickets; und der Film wurde erst eine Woche vor Kinostart ins Programm genommen; also eigentlich ohne Werbung im Vorfeld). Wir sprechen dann also von einem Volumen, bei dem die Kosten eines Schweizer Filmverleihs locker gedeckt werden.

Kazé hat mir vor gut einem halben Jahr bestätigt, dass sie die Kinorechte haben.
Aus meiner Sicht ist auch für den Home-Video Bereich eine Lizenzierung nötig. Aber abgesehen davon haben die Publisher offensichtlich auch jeweils die VOD-Rechte. Es ist deshalb sehr, sehr unwahrscheinlich, dass im Lizenzvertrag (vereinfacht dargestellt) so etwas steht wie:

"Der Lizenznehmer X erwirbt hiermit folgende Lizenzrechte:

- Die VOD-Rechte für Deutschland, Österreich und der Schweiz.
- Die Home-Video Rechte für Deutschland, Österreich und der Schweiz.
- Die Kinorechte für Deutschland und Österreich"

Ich bezweifle sehr stark, dass der Lizenzgeber in Japan von sich aus den Lizenzvertrag so ausgestalten würde.
Wenn dies wirklich so wäre (wie gesagt hat Kazé zumindest für ihre Lizenzierungen das Gegenteil bestätigt), dann wohl eher auf Wunsch des deutschen Lizenznehmers (der keine Kinoauswertung in der Schweiz wünscht). Aber in diesem Fall kann der deutsche Publisher für zukünftige Lizenzierungen wieder die Kinorechte für die Schweiz erwerben.

Wobei ich doch denke, dass sämtliche deutschen Publisher die Kinorechte für die Schweiz analog zu Deutschland und Österreich erwerben. Der Lizenzgeber in Japan hat die stärkere Verhandlungsmacht und kann es locker durchsetzen, dass man auch diese Rechte erwerben muss.
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Avatar: RocketsSnorlax
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#100
Die genaue Ausgestaltung der Rechte ist vom Lizenzgeber abhängig. Es gibt zumindest Titel, die in der Schweiz nicht als VoD verfügbar sind - diese sind jedoch tendenziell in der Minderheit.
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Avatar: HyperionCHThemenstarter#101
Update zu "Broly":

Die Schweizer Kinokette "Kitag" hat Broly nun auch für den 25.7. angekündigt; gem. Webseite auf allen ihren Standorten (Basel, Bern, Biel, Luzern, St. Gallen, Winterthur und Zürich).

EDIT:
Und auf der Pathé-Seite kann man bereits für die Vorpremiere am 24.7. (deutscher Dub) reservieren.

EDIT2:
Youcinema (Olten, Ofrtingen) hat ebenfalls angekündigt (ab 25.7.). Jetzt kommen also immer mehr Kinos. :D
Bereits am 24.7.: Kino Riffraff, Zürich (OmU), Arena Sihlcity, Zürich (OmU und dt. Dub)
Beitrag wurde zuletzt am 15.07.2019 20:42 geändert.
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Avatar: HyperionCHThemenstarter#102
Hier die Liste der ersten Kinowoche in der Schweiz (soweit von mir bekannt).
Die Liste ist alphabetisch nach Städten sortiert (bei Multplexkinos ausserhalb der Städte jeweils die Grossstadt z.B "Zürich (Dietlikon)").

Center Ideal, Aarau (erst ab SA 27.7.)
Pathé Küchlin, Basel
KITAG Cinedome, Bern (Muri BE)
Pathé Westside, Bern
KITAG Cinedome, Biel-Bienne
Kino Excelsior, Brugg (nur SO 28.7. und MI 31.7.)
Kino Palace, Grenchen
KITAG Maxx, Luzern (Emmenbrücke)
Pathé Mall of Switzerland, Luzern (Ebikon)
Arena, Netstal
Youcinema, Oftringen
Kinepolis, Schaffhausen
Kino Schwyz, Schwyz
Kino Casablance, Solothurn
Pathé, Spreitenbach
KITAG Cinedome, St.Gallen (Abwil)
KITAG Maxx, Winterthur
Kino Kiwi, Winterthur
Arena, Zürich
Kino Houdini, Zürich
Kino Riffraff, Zürich (nur Vorpremiere am 24.7.)
Pathé, Zürich (Dietlikon)

Also Nachfrage bei den Kinos gibt es offenbar. :D
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Avatar: HyperionCHThemenstarter#103
Bezüglich "Weathering with you" habe ich bei Universum Anime gefragt, wie es bezügich Kinoverwertung in der Schweiz aussieht. Hier die Antwort:

Universum Anime Leider liegen uns hierzu noch keine Informationen vor. Durch die Einverleiherklausel (https://www.skwschwarz.de/aktuelles/artikel/artikel-detail/news/ausweitung-der-einverleiherklausel-in-der-schweiz/4/detail/News/) ist eine Kinoauswertung in der Schweiz, für uns schwieriger, als in der Vergangenheit.

Universum Anime behauptet also immer noch, dass die Einverleiherklausel der Grund sei.
Folgende Fehler sind bei dieser Anwort:

- Die von SKW Schwarz beschriebene Änderung betrifft nicht die Kinoauswertung, sondern die Ausweitung per Anfang 2016 (betrifft die Verwertung per VOD, BD/DVD, etc.). Die Klausel ist fürs Kino ja bereits seit August 2002 gültig und es ist nicht schwieriger geworden, da sich hier nichts geändert hat.

- Wie gesagt braucht es nur die deutschsprachigen Rechte, wenn es für die anderen Sprache keine Kinoverwertung gibt.

- SKW Schwar schreibt sogar, dass es üblich ist, dass der deutsche Publisher die Rechte an allen Sprachen kriegt ("Aus diesem Grund sahen die Verleihverträge für Kinofilme im deutschsprachigen Raum üblicherweise vor, dass der Filmverleih die Kinoauswertungsrechte nicht nur in der deutschen, sondern auch in der französischen und italienischen Sprachfassung erhält.").
Kein Publisher hat hier jeweils etwas anderes behauptet; im Gegenteil hat Kazé sogar bestätigt, dass sie die Kinorechte für die Schweiz haben (jedoch ohne Angabe, welche Sprachfassungen; gem. SKW Schwarz wohl alle Sprachen).

Auf Nachfrage habe ich keine Antwort erhalten, warum genau die Einverleiherklausel ein Problem darstellen sollte. Schliesslich sagt das Statement seitens BAK etwas völlig anderes aus; und auch das Kinoangebot in der Schweiz. Jedes Jahr werden Kinofilme von ca. 70 unterschiedlichen Ländern gezeigt, ohne dass die Klausel offenbar Probleme macht (auch Filme aus Japan; nur eben grundsätzlich nur Realfilme und wenn animiert, dann meist nur in der Westschweiz).
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Avatar: HyperionCHThemenstarter#104
Bei Animoon habe ich auch nachgefragt bezüglich Konosuba. Hier die Antwort:

Animoon Leider liegt das nicht in unserem Einflussbereich. Für den Kinostart von Konosuba arbeiten wir mit einem Kinovertrieb zusammen, der zusammen mit den Lizenzgebern aus Japan bestimmt, in welchen Kinos der Film anlaufen wird. Wir versuchen unser Möglichstest den Film auch in die Schweiz zu bringen, jedoch liegt die schlussendliche Entscheidung nicht bei uns. Wir bitten um dein Verständnis!

Animoon hat offenbar nicht die Grösse (wie Kazé oder KSM), um selbst die Kinoverwertung durchzuführen.
Die Kosten eines externen Kinoverleihs ist jedoch offenbar nicht so hoch, wie sie KSM gerne darstellt. Denn für Deutschland und Österreich reicht dies ja.

Ja, gem. Einverleiherklausel muss man einen Verleih in der Schweiz für die Schweizer Kinoverwertung beauftragen.
Abgesehen davon, dass wie besprochen Filme aus vielen anderen Ländern dies ohne Probleme können: es gibt ja die "20-Screening-Toleranz", bei der man dies nicht tun muss (da dies dann nicht als "Kinoverwertung" gem. Gesetz gilt).

Die Frage ist natürlich, ob jener Kinovertrieb von dieser Toleranz weiss. Universum Anime scheint ja bezüglich der Gesetzeslage (siehe vorheriger Beitrag) auch nicht wirklich das nötige Fachwissen zu besitzen.

Auch hier bleibe ich dran.
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Avatar: HyperionCHThemenstarter#105
Aktualisierung der letzten Wochen und Monate:

Zu "Konosuba" (Animoon):
Man habe noch "verhandelt", jedoch ohne Erfolg, auch "Konosuba" wird nicht in der Schweiz gezeigt.
Der Filmverleih heisst "24 Bilder" und hat schon öfters Anime-Kinoevents organisiert: https://www.24-bilder.de/event-cinema.php
Oh Wunder! Auch für KSM hat der Filmverleih die Kinoevents organisiert! Dabei sagte KSM in ihrem Statement doch, dass sie dies in DE + AT selber tun und die Schweiz nicht rentabel sei, weil man einen Filmverleih in der Schweiz beauftragen muss (was - wie wir vom BAK wissen - für Events gar nicht nötig ist).

Ich habe 24 Bilder angefragt, warum es mit der Schweiz nicht klappte, erhielt aber nie eine Antwort.
Animoon hat mir über Twitter mitgeteilt, dass sie den Filmverleih anfragen, damit ich eine Liste der Kinobetreiber in der Schweiz erhalte, die angefragt wurden. Seitdem habe ich jedoch nichts mehr gehört.


Zu Kinobetreiber in der Schweiz:
Ich habe im September auch Arena Cinemas als drittgrössten Anbieter angefragt, ob sie eine solche Anfrage erhalten haben (Betreiber u.a. vom Multiplex in Sihlcity, dem grössten in der Schweiz). Sie haben mir geantwortet, dass sie nie eine solche Anfrage erhalten haben (von keinem einzigen Anbieter).
Gerade deshalb bin ich auf die Liste der Betreiber gespannt, die "24 Bilder" für Konosuba angefragt haben soll.


Zu Akiba Pass Festival / Peppermint Anime:
Peppermint Anime hat die Städte genannt, in denen Anfang 2020 die Akiba Pass Festival stattfinden. Erneut gibt es keine in der Schweiz.
Der Publisher hat im Frühling 2018 damals geantwortet, dass es rechtliche Gründe wegen der "Mehrsprachigkeit" gibt; ohne jedoch einen Gesetzesartikel zu nennen. Andere Gründe wurden nicht genannt, sie schrieben sogar, dass "man nach einer Lösung suche". Auch Peppermint Anime habe ich bereis vor Monaten informiert, dass das BAK klar aussagte, dass für eine Kinoverwertung auch die Rechte an der deutschen Sprachfassung ausreicht (und ein Event wie ein Festival gar nicht als "Kinoverwertung" gilt und somit die Einverleiherklausel gar nicht berücksichtigt werden muss).
Von Peppermint Anime kam keine Antwort auf meine Anfrage, was die Gründe sind, warum das Festival nicht in der Schweiz stattfindet. Man muss leider auch hier davon ausgehen, dass der Publisher einfach keine Lust darauf hat und die "rechtlichen Gründe" nur als Ausrede genutzt wird; genauso wie "man suche nach einer Lösung" wohl nur auf Zeit spielen soll.
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