Anime Kino-Events in der Schweiz

Allgemeine Themen rund um Anime.

Anime Kino-Events in der Schweiz

Avatar: HyperionCHThemenstarter#61

RocketsSnorlax
Ich gehe davon aus, dass ein entsprechender Antrag zur Altersfreigabe voraussetzt, dass der Publisher auch die entsprechenden Rechte hat. Und da ist wieder das Problem der Einverleiherklausel.
Der deutsche Publisher braucht keinen Antrag, weil FSK-geprüfte Ware problemlos importiert und verkauft werden kann.
Eine Übernahme der FSK-Kennzeichnung auf sinngemäße Übersetzungen ist im übrigen zumindest nach deutscher Rechtslage nicht zulässig.

Bei der Altersfreigabe habe ich nachgeschaut.
FSK wird in der Schweiz für den Home Video-Markt anerkannt. Bei den anderen Ländern (ohne anerkannte Altersfreigaben) übernimmt der SVV (Schweizerische Video Verband) dies. Die entscheiden offenbar recht einfach (z.B. wenn bereits z.B. eine FSK vom dt. Publisher besteht) und auf dem Produkt kommt ein "SVV"-Label (ähnlich wie bei der FSK) drauf.

Zur Einverleiherklausel:
Es gibt keine Verpflichtung, dass ein Filmverleih tatsächlich eine Auswertung in allen Sprachfassungen durchführen muss.
Zudem müssen nur für alle in der Schweiz tatsächlich ausgewerteten Sprachfassungen die Rechte vorliegen - d.h. ist keine offizielle Auswertung der deutschen (wegen leichter Importe) und italienischen (wegen zu geringer Stückzahl) Fassung geplant, braucht der Filmverleih der französischen Fassung nicht die Rechte für die anderen Sprachfassungen erwerben.

Dir ist aber bewusst, dass genau dies das KSM-Statement widerspricht? :D
KSM sagte klar aus: man braucht die Rechte aller Sprachfassungen; nicht einzelne (wenn nur diese verwertet wird).

Die Praxis in den Kinos (wie gesagt: nur 4 von btw. bald nun 26 Anime-Filmen (Info beim nächsten Beitrag) wurden landesweit verwertet) sieht wie gesagt anders aus. Und genau hier möchte ich mehr Informationen von den Publishern. Diese schweigen jedoch leider.

Ich hatte diese Woche endlich Zeit, Wakanim zu fragen bezüglich der Lizenzierung und den ToU, in denen ja nur "deutsch-sprachige Schweiz" genannt wird. Hier die Antwort (auf Englisch, da Deutsch noch nicht möglich ist):

Wakanim Support Team Our content is available in both French and German across all of Switzerland. Italian is not available for the moment.
Thank you for inquiring about Wakanim and its compliance with local laws. We are evaluating the situation and will get back to you.

Man kann also in der ganzen Schweiz die VODs konsumieren. Ob ich auch den französischen Content nutzen kann, wenn ich mich auf der deutsch-sprachigen Seite Mitglied bin, weiss ich (noch) nicht. Muss ich testen, sobald ich dort Mitglied bin (gibt einige Serien bei Wakanim, die ich interessant finde).
Darüber, ob Wakanim die Rechte für alle Sprachfassungen haben müsse, konnte der Support nicht sofort antworten (2. Satz). Dies ist verständlich, da die Antwort zur 1. Frage sehr schnell kam und dieser Punkt ein Support Team sicherlich zuerst abklären muss.

RocketsSnorlax
Würde der deutsche Filmverleih die Rechte erwerben, würde er durch die Einverleiherklausel auch den DVD-Vertrieb der französischen Version in der Romandie verhindern.

Und genau darum geht es ja:
Wäre dies möglich, würde man dies auch tun. Schliesslich haben Schüler in der Romandie auch Deutsch in der Schule und Deutsch-Schweizer Französisch.
Für Unterhaltungsfilme reicht dies grundsätzlich und man kann locker auch die DVD einer anderen Landessprache kaufen, wenn jene der Muttersprache nicht verkauft werden darf.

Gerne würde mehr Informationen von den Publishern hören, wie dies funktioniert (schliesslich hat der Gesetzgeber nicht umsonst auch BD/DVD in 2016 auch ins Gesetz genommen). Vom BAK habe ich leider noch nichts gehört.


Btw. "Wakanim":
Dass dieser VOD-Anbieter im deutsch-sprachigen Raum noch nicht ganz so etabliert ist, zeigt nicht nur die ToS (auf Französisch steht z.B. immer "Suisse" und nichts mit Sprachregionen der Schweiz) oder dass in der Support-Plattform nur von Deutschland und Österreich die Rede ist; die Grammatik hat noch Potential ("Osterreich" und "Meine bereich"). :D

Beitrag wurde zuletzt am 14.03.2019 21:00 geändert.
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0
Avatar: HyperionCHThemenstarter#62
Neuigkeiten zu Animes in Schweizer Kinos.

Ich habe es im Spoiler, denn am besten startet man vorher dieses Lied auf Youtube, bevor man die Nachricht liest:

https://www.youtube.com/watch?v=dCQPK9VbeRA

Quelle: ProCinema.ch
https://procinema.ch/de/statistics/filmdb/1013312.html



Jetzt klappt es offenbar mit einer Kinoverwertung in der Romandie und im Tessin.
Aber eine Kinoverwertung klappt in der Deutsch-Schweiz nicht. Dabei wurde vor gut 6 Wochen ein Kino-Event in Deutschland und Österreich durchgeführt.

Noch zur Alterfreigabe:
Das Verfahren läuft noch. Dies zeigt, wie kurzfristig man dies noch machen kann (der Film ist erst seit Dienstag in der Filmstart-Liste).

Im Pathé Genf und Lausanne wird der Film am 20.3., 23.3. und 24.3. gezeigt; am Mittwoch je einmal auf Franz. und Jap.; dann am Wochenende am einen Tag mit franz. Dub und am anderen Tag in OT.

Aber deutsche Publisher kriegen es offensichtlich nicht hin.
Beitrag wurde zuletzt am 14.03.2019 21:22 geändert.
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0
Avatar: Nyan-Kun#63
Wer hat denn den Film in der Romandie und Tessin in die Kinos gebracht?

In Deutschland und Österreich war es bekanntlich Kazé bzw. AV Visionen.
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0

Kommentare (2)

Zeige alle Kommentare
Avatar: RocketsSnorlax
Freischalter
#64
HyperionCH
Zur Einverleiherklausel:
Es gibt keine Verpflichtung, dass ein Filmverleih tatsächlich eine Auswertung in allen Sprachfassungen durchführen muss.
Zudem müssen nur für alle in der Schweiz tatsächlich ausgewerteten Sprachfassungen die Rechte vorliegen - d.h. ist keine offizielle Auswertung der deutschen (wegen leichter Importe) und italienischen (wegen zu geringer Stückzahl) Fassung geplant, braucht der Filmverleih der französischen Fassung nicht die Rechte für die anderen Sprachfassungen erwerben.

Dir ist aber bewusst, dass genau dies das KSM-Statement widerspricht? :D
KSM sagte klar aus: man braucht die Rechte aller Sprachfassungen; nicht einzelne (wenn nur diese verwertet wird).
Widerspruch?
Nur bedingt: Der Publisher braucht nicht die Rechte an allen Sprachfassungen sondern lediglich die Exklusivrechte für die Schweiz. Wie jedoch bereits erwähnt kollidieren diese mit den berechtigten Interessen der französischsprachigen Publisher (während die italienischen in der Praxis zu vernachlässigen wären).

Für den französischsprachigen Publisher ist der Erwerb der Exklusivrechte wesentlich einfacher, da dank der "FSK-Klausel" aus Deutschland importierte Ware auch ohne entsprechende Rechte verkauft werden darf.

Richtig ist, dass der SVV Altersfreigaben vergibt. Allerdings dürfte die Voraussetzung für einen entsprechenden Antrag oder Kennzeichnung sein, dass der Antragssteller oder Vertrieb tatsächlich die benötigten Schweizer Rechte besitzt - womit wir wieder am Anfang der Problematik wären.
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0

Kommentare (1)

Zeige alle Kommentare
Avatar: HyperionCHThemenstarter#65
So, ich bin wieder vom Urlaub zurück und es hat sich einiges getan. Ich muss es deshalb themen-gerecht in mehrere Beiträge aufteilen.

Broly in der romanisch-sprechenden Schweiz:
Broly ist nun eine Woche im Kinoprogramm und läuft der Film in 13 Städten (jedoch je nach Stadt nicht täglich) in der Romandie und in 2 Städten im Tessin.
Nach einer Woche wurden 3'000 Tickets verkauft (möglicherweise ist Tessin noch nicht vollständig in der Statistik). in der Romandie. Broly ist dort auf Platz 4 der Charts gelandet (quelle: movies.ch):



Der Filmverleiher muss ja auch die deutsch-sprachigen Rechte besitzen. Und auf deren deutsch-sprachigen Webseite steht auch "tba" bezüglich Kinostart in der Deutsch-Schweiz. Ich habe dort nachgefragt und als Antwort habe ich erst einmal erhalten, dass man meine Anfrage an die Programmation weitergeleitet hat und diese die Situation erklären wird. Diese hat sich noch nicht gemeldet. Ich bin auf jeden Fall gespannt.

Da in der Schweiz der Film auch mit franz. und ital. Dubs gezeigt wurde, kann ich mir jedoch vorstellen, dass auf den deutschen Dub gewartet wird. Da sollte Kazé offenbar die Beine in die Hand nehmen, damit der Film auch in der Deutsch-Schweiz im Kino gezeigt wird (persönliche Einschätzung; Angaben ohne Gewähr).
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0
Avatar: HyperionCHThemenstarter#66
Thema VOD:

Wakanim hat mir auch geantwortet bezüglich dem Filmgesetz:

Wakanim Support Today, we would like to answer the second part of your question:
Animes are not considered cinematographic works and therefore they do not fall under the law you quoted ("Filmgesetz Artikel 19.2"). Instead, they are classified as "audiovisual works".
Only if they were shown in cinemas in Switzerland first (which they are not) and then afterwards come to TV or VOD, would this law include them.

Hier die Definition von "Film" im Filmgesetz (Art. 2.1):

Als Film gilt jede für die Wiedergabe festgehaltene gestaltete Folge von Bildern mit oder ohne Ton, die bei der Betrachtung den Eindruck einer Bewegung hervorruft, unabhängig vom gewählten technischen Aufnahme-, Speicher- oder Wiedergabeverfahren.

Die Aussage von Wakanim widerspricht sich offensichtlich mit der Definition im Filmgesetz.
Ich habe deshalb bei Wakanim nach dem Gesetzesartikel nachgefragt, der ihre Aussage beinhaltet. FiG Art. 2.1 auf Französisch (auf Englisch gibt es den Text nicht und Deutsch wird bei Wakanim nicht supportet) habe ich auch nachgerreicht.

Die Antwort steht noch aus.
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0
Avatar: HyperionCHThemenstarter#67
Und jetzt das Highlight:

Ich habe vom BAK Antworten auf meine Fragen erhalten. Hier die Zitate aus dem Mailverkehr:

Bundesamt für Kultur Art. 19 Abs. 2 FiG (die sogenannte «Einverleiherklausel») soll sicherstellen, dass Filme möglichst in der ganzen Schweiz zugänglich sind. Dies im Interesse der Angebotsvielfalt. Verleiher müssen deshalb die Rechte für das ganze Territorium Schweiz erwerben, für alle zur Auswertung gelangenden Sprachversionen. Es gibt aber keinen Zwang, Kinofilme auch in allen Sprachregionen auszuwerten. Wer die Vorführrechte-Rechte für die Schweiz erworben hat, kann selber entscheiden, ob und wie er diese auswertet.

Für Verleihfirmen, die in der Schweiz aktiv sein wollen, besteht eine Sitzpflicht. Die von Ihnen erwähnten ausländischen Verleihunternehmen können also nicht ohne weiteres in der Schweiz Filme zur öffentlichen Vorführung verleihen.

Festivalvorführungen sind nicht Teil der Kinoauswertung. Aber selbstverständlich müssen auch die Festivals für ihre Vorführungen von den Rechteinhabern die notwendigen Rechte erwerben.

Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass mit der «Einverleiherklausel» die Angebotsvielfalt gestärkt werden soll. Es ist nicht Sinn der Vorschrift, die Vorführung von Filmen zu behindern. Zudem gilt die Einverleiherklausel nur für die Erstauswertung eines Filmes im Kino. Reprisen und Filme, die keine eigentliche Kinoauswertung in der Schweiz erfahren, können von einzelnen Kinos vorgeführt werden. Die Anzahl Vorstellungen und Kinoeintritte zu diesen Filmen unterliegen auch der Meldepflicht, sie werden aber im Gegensatz zu den Filmen mit «richtiger» Kinoauswertung unter einem Sammelcode (und nicht unter einem individuellen Code pro Film) gemeldet.

Ich habe nochmals nachgefragt, ob man die Rechte an allen Sprachfassungen (4 Landessprachen) für solche Kino-Events und auch für Festivals benötigt (z.B. ja auch für das Akiba Pass Festival relevant). Hier die Antwort:

Bundesamt für Kultur Festivalvorführung ist nicht Kinoauswertung. Das Filmgesetz regelt diesen Bereich nicht. Entsprechend können/müssen die Festivals mit den Rechteinhabern direkt verhandeln.

Somit ist klar, warum es z.B. beim Filmfestival Fantoche mit Anime-Vorstellungen recht gut klappt.

Da bezüglich Kino-Events nichts geschrieben wurde, musste ich nochmals nachfragen. Hier die Antwort:

Bundesamt für Kultur
Nein, einzelne Eventscreenings fallen nicht unter die Einverleiherklausel, sie unterliegen aber der Meldepflicht (siehe die Antwort von ********* weiter unten):

Reprisen und Filme, die keine eigentliche Kinoauswertung in der Schweiz erfahren, können von einzelnen Kinos vorgeführt werden. Die Anzahl Vorstellungen und Kinoeintritte zu diesen Filmen unterliegen auch der Meldepflicht, sie werden aber im Gegensatz zu den Filmen mit «richtiger» Kinoauswertung unter einem Sammelcode (und nicht unter einem individuellen Code pro Film) gemeldet.

Anime-Kino-Events wie "Anime Nights" etc. fallen somit gem. BAK nicht unter die Einverleiherklausel. Sie zählen wie Festivalvorführungen nicht als "richtige Kinoauswertung" und unterliegen nicht dem Filmgesetz.

Im Fall von Festivals sprach das BAK davon, dass die Festivalorganisation selbst für die Rechte sorgen muss (also kein eigentlicher Filmverleiher) bzw. bei Events die Kinos selbst.
Dies klingt deshalb danach, dass auch kein schweizer Filmverleiher nötig ist.

Diese Antwort überrascht sogar mich. Denn damit wäre sogar das Argument mit dem Filmverleiher ausser Kraft gesetzt.
Wenn man also die genannten Argumente von KSM nochmals analysiert:

- Einverleiherklausel
Ist gem. BAK nicht nötig für Eventscreenings (und für Festivalvorführungen), da diese keine "richtigen" Kinoauswertung sind.

- Kosten durch schweizer Filmverleiher
Gem. BAK ist diese nicht nötig. Bei Events sorgen die Kinos direkt beim Rechteinhaber, dass sie die Rechte für die Vorführung erhalten.

- Keine Nachfrage in der Schweiz; Erfahrung bei der Fantasy Basel
Somit bleibt noch das Argument, dass bei einer Convention ohne Anime-Content (FaBa) kaum Anime-Fans unterwegs sind. Was ja eigentlich nicht überrascht; beim Fussballspiel Schalke gegen BVB werden auch nur wenige Anime-Fans im Stadion sein. Vereinzelnd gibt es sie, aber diese kam wegen dem Fussballspiel und nicht, weil ein Anime-Publisher einen Stand im Station führt.
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0

Kommentare (2)

Zeige alle Kommentare
Avatar: HyperionCHThemenstarter#68
So, die Antwort von Wakanim ist heute gekommen; zu meiner Überraschung sogar auf Deutsch (denn bis jetzt musste man auf Englisch schreiben; aber vielleicht hat sich dies gerade geändert).

Wakanim SupportWir haben uns bei unserem Rechtsbeistand rückversichert, dass wir im gesetzlichen Rahmen agieren.
Wir bitten erneut um Entschuldigung, dass wir keine italienischen Inhalte anbieten.

Ich habe irgendwie das Gefühl, dass der Wakannim Support immer noch glaubt, dass ich italienischen Content möchte (wahrscheinlich wegen meinem italienischen Namen). Aber egal!

Leider lieferte auch Wakanim keinen Gesetzesartikel, warum ihr VOD-Angebot wirklich legal angeboten wird.
Ich möchte jedoch Wakanim keine zusätzliche Kosten verursachen (juristische Beratung ist teuer!) und nochmals nachfragen.
Schliesslich hat ja KSM behauptet, dass man die Rechte an allen Sprachfassungen erwerben muss. Entsprechend sollte auch KSM eigentlich erklären, warum die VOD-Angebote ihrer Animes in der Schweiz nun doch legal sein sollen.

Trotzdem ist die Situation derzeit wirklich doof. Welchem Publisher kann man glauben, wenn einer sagt, es sei alles legal und der andere behauptet, dass es wohl nicht gesetzes-konfrom ist? (Und man keine Details zu dessen Aussagen erhält).
Schliesslich habe ich mich immer dafür ausgesprochen, dass Anime-Fans die legalen Angebote konsumieren (kaufen) sollen.

Vom Filmverleiher von "Broly" habe ich leider noch keine Antwort erhalten.
Beim BAK habe ich nochmals nachgefragt (eigentlich ein 3. Mal), damit wirklich sicher ist, was als "einzelne Vorführungen" vom Gesetzgeber definiert ist.
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0

Kommentare (4)

Zeige alle Kommentare
Avatar: Aminobenzol#69
@HyperionCH
Durch Deine umfangreiche Recherche, glaube ich jetzt das Problem zu erkennen. Zum einen scheinen die Schweizer Behörden diese Klauseln derzeit recht großzügig auszulegen, so dass die Festivalaufführungen in einzelnen Kinos zeitlich eng beschränkt tatsächlich möglich sind. Die Streaminganbieter scheinen aus ihrer Sicht juristisch auch noch im grünen Bereich zu sein, unter Nutzung einiger spitzfindiger Interpretationen.
KSM scheint die schweizer Gesetze und Verordnungen knallhart nach (bundes-) deutscher Gesetzeslesart zu werten. Das mag aus schweizer juristischer Lesart fehlerhaft sein aber als deutsche GmbH gehen sie da eben derzeit noch keinerlei Risiko ein.
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0
Avatar: HyperionCHThemenstarter#70

Aminobenzol
Durch Deine umfangreiche Recherche, glaube ich jetzt das Problem zu erkennen. Zum einen scheinen die Schweizer Behörden diese Klauseln derzeit recht großzügig auszulegen, so dass die Festivalaufführungen in einzelnen Kinos zeitlich eng beschränkt tatsächlich möglich sind. Die Streaminganbieter scheinen aus ihrer Sicht juristisch auch noch im grünen Bereich zu sein, unter Nutzung einiger spitzfindiger Interpretationen.

Auf der anderen Seite gibt es auch in Deutschland und Österreich Verordnungen. Als deutsches Unternehmen mussten die Publisher sicherlich auch die rechtliche Situation in Österreich prüfen, da die nationalen Gesetze dort anders sind.
Das Österreich in der EU ist, ändert dies nichts. Die Gesetze werden dann national umgesetzt und können sich zwischen den EU-Ländern unterscheiden (siehe: EU-Richtlinie zum Urhebergesetz).

Von den Streaminganbieter kam ja eigentlich keine wirkliche Klarheit. Die "spitzfindigen Interpretationen" der ersten Antwort konnte Wakanim ja nicht bestätigen. Dass das Angebot lokales Recht berücksichtigt, kann auch eine P2P-Plattform behaupten (etwas überspitzt gesagt).

KSM scheint die schweizer Gesetze und Verordnungen knallhart nach (bundes-) deutscher Gesetzeslesart zu werten. Das mag aus schweizer juristischer Lesart fehlerhaft sein aber als deutsche GmbH gehen sie da eben derzeit noch keinerlei Risiko ein.

Ich gehe davon aus, dass KSM und alle anderen Publisher bei einer juristischen Prüfung doch etwas professioneller arbeitet und nicht einfach nur die Gesetzestexte liest, sondern auch einen spezialisierten Juristen in der Schweiz als Berater beauftragt.

Ehrlich gesagt: ich vermute, dass die Publisher nicht die Motivation besitzen, diese Events in der Schweiz durchzuführen.
Denn bis jetzt waren es nur die Publishe, die behaupten, dass dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Die schweizer Kinos, das BAK, etc. haben dies nie behauptet.
Ich habe ja vor einem Jahr bereits die Publisher befragt. Mehrheitlich sprach man von "rechtlichen Gründen", aber selbst auf Nachfrage lieferte damals keiner einen Gesetzesartikel, der die Durchführung verhindert. Die Einverleiherklausel habe ich damals genannt (und dann auch gefragt, warum z.B. VOD dann doch möglich ist etc.). Aber selbst dann: keine Anwort von den Publishern.
Dieses Verhalten zeigt doch eher, dass einfach der Wille bei den Publishern fehlt. Denn sonst hätte man bereits damals die nötigen Informationen geliefert (die ich aber immer noch nicht habe). Da fehlt leider die Zusammenarbeit mit den Publishern.

    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0
Avatar: Nyan-Kun#71
HyperionCH Ehrlich gesagt: ich vermute, dass die Publisher nicht die Motivation besitzen, diese Events in der Schweiz durchzuführen.
Denn bis jetzt waren es nur die Publishe, die behaupten, dass dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Die schweizer Kinos, das BAK, etc. haben dies nie behauptet.

Die Vermutung hab ich auch. Glaube das hab ich sogar mal hier irgendwo im Thread schon mal gesagt. Wo ein Wille ist ist auch ein Weg. Wie man so schön sagt.
Selbst wenn die Publisher wollen müssen die Kinos auch wollen. Das wäre dann der zweite Schritt.
In dem kleinen Kino in meinem Norddeutschen Städtchen liefen z.B. lange Zeit nicht die Animefilme von Kaze. Vor ein paar Monaten hatte dann mein Kino spontan den Love, Chunibyo & Other Delusions! Film in ihr Programm aufgenommen. Das kam völlig unerwartet. Dennoch hatten sich am Ende diesen Film einige Leute angeschaut. Dies genügte wohl schon, um das Experiment als Erfolg zu Werten. Denn nun nahm mein Kino auch noch die kommenden Animefilme von Kaze in ihr Programm auf.
Diesen Mut würde ich mir natürlich auch gerne in der Schweiz wünschen. Da müssen natürlich alle wollen. Publisher und Kinos.
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0
Avatar: HyperionCHThemenstarter#72
Da wie erwähnt das BAK bis anhin nicht genau sagen konnte, bis zu welcher Grösse ein solcher Event noch als "Einzelvorführung" gewertet wird, habe ich nochmals genauer nachgefragt. Diese Antwort habe ich nun erhalten:

BAK Wie Sie vermutlich gemerkt haben, hat Ihre Frage auch beim BAK intern zu Überlegungen und Fragen geführt – bis jetzt haben wir keine genaue Grenze festgelegt, ab der Kinovorführungen als «richtige» Kinoauswertung anzuschauen sind. Im Hinblick auf die Angebotsvielfalt hat das BAK in der Vergangenheit Einzelvorführungen von Filmen toleriert, deren Rechte direkt von Schweizer Kinos gekauft worden sind, ohne dass ein Schweizer Verleiher dazu die Rechte für die Auswertung in der ganzen Schweiz hätte erwerben müssen.

Es sind in der letzten Zeit allerdings noch ähnliche Fälle wie der von Ihnen geschilderte Fall an uns herangetragen worden. Deshalb sind wir zum Schluss gekommen, dass wir eine genaue Definition von «Kinoauswertung» ausarbeiten und publizieren müssen.

Da es sich bei dem von Ihnen geschilderten Fall um 2x20 Kinovorführungen handelt, sind wir hier nicht mehr im Bereich von Einzelvorführungen. Es handelt sich bei der von Ihnen geplanten Auswertung um eine richtige Kinoauswertung, für die ein Schweizer Verleiher die Rechte für die ganze Schweiz erwerben muss. Allerdings müssen nur die Rechte für die zur Auswertung gelangenden Sprachversionen gekauft werden. D.h. wenn die Französische und die Italienische Sprachversion gar nicht zur Auswertung gelangen, reicht es, wenn die Verleihfirma mit Sitz in der Schweiz (und Geschäftsführung mit Wohnsitz in der Schweiz) die Rechte an der deutschen Sprachversion für die ganze Schweiz erwirbt.

Wir hoffen, Ihre Fragen hiermit beantwortet zu haben. Die Ausarbeitung der genauen Definition von «Kinoauswertung» wird noch etwas Zeit für Abklärungen in Anspruch nehmen; dennoch hoffen wir, diese im Mai auf unserer Webseite transparent zu publizieren.


Fazit:
Es war nie genau definiert worden; auch nicht als Verordnung.
Der Bundesstaat ist wie bereits im Thread erwähnt an einer kulturellen Vielfalt in den Kinos interessiert, weshalb sie kleine Einzel-Auswertungen toleriert haben (da eine Verwertung über einen Verleih für alle Parteien auch nicht sinnvoll ist).

Nun wird eine genaue Definition erarbeitet; was einer "Obergrenze" bedeutet.
Dies schränkt zwar sicherlich einen solchen Event ein, sorgt jedoch für Rechtssicherheit. Gerade für ausländische Unternehmen ist letzteres sicherlich wichtiger einzustufen. Denn bis jetzt war ja unklar, wie viele Vorführungen möglich sind und in diesen Fällen ist es natürlich besser: lieber weniger Vorführungen zeigen, um juristische Verfahren zu verhindern.

Ich habe absichtlich eine hohe Anzahl als Beispiel genannt, die offensichtlich auch zu hoch ist für die geplante Definition.
Da man mit 5-6 Kinos in den grössten Städten jedoch bereits 4-4.5 Millionen Bürger der insgesamt 5.5 Millionen in der Deutsch-Schweiz abdeckt (d.h. mit bis ca. 30 Minuten Fahrtweg zum Kino).

Persönlich vermute ich, dass das BAK eine Grenze definieren wird, der einen guten Kompromiss bildet.
Denn einerseits will man eine grössere kulturelle Vielfalt und es muss sich auch für die Kinos rechnen (auch ohne Zusatzkosten durch den Verleiher), auf der anderen Seite soll ja auch keine Hintertür aufgemacht werden, damit man nicht den Weg über den Schweizer Filmverleih machen muss.

Jedenfalls bin ich gespannt, wie die Definition lauten wird.
Klar wäre eine strenge Definition nicht ideal. Jedoch ist ab einer gewissen Grösse die Option einer regulären Kinoswertung immer noch vorhanden. Schliesslich besteht das Problem erst, wenn bei Anime-Events die Kinosäle voll sind, obwohl man die Maximalzahl erreichte und den Event auch in den grössten Sälen durchführt. Selbst bei 5-6 Kinos wären dies (bei 400 verkauften Tickets pro Saal) 2000 bis 2400 Tickets (EDIT: bei nur einer einzigen Vorführung pro Kino). Dies wäre dann wirklich nur bei den ganz grossen Anime-Titeln realistisch, wo man dann doch überlegen sollte, ob man nicht doch eine reguläre Kinoverwertung durchführen möchte.

Denn die Antwort zeigte auch:
Es ist nicht nötig, dass man die Rechte für alle Landessprachen besitzt.
Erstens müssen die Schweizer Filmverleiher dafür sorgen, dass sie die Rechte haben (und nicht der deutsche Publisher) und der Verleih muss diese gem. BAK nur haben, wenn eine Kinoauswertung auch in den anderen Sprachen durchgeführt wird.
Hier war das Statement seitens KSM somit nicht korrekt.

Sobald das BAK die Defintion veröffentlicht, melde ich mich natürlich.
Beitrag wurde zuletzt am 17.04.2019 21:23 geändert.
    • ×1
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0

Kommentare (1)

Zeige alle Kommentare
Avatar: CybernetikFrozone#73
Gibt es denn einen Schweizer Anime Publisher, der z. B. die Rechte an den No Game No Life Zero Film besitzt?

Sofern die Wikipedia Liste stimmt wären das:
BlackBox in Belgien, Frankreich, Schweiz
Dybex in Belgien, Deutschland, Frankreich, Holland, Schweiz
Dynit in Italien, Schweiz
Kana Home Video in Belgien, Frankreich, Holland, Schweiz
Kazé in Frankreich, Italien, Schweiz
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0

Kommentare (3)

Zeige alle Kommentare
Avatar: HyperionCHThemenstarter#74
@CybernetikFrozone

Wie Fragmaster bereits erklärte, gibt es keinen Schweizer Anime-Publisher; genauso wie es jedoch auch keinen österreichischen Anime-Publisher gibt.

Die Schweiz wird sowohl von allen deutschen Anime-Publishern beliefert (die auf der Liste wie bereits erwähnt auch nicht vollständig ist), wie auch von jenen Anime-Publishern aus Frankreich und Italien.

Die Aussage von Fragmaster bezüglich "wenige Sachen als Stream gibt es auch noch" kann ich jedoch nicht bestätigen.
In den ersten Jahren der Streaming-Anbieter (z.B. bei CR) war das Angebot tatsächlich sehr gering. Dies traf jedoch auch bei Deutschland zu, wobei die Schweiz dann noch ein paar weniger Titel weniger hatten als Deutschland.
Dies war aber noch zu einer Zeit, bei der z.B. CR selbst Deutschland als nur (zu!) kleinen Markt ansah, weshalb damals viele Anime-Titel zwar im englisch-sprachigen Raum durch CR veröffentlicht wurde, jedoch nur wenige in Deutschland.

Bis auf wenige Ausnahmen hat man an aktuellen Titeln in der Schweiz bei CR (und auch bei AOD, Wakanim, Netflix, etc.) genau das gleiche Angebot wie in Deutschland.
Einer der wenigen Ausnahmen der letzten Jahre bei CR war z.B. die ersten 2 Staffeln "Food Wars". Dort hat die CR schlicht und einfach die VOD-Rechte nicht erhalten (genauso für u.a. Frankreich und Italien).
In der Schweiz scheinen Anime-Angebote auf VOD-Plattformen auch recht beliebt zu sein, da ich öfters im Zug Leute sehe, die Anime z.B. auf dem Smartphone schauen. Hier ist sicherlich der Vorteil in der Schweiz, dass die Mobilnetze insbesondere auf Zugstrecken sehr gut ausgebaut sind und online-Konsum von Anime ohne Probleme möglich ist.


Zur Ausgangsfrage, wer die (Kino)-Rechte in der Schweiz besitzt:

Hier kommt es auf die Ausarbeitung der jeweiligen Lizenzverträge an.
Die Rechte können nach Art der Verwertung aufgeteilt werden wie z.B. "DVD/BD-Rechte" (aka Home-Video), "Kino-Rechte", VOD-Rechte", etc.
Hinzu kommt, dass man die Rechte pro Land erwirbt und nicht pro Sprachregion. Ein deutscher Publisher erwirbt somit grundsätzlich die Rechte für die Länder Deutschland, Österreich und der Schweiz, weshalb dann z.B. in Süd-Tirol deutschsprachige Bürger den jeweiligen Anime-Titel als VOD nicht auf Deutsch verfügbar hat (sofern keine Sub-Lizenzierung mit dem italienischen Publisher vereinbart wurde).

Je nachdem gibt es die Rechte jedoch auch als "Gesamt-Paket", also "all rights reserved" (ausser vielleicht die Merchandising-Rechte). In diesen Fällen wird der deutsche Publisher höchstwahrscheinlich auch die Rechte in der Schweiz für alle Vermarktungsformen besitzen.
Einer der deutschen Publisher sprach auch davon, dass man die Kino-Rechte in der Schweiz besitze, sie aber Mühe haben, diese in die Kinos zu bringen (ein Problem, worüber hingegen KSM nicht gesprochen hat).

Jedoch ist schwer zu sagen, ob dies bei allen Publishern der Fall ist.
Da die deutschen Publisher bis jetzt die Anime-Filme in der Schweiz nicht durch Kino-Events verwerteten, haben sie natürlich kaum Interesse daran, die Kino-Rechte für die Schweiz zu erwerben. Schliesslich zahlt man dann für etwas, ohne dafür Umsatz zu generieren.
Auf der anderen Seite kommt möglicherweise der japanische Lizenzgeber nicht entgegen; dass heisst, sie möchten weiterhin die Rechte nur als "Gesamt-Paket" geben (was bei Filmen aus meiner Sicht sogar sehr wahrscheinlich ist; zumindest eher als bei Serien) oder reduzieren die Lizenzgebühr nicht, "nur" weil die Kino-Rechte für die Schweiz nun aus dem Lizenzvertrag gestrichen haben (weshalb man diese Rechte dann doch besser im Vertrag lässt).

Insbesondere weil die Anime-Filme grundsätzlich in der gleichen VOD-Plattform wie in Deutschland verfügbar sind (mir fällt kein Anime-Film ein, wo dies anders ist), kann man vermuten, dass sehr oft der deutsche Publisher sämtliche Rechte (ausser Merch) besitzt.

In diesem Fall ist es wahrscheinlich, dass KSM auch die Kino-Rechte vom NGNL-Film für die Schweiz besitzt.
Trotzdem ist es wie gesagt möglich, dass KSM die Kino-Rechte ausdrücklich aus dem Lizenzvertrag streichen liess (ich bezweifle jedoch, dass dies finanziell einen nennenswerten Betrag aus macht, sofern die Lizenzgeber hier überhaupt mitmachen).
Selbst wenn KSM jedoch ihn ihren Lizenzierungen jeweils keine Kino-Rechte für die Schweiz erwerben (aus genannten Gründen), so ist der Erwerb dieser Rechte sicherlich (für zukünftige Lizenzierungen) möglich. Schliesslich klappt es ja bei VOD-Rechten für die Schweiz grundsätzlich ohne nennenswerte Probleme.
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×1
    • ×0
    • ×0
Avatar: RocketsSnorlax
Freischalter
#75
HyperionCH@CybernetikFrozone

Hinzu kommt, dass man die Rechte pro Land erwirbt und nicht pro Sprachregion. Ein deutscher Publisher erwirbt somit grundsätzlich die Rechte für die Länder Deutschland, Österreich und der Schweiz, weshalb dann z.B. in Süd-Tirol deutschsprachige Bürger den jeweiligen Anime-Titel als VOD nicht auf Deutsch verfügbar hat (sofern keine Sub-Lizenzierung mit dem italienischen Publisher vereinbart wurde).
Egal wie häufig du diese Aussage wiederholst - am Wahrheitsgehalt ändert sich dadurch nichts.
Die Lizenzierung nach Sprachregionen ist üblich (wenn auch nicht bei allen Lizenzgebern), wobei insbesondere auf Streaming-Plattformen die technische Umsetzung in der Praxis nicht immer mit der lizenztechnischen Definition übereinstimmt. Dass etwa Südtirol von den deutschen Publishern trotz Lizenz häufig ignoriert wird, hängt mit dem im Verhältnis zur Nutzerzahl großen technischen und organisatorischen Aufwand zusammen.

Erfolgt eine Lizenzierung nach Ländern, wird die Schweiz nicht selten er französischen Lizenz zugeschlagen, da der Vertrieb deutscher DVDs und Blu-rays in der Schweiz auch ohne Lizenz durch Importe relativ unkompliziert und legal sichergestellt werden kann. Bei französischsprachigen DVDs / Blu-rays wäre dies wegen der Jugendschutzvorschriften nicht möglich.

Was das Beispiel Dragon Ball Super Broly angeht:
Toei ist ein etwas untypischer Lizenzgeber - u.a. hat Toei schon mehrfach selbst Synchros produzieren lassen und vergibt Streaming-Rechte oft nicht zusammen mit den Disc-Rechten. Auch die TV-Rechte vergibt Toei oft selbst - vielleicht sieht es bei Kino ähnlich aus?
Verallgemeinern lässt sich da nicht viel.
Zudem ist zu bedenken, dass Dragon Ball Super Broly außerhalb Asiens die Erfolge von Your Name bereits deutlich in den Schatten gestellt hat.

@Fragmaster:
Frenetic Films ist ein Schweizer Publisher - aber der beschränkt sich auf ein sehr kleines Sortiment.
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0
    • ×0