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[Regelwerk] Filme – Grunddaten und Cover

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Avatar: Beleggrodion
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Inhaltsverzeichnis


Generelle Regelungen
  • Es werden nur Filme und Serien bei uns eingetragen, die in einem asiatischen Land (Beispiele: Japan, China, Südkorea, usw.) produziert wurden. Die komplette Liste der Länder ist durch die Optionen im Abschnitt “Herkunft” begrenzt.
  • Internationale Co-Produktionen können eingetragen werden, sofern eine der beteiligten Firmen (Damit sind Produktionsfirmen gemeint und nicht z.B FX-Studios) den Firmensitz in einem asiatischen Land hat und eine Veröffentlichung in diesem Land stattgefunden hat.
  • Eine Ausnahme sind Realfilme oder Serien die auf einem Werk (Anime, Manga, Light-Novel) aus dem asiatischen Raum basieren. (z.b Old Boy, Edge of Tomorrow)
  • Theater- oder Musical-Aufführungen werden nicht in die Datenbank aufgenommen
  • Copy- und Bastel-Jobs, also Filme die aus mehreren anderen Filmen zusammengeschnitten wurden, werden nicht in die Datenbank aufgenommen, auch dann nicht, wenn diese mit neuem Material ergänzt wurden. Falls die Produzenten der Ursprungsfilme selbst beteiligt sind oder einen solchen Film abgesegnet haben, dann sind diese Art von Filmen erlaubt.
  • Dokumentarfilme werden ebenfalls nicht in die Datenbank aufgenommen.
  • Filme, welche eine kurze Serie ohne Änderungen lediglich am Stück zeigen, sind nicht erlaubt. (Opening und Ending wird bei diesen Filmen jeweils nur 1x gezeigt)
  • Wenn für TV-Serien vor Start der Veröffentlichung noch keine offizielle Episodenanzahl existiert (ist in 80% der Fälle so), dann wird hier wenn möglich eine Schätzungszahl angegeben. Wenn es vorhergegangene Staffeln gibt, bei denen die Episodenanzahl immer gleich war (z.B. 24), dann wird auch hier wieder die gleiche Anzahl (also im Beispiel 24) angegeben. Wenn dies nicht der Fall ist, und es sich um z.B eine komplett neue Serie handelt, also keine neue Staffel, dann wird die Anzahl Leer gelassen, da es im Gegensatz zu den Animes, hier sehr starke Schwankungen und Unterschiede gibt.

Aufteilung von Einträgen
  • Serien: Für jede Staffel ist ein eigener Eintrag anzulegen. Falls die erste Folge der 2. Staffel innerhalb von kurzer Zeit nach dem Ende der 1. Staffel ausgestrahlt wird, dann sind beide Staffeln in einem Eintrag zusammenzufassen, allerdings nur wenn die Handlung nahtlos fortgeführt wird und kein größerer inhaltlicher Zeitsprung zwischen den beiden Staffeln liegt. Lief die 1. Staffel im TV und die 2. Staffel nur noch im Web (hat somit einen andern Typ), dann müssen beide Staffeln getrennt eingetragen werden.
  • Filme: Bei Filmreihen ist für jeden Film ein einzelner Eintrag anzulegen. Erscheinen die Filme allerdings in nicht zu großen Abstand nacheinander und führen die Handlung des Vorgängers ohne größere Änderungen im Hauptcast fort, dann müssen sie als zusammengefasster Filmeintrag angelegt werden. Dies gilt auch für längere Filmreihen, bei denen einzelne Filme im Kino erschienen sind und der Rest im Web oder als OV (Ergänzender Anmerkungstext, welcher der Filme im Kino lief ist in der Beschreibung zwingend erforderlich). Sind die einzelnen Filme einer Filmreihe allerdings in sich selbst abgeschlossen, dann sind sie jeweils als Einzeleintrag anzulegen. Werden Filme einer Filmreihe von Anfang an als Gesamtwerk beworben, können sie ebenfalls als zusammengefasster Filmeintrag angelegt werden.

Titel
Titelbezeichnungen können zum einen in die fünf verfügbaren Titelfelder eingetragen werden, zum anderen aber auch als Synonyme. Die Titelfelder sind Titeln offizieller Veröffentlichungen vorbehalten. Das englische Titelfeld darf beispielsweise nur ausgefüllt werden, wenn eine lizenzierte englischsprachige Veröffentlichung des Live Action unter diesem Titel nachweisbar ist. Handelt es sich um inoffizielle Bezeichnungen, die etwa in Fankreisen geläufig sind, können diese im Synonym-Bereich hinzugefügt werden. Im Folgenden werden einige weitere Regeln erläutert, die für die einzelnen Titelfelder und die Synonyme relevant sind.

1. Feld [Titel]:
  • Hier wird der offizielle Titel der Originalsprache in lateinischer Schrift eingetragen. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um eine Umschrift des Titels in einer mit der Originalsprache assoziierten Schrift, welcher im 3. Feld eingetragen wird. In Fällen, in denen der Originaltitel bereits in lateinischen Buchstaben geschrieben ist, wird dieser ebenfalls in dieses Feld eingetragen.
  • Durch die Beschränkung auf lateinische Buchstaben sind Schriftzeichen anderer Schriftsysteme – chinesische Schriftzeichen etwa – in diesem Feld nicht erlaubt und müssen romanisiert, also in das lateinische Schriftsystem übertragen werden. Hierfür werden folgende Systeme verwendet:
  • Besteht die Originalschreibweise bereits in Teilen aus lateinischer Schrift, so können diese Teile in dieses Feld übernommen werden. Die Groß- und Kleinschreibung wird dabei normalisiert; findet sich, wie etwa bei diesem Live Action, in der Originalschreibweise eine Phrase, die ausschließlich in Großbuchstaben geschrieben ist, wird im 1. Feld die Schreibweise nach den für die entsprechende Sprache üblichen Konventionen angepasst (i. d. R. erster Buchstabe groß, der Rest klein). Wird ein Titel ausschließlich in Kleinbuchstaben geschrieben, dann gilt die gleiche Regelung.
  • Sonderzeichen wie ☆ sind erlaubt und werden für dieses Feld übernommen. Ebenfalls ist das Multiplikationszeichen („ד) in Originalschreibweise und Romanisierung zu verwenden. Ein Synonym, in welchem das Zeichen durch den Buchstaben „x“ ersetzt wird, wird automatisch generiert und muss nicht eingetragen werden.
  • Besteht ein Titel aus mehreren Segmenten, werden diese im 1. Feld durch Trennzeichen separiert. Für die erste Trennung wird ein Doppelpunkt („:“), für die zweite ein Halbgeviertstrich („–“), für die dritte wird dann wiederum ein Doppelpunkt („:“) verwendet usw.. Endet ein Titelabschnitt auf ein Satzzeichen, wird das Trennzeichen an dieser Stelle nicht gesetzt.
  • Hin und wieder kommt es vor, dass in der Originalschreibweise Lehnwörter aus einer anderen Sprache (und einem anderen Schriftsystem) verwendet werden. Ein populäres Beispiel ist der Anime »Death Note«, dessen japanische Schreibweise デスノート ist. Hier wurde der englische Ausdruck an das japanische Lautsystem angepasst. Würde man diese Schreibweise mit japanischen Schriftzeichen romanisieren, erhielte man »Desu Nooto«. In solchen Fällen, in denen der Ursprungsausdruck noch klar erkennbar ist – also keine weiteren Verkürzungen etc. vorgenommen wurden –, wird die Romanisierung durch den ursprünglichen Ausdruck in seiner Schreibweise in der Gebersprache (bzw. eine Romanisierung dessen) ersetzt.
  • Folgt innerhalb eines Titels auf einen original-sprachlichen Teil (z. B. Japanisch) eine direkte, relativ freie, interpretierende oder abgekürzte Übersetzung dieses Teils in eine andere Sprache (z. B. Englisch), so wird diese Übersetzung auch für das 3. Feld [Kanji] gestrichen und nur als Synonym hinzugefügt. Ebenfalls wird sie nicht in die Romanisierungen im 1. und 2. Feld aufgenommen. Falls die Übersetzung nicht Bestandteil des offiziellen Titels der jeweiligen Sprache ist bzw. für diese Sprache kein offizieller Release vorhanden ist oder diese auf aS nicht eingetragen werden kann, ist die Übersetzung ebenfalls als Synonym hinzuzufügen. Praxisbeispiele finden sich hier (direkte Übersetzung) oder hier (ungefähre Übersetzung).
  • Falls der Teil einer anderen Sprache (z. B. Englisch) im Titel jetzt richtiger Bestandteil des Titels ist und von keiner Übersetzung herrührt und zudem prominent platziert wurde, dann ist er für das 1. und 2. Feld beizubehalten und für das 3. Feld [Kanji] zu übernehmen.
    Ein Praxisbeispiel findet sich hier.
  • Falls ein Teil so klein auf den Cover aufgedruckt ist, dass man ihn kaum erkennt, dann ist er im Titel wegzulassen und das Gesamte als Synonym zu setzen. (Zählt auch für Schriftzeichen, welche so winzig aufgedruckt werden.)
  • Titelzusätze vom Cover wie „The Movie“, „The Series“ oder ähnliches werden nicht in den Titel übernommen, es sei denn sie dienen zur Abgrenzung innerhalb des Franchise. Dies gilt für alle drei Felder und bei einer Lizenzierung auch für das 4. bzw. 5. Feld. Die Titel zusammen mit dem Zusatz können in den Synonymen aufgeführt werden.
  • Werden für den Titel römische Ziffern verwendet sind diese für das 1. und 2. Feld zu übernehmen. Ein Synonym mit den entsprechenden arabischen Ziffern ist in einem solchen Fall zu erstellen.
  • Zur Romanisierung japanischer Titel:
    • Makra sind in diesem Feld zu vermeiden. Vokalfolgen werden stattdessen wie im Waapuro-System ausgeschrieben. Folglich wird „ā“ als „aa“, „ē“ als „ee“ oder „ei“, „ī“ als „ii“, „ō“ als „ou“ oder „oo“ und „ū“ als „uu“ transkribiert (s. auch »2. Feld [Titel, Originalsprache]«).
    • Der Silbenschluss-Nasal ん bzw. ン wird immer als „n“ und nie als „m“ romanisiert.
    • Der sog. Sokuon, geschrieben als っ oder ッ, wird durch eine Verdopplung des folgenden Konsonanten dargestellt. Bei Konsonanten, die in der Romanisierung durch zwei lateinische Buchstaben dargestellt werden – „ts“, „ch“ und „sh“ –, wird der jeweils erste Buchstabe verdoppelt – dies gilt ausdrücklich auch für „ch“, weshalb auf aS etwa „Ecchi“ statt „Etchi“ geschrieben wird. Falls der Sokuon am Ende eines Titels oder Titelabschnitts steht, danach also kein Konsonant mehr folgt, wird es stattdessen als Ausrufezeichen „!“ dargestellt.
    • Japanische Satzzeichen sind darüber hinaus bei Romanisierung wie folgt auszutauschen:
      • Punkt „。“ wird zu „.“.
      • Komma „、“ wird zu „,“.
      • Doppelpunkt „:“ wird zu „:“.
      • Fragezeichen „?“ wird zu „?“.
      • Ausrufezeichen „!“ wird zu „!“.
      • Trennzeichen wie etwa „〜“ oder „・“ sind kontextabhängig durch die oberhalb beschriebenen Trennzeichen zu ersetzen oder auszulassen.
      • Anführungszeichen wie „「」“ u. Ä. werden als englische doppelte Anführungszeichen (“ ”) umgesetzt.
    • Für die Groß- & Kleinschreibung kann man sich an dieser Liste orientieren.

2. Feld [Kanji]:
  • Dieses Feld wird derzeit für Romanisierungen des Japanischen und des Chinesischen verwendet.
  • Bei japanischen Titeln wird hier eine Romanisierung nach revidiertem Hepburn-System eingetragen. Es gelten die oben aufgeführten Regeln mit Ausnahme des Makra-Ausschlusses. Makra sind in diesem Feld ausdrücklich zu verwenden. Durch die Schaltflächen »Modifizierte Hepburn-Romanisierung« und »Revidierte Hepburn-Romanisierung« kann zwischen den beiden System automatisiert konvertiert werden. Ist etwa das erste Feld ausgefüllt, kann durch einen Klick auf die zweite Schaltfläche automatisch das zweite Feld ausgefüllt werden. Würde sich für dieses Feld eine abweichende Romanisierung ergeben, wird diese automatisch eingetragen; andernfalls hat das Betätigen der Schaltfläche keine Auswirkungen und das Zielfeld bleibt leer. Umgekehrt ist dies durch Betätigen der ersten Schaltfläche auch möglich, jedoch nicht zu empfehlen, da bei „ē“ und „ō“ jeweils zwei Umwandlungen möglich sind. Bei aus anderen Sprachen entlehnten Wörtern sind keine Makra zu verwenden. Beispielsweise darf „School“ nicht in „Schōl“ umgewandelt werden werden. (Das automatische Auffüllen des Feldes berücksichtigt diesen Umstand nicht und muss händisch korrigiert werden.)
  • Bei chinesischen Titeln kann hier eine Romanisierung eingetragen, in welcher jedes chinesische Schriftzeichen separat romanisiert wird. Im ersten Feld hingegen werden im Wörterbuch auffindbare Begriffe, die mehr als ein Zeichen umfassen, zusammengeschrieben romanisiert.

3. Feld [Kanji]:
  • In dieses Feld wird der Titel in Originalschreibweise eingetragen. Eine Schreibweise kann hier auch eingtragen werden, wenn es sich um eine Lesehilfe o. Ä. handelt, die einem im Original bereits in lateinischer Schrift dargestellten Titel beigefügt ist. Dies etwa ist der Fall bei »Naruto«, welches in Japan offiziell in dieser Schreibweise vermarktet wird. Die Schreibweise ナルト mit japanischen Schriftzeichen findet sich jedoch in aller Regel zusätzlich dazu auf Covern und dergleichen und kann daher in dieses Feld aufgenommen werden.
  • Satz- und Sonderzeichen sind nach Möglichkeit in der Form zu belassen, in welcher sie in der Originalschreibweise verwendet werden. Ersetzt werden dürfen lediglich die in der japanischen Schrift geläufigen runden Klammern („( )“), welche in der Breite einem japanischen Schriftzichen entsprechen; hier werden die tastaturüblichen runden Klammern halber Breite verwendet. Ebenso werden arabische Ziffern in doppelter Breite („12345“ usw.) durch die tastaturüblichen Entsprechungen ausgetauscht. Schließlich wird auch das japanische Auslassungszeichen „⋯“ durch das im Deutschen übliche „…“ (nicht drei einzelne Punkte „...“!) ersetzt.
  • Falls es Schriftzeichen zu einem Titel gibt, die Romanisierung von diesen Schriftzeichen allerdings nicht zum offiziellen Titel passt, dann dürfen sie nicht in dieses Feld eingetragen werden, sondern müssen zu den Synonymen gepackt werden.
    Bsp.: „Hormones 3: The Final Season

4. Feld [Titel, Englisch]
  • Hier wird der offizielle Titel, unter welchem der Live Action in englischer Sprache veröffentlicht wurde, eingetragen. Wurde ein Live Action nicht in dieser Sprache veröffentlicht, muss das Feld folglich leer bleiben.
  • Existieren verschiedene Veröffentlichungen in dieser Sprache mit voneinander abweichenden Titeln, wird ein Titel in dieses Feld eingetragen, alle weiteren unterhalb als Synonyme. Es ist der Titel der ersten regulären Veröffentlichung zu bevorzugen. Bei Abweichungen nach Medium sind Titel der ersten regulären Disk- oder Kinoveröffentlichung denen von digitalen Angeboten vorzuziehen.

5. Feld [Titel, ausgewählte Sprache]
  • Hier wird der offizielle Titel, unter welchem der Live Action in der ausgewählten Sprache veröffentlicht wurde, eingetragen. Wurde ein Live Action nicht in dieser Sprache veröffentlicht, muss das Feld folglich leer bleiben. Standardmäßig ist Deutsch als dritte Sprache ausgewählt. Die ausgewählte Sprache kann im rechten Menüband jedoch auch zu Französisch, Spanisch oder Italienisch geändert werden. Hierbei ist zu beachten, dass diese Auswahl zu Beginn des Eintragvorgangs vorgenommen werden muss. Es kann in einem Eintrag nur eine Drittsprache bearbeitet werden.
  • Existieren verschiedene Veröffentlichungen in dieser Sprache mit voneinander abweichenden Titeln, wird ein Titel in dieses Feld eingetragen, alle weiteren unterhalb als Synonyme. Auch hier ist der Titel der ersten regulären Veröffentlichung zu bevorzugen und bei Abweichungen nach Medium sind Titel der ersten regulären Disk- oder Kinoveröffentlichung denen von digitalen Angeboten vorzuziehen.
  • Sollten in einer Sprache sowohl der englische als auch der übersetzte Titel offiziell gängig sein, so ist der übersetzte Titel zu bevorzugen. Speziell für spanische Veröffentlichungen gilt zudem, dass im Zweifel die kastilische (europäische) Schreibweise maßgeblich ist. Dies gilt auch wenn der übersetzte Titel lediglich in den Untertiteln eines digitalen Angebots enthalten ist.

Synonyme
  • Unterhalb der Titelfelder können Synonyme hinzugefügt werden. Hier sind Alternativtitel, Fanbezeichnungen und dergleichen unterzubringen, die in den Titelfeldern nicht eingetragen werden können.
  • Befindet sich im Titel „&“, dann ist hierfür ein Synonym mit „und“ (für einen deutschen Titel) bzw. „and“ (für einen englischen Titel) zu erstellen. Gilt auch entsprechend für andere Sprachen.
  • Falls der offizielle Titel in American English geschrieben wurde und es im British English eine andere Schreibweise gibt, dann ist für die alternative Schreibweise ein Synonym zu erstellen. Das ganze gilt auch umgekehrt.
    Beispiel: „Color“ (AE) und „Colour“ (BE).
  • Sollte es sich bei dem Live Action um eine Co-Produktion handeln, dann sind die Titel aus den anderen Ländern als Synonym zu setzten, es sei denn sie sind schon als offizielle Titel bei den entsprechenden Sprachen eingetragen.
  • Über das Drop-Down-Menü für die Sprachauswahl kann spezifiziert werden, für welche Sprache das Synonym relevant ist. Derzeit sind hier Japanisch, Englisch und die für die Bearbeitung eingestellte Drittsprache (s. Beschreibung bei »5. Feld [Titel, ausgewählte Sprache]«) auswählbar. Falls der Titel nicht nur im ausgewählten Sprachraum verwendet wird, dann ist keine spezifische Sprachauswahl erlaubt.
  • Bei Produktionen aus China oder Hongkong kann es vorkommen das ein Titel in den selben chinesischen Schriftzeichen geschrieben wird, jedoch es mit Pinyin und Jyutping zwei Schreibweisen gibt. Einmal die Variante in Mandarin sowie die auf Kantonesisch. Entscheidens ist hier der im Film gesprochene Dialekt: Wurde der Film in Mandarin produziert gehört der Titel in Pinyin in das 1. Feld [Titel], sowie in Jyutping unter die Synonyme. Bei Produktionen in Kantonesisch ist es genau umgekehrt. Wurde der Film in beiden Dialekten gleichzeitig Produziert, so ist der Dialekt zu bevorzugen, welche zuerst veröffentlicht wurde. Sind beide Dialekte zur gleichen Zeit veröffentlicht worden, so entscheidet der Eintrager, welche Schreibweise benutzt wird. (Die Herkunft muss in diesem Fall dann auch übereinstimmen).
  • Im Folgenden ein paar Richtlinien und Praktiken, die sich für Synonyme etabliert haben:
    • Der Name der Vorlage (z. B. Roman) oder einer anderen bekannten Adaption in der entsprechenden Sprache ist gerne gesehen (sofern abweichend vom offiziellen Titel).
    • Geläufige Kurznamen oder Abkürzungen (z. B. „BNHA“ und „MHA“ für Boku no Hero Academia“) dürfen hier hinzugefügt werden.
    • Synonyme auf Basis der Staffel- oder Filmnummer sind ebenfalls erlaubt.

Grunddaten
Herkunft:
  • Es dürfen Produktionen eingetragen werden die im asiatischen Markt produziert wurden.
  • Zulässige Herkunftsländer sind: Brunei, China, Hong Kong, Indonesien, Japan, Kambodscha, Laos, Malaysia, Mongolei, Myanmar, Nordkorea, Pilippinen, Singapur, Südkorea, Taiwan, Thailand & Vietnam
  • Bei Co-Produktionen mit anderen Ländern muss darauf geachtet werden, dass auch eine Veröffentlichung in einem asiatischen Land vorgesehen ist, oder bereits dort erschienen ist. Ausnahmen sind Filme die auf einem asiatischen Werk basieren. Beispiel: „Edge of Tomorrow“ von 2014, welcher auf einem Light Novel „All You Need is Kill“ von Yoshitoshi Abe und Hiroshi Sakurazaka basiert. In diesen Fällen, wenn keine größere asiatische Beteiligung vorliegt, wird als Herkunft das Produktionsland angegeben.
  • Bei Co-Produktionen von Hongkong und China, ist als Herkunft das Land einzutragen, wo der Live Action zuerst gezeigt wurde. Bei gleichzeitigem Erscheinen, obliegt diese Entscheidung dem Eintrager. Falls ein Co-Produktion dieser beiden Länder allerdings nur Mandarin als Sprachfassung hat, dann ist zwingend China als Herkunftsland zu nehmen. Liegt der Film ausschließlich in einer kantonesischen Sprachfassung vor, ist entsprechend Hongkong als Herkunftsland einzutragen.

Typ:
  • Der Typ richtet sich immer danach, für welche Art von Veröffentlichung der Live Action produziert wurde. Hier kurze Begriffserklärungen:

    • TV – Stellt eine Serie, mit 4 oder mehr Episoden, dar, die hauptsächlich für die Veröffentlichung im Fernsehen produziert wurde.
    • Movie – Stellt einen Film dar, der meist aus einer Episode (dem Film selbst) besteht. Wie oben angesprochen, gibt es Ausnahmen, wo der Film in mehrere Teile aufgesplittet wird.
    • OV (Original Video) – Stellt eine Produktion dar, die nur für den Vertrieb per VHS/DVD/Blu-ray ausgelegt ist.
    • TV Special – Stellt einen Film dar, der ebenfalls hauptsächlich für die Veröffentlichung im Fernsehen produziert wurde, aber keine ganze Serie darstellt. TV-Specials bestehen oft nur aus einer Episode oder haben einen unregelmäßigen Veröffentlichungsrhythmus, im Gegensatz zur Serie.
    • Web – Ein Film oder Serie, der hauptsächlich für die Veröffentlichung im Web/Internet gedacht ist.
    • Anderes – Unter "Anderes" versteht man, wie der Name schon sagt, alles andere außer den oben aufgelisteten Typen.

  • Falls mehrere Typen in Frage kommen könnten, zum Beispiel bei gleichzeitiger Ausstrahlung im Kino, Web und TV, dann gilt folgende Gewichtung: Kino > TV > Web.
  • Bei Fällen, wo die Ausstrahlung zwar am gleichen Tag stattfindet, aber zeitversetzt gestartet wird, wird der Typ von der früheren Ausstrahlung genommen.

Anzahl & Laufzeit:
  • Hier wird die Anzahl der Episoden des Films oder der Serie sowie die durchschnittliche Laufzeit einer Episode der regulären Erstveröffentlichung angegeben.
  • Bei Omnibusfilmen wird bei Anzahl angegeben, aus wie vielen Teilgeschichten der Film besteht.
  • Falls es Filmfassungen mit anderen Laufzeiten gibt, oder die Serie bei einer späteren Veröffentlichung auf eine andere Episodenanzahl aufgeteilt wurde, ist dies als Anmerkung im Beschreibungstext festzuhalten.

Webseite:
  • Hier kann man offizielle Webseiten zu dem Film oder der Serie eintragen, die dann als Informationsquelle beim späteren Editieren/Bearbeiten des Realfilms oder der Serie behilflich sein können.
  • Falls das Veröffentlichungsdatum so lange her ist, dass die offizielle Webseite von damals nicht mehr existiert, soll man diese im Internet Archive aufrufen und den Link aus dem Internet Archive als Webseite hier bei uns eintragen. Dabei ist darauf zu achten, dass der Link so ausgesucht wird, dass eine möglichst aktuelle und umfassende Spiegelung der Webseite verlinkt wird. Wenn eine Rekonstruktion auf diese Weise nicht möglich ist, ist die Verlinkung zur Webseite zu löschen.

Status
  • Serienstart/-ende (Herkunftsland): Hier wird jeweils das Datum eingetragen, an dem der Film oder die Serie das allererste Mal regulär im Herkunftsland veröffentlicht wurde, und wann er zum allerersten Mal im Herkunftsland beendet wurde.
    Wichtig ist, dass bei Ausstrahlung nach Mitternacht (z.b. 24:30) der Folgetag eingetragen wird.
    Festivalaufführungen oder andere Eventaufführungen zählen nicht als reguläre Veröffentlichungen. Wenn es innerhalb von 3 Jahren allerdings keine reguläre Veröffentlichung gab, dann ist das Datum des ersten Festivals/Events im Herkunftsland zu nehmen. Falls es keine Aufführungen im Herkunftsland gab, ist der erste Termin im Ausland zu nehmen. Für ältere Filme, wo ein Veröffentlichungs-datum unbekannt ist, ist das Produktionsjahr zu nehmen.
    Ein gleichzeitig landesweit stattfindendes Event ist ab einer gewissen Größe als Veröffentlichung gültig.

  • Serienstart/-ende (Andere Sprachen): Hier wird jeweils das Datum eingetragen, an dem der Film oder die Serie zum ersten Mal lizenziert und legal in dieser Sprache bzw. im Land für das die Lizenz gilt veröffentlicht wurde. Dazu zählen keine Festivals! (Mit Ausnahmen von Online-Festivals) Onlineveröffentlichungen (z.B. Video on Demand, Simulcast) von Publishern zählen auch.
    • Maschinelle Übersetzungen – auch wenn sie von offizieller Seite stammen – zählen nicht und gelten als nicht in dieser Sprache veröffentlicht.
    • Falls ein Live Action in einer anderen Sprache in einem Land veröffentlicht wird, wo diese Sprache kein offizielle Amtssprache ist, dann gilt der Live Action dennoch in dieser Sprache als veröffentlicht, insofern es sich um eine reguläre Veröffentlichung gehandelt hat.
    • Falls ein Filmzusammenschnitt einer Serie lizenziert wurde, dann gilt nur dieser Filmzusammenschnitt als lizenziert und nicht die Serie, denn der Lizenzinhaber hat niemals die Rechte an der Serie erworben.

  • Serienstart/-ende (Viki): Einen Sonderfall beim Serienstart/-ende stellen die Daten des VoD-Anbieters Viki dar. Sofern hier Untertitel existieren und es keinen Anhaltspunkt für einen Termin gibt, ist weder ein Starttermin noch Endtermin zu setzten. Erst wenn die erste Folge zu annähernd 100 % übersetzt wurde darf dieser Zeitpunkt als Starttermin gesetzt werden. Der Beginn der Übersetzung ist als Starttermin unzulässig. Selbiges gilt für die letzte Folge im Zusammenhang des Endtermins.

  • Status: Hier wird angegeben, ob der Film oder die Serie noch läuft, bereits Abgeschlossen ist, oder gar Abgebrochen wurde. Wenn ein Film oder Serie abgebrochen wurde (gilt auch für den Entzug einer ausländischen Lizenz, sodass z.B. nur 40 von 50 Episoden auf Englisch veröffentlicht werden konnten), wird beim Enddatum angegeben, wann die letzte Episode veröffentlicht wurde.

  • Synchronisiert: Bei Live Action mit Synchronisation ist „Ja“ auszuwählen, bei Live Action für die keine Synchronisation absehbar ist „Nein“. Ist die Zukunft unklar, bleibt das Feld frei.
    Synchronisiert: Ja“ ist zu wählen, wenn mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt ist:
    - Sprecher bekannt gegeben
    - TV- oder VoD-Start der Synchronfassung bereits erfolgt ist
    - Blu-ray/DVD mit verbindlichem Preis und Releasedatum (vor-)bestellbar
    - Blu-ray/DVD/Stream mit Synchronfassung angekündigt wurde
    - Titel wurde von der FSK oder einer ähnlichen Prüfstelle in der Synchronfassung geprüft

    „Synchronisiert: Nein“ ist nur auszuwählen, wenn die zukünftige Produktion einer Synchronfassung mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Davon ist auszugehen, wenn einer der folgenden Punkte erfüllt ist:
    - Blu-ray/DVD ohne Synchro veröffentlicht (Dabei ist für englische VÖ die USA maßgeblich, für spanische VÖ Spanien und für französische VÖ Frankreich)
    - Veröffentlichung im Stream ist ohne Synchro erfolgt und eine Blu-ray/DVD ist nicht geplant (Festivalstreams zählen nicht)
    - andere reguläre OmU-Veröffentlichungen, welche mindestens 1 Jahr zurückliegen

    In allen anderen Fällen, insbesondere bei Veröffentlichung auf anderen Streaming-Plattformen aber auch grobe Ankündigungen, ist das Feld frei zu lassen. Ausgenommen natürlich das Ursprungsland.
  • Publisher (Herkunftsland): Hier ist das federführende Produktionsstudio des jeweiligen Herkunftslandes einzutragen.

  • Publisher (Andere Sprachen): Unter „Publisher“ wird immer die Firma eingetragen, die diesen Film oder die Serie in der jeweiligen Sprache lizenziert hat. Hier ist darauf zu achten, dass man die richtige Firma einträgt. Es gibt Schwester- und Tochterunternehmen, die einen ähnlichen Namen aber dennoch einen anderen Hauptsitz und somit Wirkbereich haben. Wichtig: Oft wird fälschlicherweise die Vertriebsfirma genannt (Die zuständig ist für die Produktion des physischen Mediums ist) , diese Firmen sind jedoch nicht als Publisher einzutragen, sondern die Firma welche den Film oder die Serie lizenziert hat. Falls der Publisher den Live Action unter einem firmeneigenen Label veröffentlicht, dann ist das Label einzutragen und nicht der Publisher. Wenn allerdings der Live Action einmal unter dem Label und einmal unter dem Publisher erschienen ist, dann sind beide einzutragen.
    Dieser Live Action mal als Beispiel.
    Es ist eine Jahreszahl anzugeben, wann der jeweilige Publisher den Live Action erstmalig veröffentlicht hat.

Cover
  • Bei Kinoproduktionen wenn möglich das Filmposter des Herkunftslandes verwenden, nur wenn sich das Filmposter nicht finden lässt, kann auch das Cover der DVD oder Blu-ray aus dem Herkunftsland genommen werden. Filmposter bzw. DVD- oder Blu-ray-Cover anderer Sprachen dürfen nur verwendet werden, wenn sich aus dem Herkunftsland absolut nichts finden lässt. Filmposter werden hier bevorzugt. Das Gleiche gilt auch für die anderen Typen, es wird – wenn möglich – immer das Cover genommen, welches zum Typ passt.
  • Liegende Cover werden mit der Kopfseite nach links auf hochkant gekippt. Normale Hochkantcover werden allerdings bevorzugt.
  • Festivalcover dürfen benutzt werden, müssen bei einem regulären Release allerdings ausgetauscht werden.
  • Cover, auf denen das Ensemble abgebildet ist, sind Covern vorzuziehen, welche nur wenige Charaktere oder Einzelcharaktere abbilden.

  • Unzulässige Cover:
    • Aufschriften von Fansub Gruppen und Händlerseiten
    • Bootleg Cover
    • Cover mit Wasserzeichen
    • Verzerrte Cover
    • Cover dürfen nicht doppelt eingetragen werden. Ein Cover, welches bei einer 1. Staffel eines Live Action verwendet wurde, darf also nicht für andere Titel des Franchise benutzt werden.

  • Häufige Fehler und besonders drauf zu achten:
    • Beschnittene Cover gilt es zu vermeiden.
    • Offensichtliche Rückstände von einem Scan / Fotografie der DVD oder Blu-ray gilt es zu vermeiden.
    • Bei OV-Covern sollte die Plastikhülle nicht sichtbar sein.
    • Preisaufkleber oder sonstige Aufkleber gilt es zu vermeiden.
    • Bei TV-Serien die in mehreren Volumes/Boxen veröffentlicht wurden, ist das Cover der ersten Volume/Box zu nehmen.
    • Cover sollten nach Möglichkeit eine Mindestbreite von 300 Pixeln haben.

  • Gewichtung der Coverregeln: (Je niederiger die Zahl, desto höher die Gewichtung)
    1. Hochkant
    2. Cover sollte zum Typ passen
    3. Ensemble Cover

  • Gewichtung beim Typ OV:
    • DVD/VHS > Blu-ray/4K UHD > VCD/LD

Copyright
  • Insofern ein Copyright für ein Cover vorliegt, tragt es ohne jegliche Veränderung in das Copyright-Feld unter dem Cover ein (ohne das erste Copyrightzeichen, dieses wird automatisch gesetzt).
  • Das Copyright für ein offizielles Cover ist zum Beispiel auf der offiziellen Webseite des dazugehörigen Live Action im Footer zu finden. Allerdings muss bei TV-Serien und -Spezials darauf geachtet werden, dass auf der Webseite des TV-Senders im Footer meist nur das allgemeine Copyright für den TV-Sender zu finden ist und nicht das spezifische Copyright für die TV-Serie bzw. das TV-Spezial. Bei Trailern ist das Copyright oftmals im Beschreibungstext mit angegeben.

Quellen
Wurden ausgelagert und sind nun hier zu finden.


Für Anmerkungen, Kritik und Verbesserungsvorschläge bin ich sehr dankbar. Diese mir aber bitte per PN zukommen lassen, und diesen Beitrag hier nicht kommentieren.
Beitrag wurde zuletzt am 14.01.2015 21:53 geändert.
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Avatar: RocketsSnorlax
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#2
Update 21.06.2019:
Klarstellung zum Flag "Synchronisation"
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Avatar: RocketsSnorlax
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#3
Update 23.06.2019:
- Pre-Screenings und ähnliches zählen nicht mehr zu VÖ-Daten
- Wird ein Titel zuerst im Ausland veröffentlicht, sind diese Daten nicht mehr für das Herkunftsland zu übernehmen
- Kino-Events zählen ab ca 20 Vorstellungen als reguläre VÖ, d.h. Kazé Anime Nights zählen - Akibapass Festival nicht
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Avatar: Fragmaster
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#4
Update 07.12.2022:

Das Regelwerk wurde im Ganzen überarbeitet. Es wurden Formulierungen konkretisiert und aktualisiert. Zudem sind weitere Regeln hinzugekommen.

Generelle Regelungen:
- Um vier Regeln erweitert, welche Filme nicht zugelassen sind.

Aufteilung von Einträgen:
- Regeln komplett neu formuliert und leicht erweitert.

Titel:
- Um Inhalte zwecks Romanisierung stark erweitert. Vor allem für den japanischen Bereich.
- Sonderzeichen im Titel sind nun erlaubt
- Um Regeln erweitert, auf was bei der Benennung eines Live Action geachtet werden muss. Ebenfalls für die Synonyme stark erweitert.
- Erweitert, wie man bei Co-Produktionen – speziell zwischen China mit Hongkong – richtig vorgehen soll (Auch bei den Grunddaten)

Grunddaten:
- Konkretisierung, welcher Typ genommen werden muss.
- Um Regeln erweitert, was zu beachten ist, wenn der Live Action verschiedene Versionen hat
- Um Regel erweitert, was zu tun ist, wenn die eingetragene Webseite offline ist

Status:
- Formulierung Serienstart (Herkunftsland) wurde komplett umgearbeitet und ergänzt.
- Serienstart (Andere Sprachen) um drei Unterpunkte erweitert
- Neue Regel speziell für den Streamingdienstanbieter Viki
- Regeln für Synchronisiert wurden leicht geändert und etwas ergänzt.
- Publisher (Herkunftsland) bitte nun immer setzen, wenn er bekannt ist, Regel wurde nun hierfür erstellt

Cover:
- Regeln wurden konkretisiert und erweitert, vor allem um Punkte, welche Cover nicht verwendet werden dürfen und auf was man beim Cover eintragen achten muss.
- Auch wie die Coverregeln gewichtet sind, ist nun geregelt

Copyright:
Komplett neuer Punkt

Quellen:
Wurden ausgelagert. Zudem wurden sie aktualisiert, sortiert und um viele Quellen erweitert.
Sind nun hier zu finden:
Nützliche Quellen und Webseiten für den Bereich Live Action
Beitrag wurde zuletzt am 07.12.2022 23:49 geändert.
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